Folterknast

ein Projekt des Beamtendumm-Förderverein (BdF)

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FOLTERKNAST

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20.7.2010 Es reicht nicht mehr aus dem Beamtendumm kräftig in den Hintern zu treten. Ich will denen jetzt auch den Marsch blasen. Sollte also jemand noch irgendwo eine alte Trompete rumliegen haben, die nicht mehr benötigt wird, der Beamtendumm-Förderverein wäre für eine entsprechende Spende dankbar.
Mail-Adresse und/oder Handy-Nummer findet sich unter Impressum.
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24.07.2010 Hier in Gelsenkirchen ist seit Anfang Juni die Frau eines Polizisten verschwunden. Darüber wurde hier aber kaum berichtet. Das hat auch seinen Grund. Wenn darüber hier berichtet wird, entsteht schnell der Eindruck, als würde man den Ehemann eine Straftat unterstellen. Diese Seite ist mir aber zu Schade aus reinem Populismus einen Polizisten mit dem Verschwinden seiner Ehefrau in Verbindung zu bringen.
Inzwischen hat sich die Situation jedoch verändert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Polizisten, der auch vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, sondern es wurde auch festgestellt, dass der Beamte angeblich die Unwahrheit gesagt hätte.
Möglicherweise bestätigt sich auch hier wieder, dass man als Ehefrau eines Polizisten besonders gefährlich lebt.  
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23.07.2010 Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert? 

Unbestritten gab es in der "dunklen Zeit" auch in Brandenburg die SS. Nach 1945 schikanierte die STASI das Volk. Nach der "Befreiung vom Sozialismus" kam das 4. Reich. Schikaniert nun die STASI-SS das Volk? Bereits im April 2010 wurde hier über Übergriffe und Willkür gegen Bürgerrechtler berichtet. (siehe hier)

Jetzt kommen neue Berichte über Nötigung und Willkür aus Brandenburg.

"Die Brandenburger Prügelknaben und 2 Vollzieher haben wieder zugeschlagen um einen Bürger  in Crussow bei Angermünde auszuplündern.  

Sogar ein Jugendlicher wurde missbraucht, er wurde gezwungen, dass Konto seines Vaters auszuräubern (Die Polizei ist mit dem Jugendlichen zur Bank gefahren und er musste Geld vom Konto des Vaters abheben). 

Weder Polizei noch Vollzieher haben sich ausgewiesen, dem Opfer wurde gesagt, „Wir brauchen das nicht“. Das Brandenburger Polizeigesetz § 9 sagt anderes aus. Es wurde dem Opfer die Einsicht in die Unterlagen der Vollzieher verweigert. 

Es wurde dem Opfer verboten zu telefonieren um Hilfe zu holen ( ein Vollzieher hat das Kabel vom Telefonanschluß aus der Anschlussdose gezogen). 

Das Opfer wurde gezwungen Film und Tonaufnahmen zu vernichten.

Das erinnert mich an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte."

Doch damit nicht genug. In Kabel1 gibt es eine Sendung "Achtung Kontrolle". Im Juli 2010 wurde dort eine Sendung aus 2006 ausgestrahlt. Ein Uniformierter aus Sachsen hatte eine Frau verhaftet, weil diese angeblich noch 214 € bezahlen oder 10 Tage in den Knast musste. Bei der Verhaftung teilte die Frau mit, dass sie soviel Geld nicht hätte. Daraufhin wurde sie verhaftet und zur Polizei nach Radebeul/Sachsen gebracht. Auf der Wache wurde sie kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sie fast 215 € dabei hatte. Von diesem Geld wurden ihr 214 € abgenommen, danach wurde die Frau mit weniger als einem Euro wieder entlassen.

Bei dem gezeigten Fall handelte es sich um Nötigung und Freiheitsberaubung durch die Beamten. Denn der Betrag von 214 € setzte sich aus einer Geldstrafe von 150 € und Verwaltungsgebühren zusammen. Der Haftbefehl gilt  aber grundsätzlich nur für die Geldstrafe. Für die Verwaltungsgebühr gibt es keinen Haftbefehl.
Bei einer Geldstrafe von 150 € und Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bedeutet dies einen Tagessatz von 15 €. Bei der Bezahlung von 135,01 € hätte die Frau nicht verhaftet werden dürfen, da nur volle Tagessätze vollstreckt werden dürfen.

Die Beamten wollten aber nicht 135,01 € und auch nicht 150 €, sondern sie verhaftetetn die Frau wegen einer nicht zustehenden Summe von 214 €. Die Verhaftung war wegen der falschen Summe nicht zulässig, denn es wäre ja möglich, dass die Frau die richtige Summe (135,01 €) bezahlt hätte. Dazu in der Lage war sie jedenfalls.
Die Straftat der Freiheitsberaubung  wurde somit erfüllt.
Ebenfalls liegt Nötigung vor, da von der Frau eine Summe gepfändet wurde, die sie in dieser Höhe nicht hätte bezahlen müssen, um die Haft zu verhindern.

Und dieser typische Alltag eines sächsichen Staatsbeamten lief natürlich vor laufenden Kameras ab.
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SO SEHEN SIEGER AUS, 

LALALALALA!

22.7.2010 Gelsenkirchen hat noch immer 250.000 Einwohner. Wie viele Bürger haben gegen den Polizeipräsidenten eine gerichtliche Verfügung beantragt, und wie viele haben diese vom Gericht auch erhalten?. Mir ist nur einer bekannt. Am 17.7.2010 bekam ich Post vom Amtsgericht, das meinem gerichtlichen Antrag gegen den Polizeipräsidenten entsprach. Heute war ich in Begleitung von Frau Dr. bei der Gelsenkirchener Polizei. Ich erklärte, dass ich eine gerichtliche Anordnung gegen den Polizeipräsidenten hätte, und nun davon gebrauch machen möchte.
Der erste Beamte erklärte, er könne überhaupt nicht verstehen, dass ein Beamter sich geweigert hätte, meine Strafanzeige gegen Beamte der JVA aufzunehmen. Weiterhin meinte er, ein Beamter mit dem Namen, den mir der Beamte im Februar 2010 genannt hatte, sei ihm nicht bekannt. Auch ein weiterer Beamte kannte diesen angeblichen Kollegen nicht. Es muss inzwischen davon ausgegangen werden, dass mir der Beamte vorsätzlich einen falschen Namen genannt hatte.
Wir musste ca. 15 Minuten warten, wurden dann aber abgeholt, und ich konnte die Anzeige aufgeben.
Damit wurde die gerichtliche Verfügung durchgesetzt!
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19.7.2010 Polizistin ersticht ihr Neugeborenes!

Eine junge Polizeibeamtin hat vor einer Woche ihr neugeborenes Baby erstochen. Das Amtsgericht hat Haftbefehl gegen die 24-Jährige erlassen. 

Sie hatte am vergangenen Dienstag ohne fachkundige Unterstützung einen kleinen Jungen zur Welt gebracht, teilte die Staatsanwaltschaft Verden mit. Am Tag darauf habe sich die Beamtin den Ermittlungsbehörden offenbart und zugegeben, das Neugeborene eingewickelt und mit einem Stein beschwert am Rande des Flusse Wümme begraben zu haben.

Eine Obduktion ergab, dass das Kind erstochen worden war. Der Leichnam des Babys weise eine Stichverletzung im Oberbauch auf, erklärten die Ermittler. Deswegen habe man gegen die Polizistin Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags beantragt. Nach Erlass des Haftbefehls sei die 24-Jährige in Untersuchungshaft gekommen. Zum Motiv der jungen Frau machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

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19.7.2010 WDR berichtet über Polizeigewalt in Hagen!

Nach dem WM-Sieg der Spanier feierte der Unternehmer David Lopez, Betreiber von "pro-physio", in Hagen den WM Sieg mit einer Spanien Fahne. Dies erregte das Missfallen eines Polizisten, der den spanischen Unternehmer deshalb ins Gesicht schlug. Freunden und anderen Polizisten haben dies beobachtet und bestätigt. Gegen den Prügelbeamten wurde inzwischen Strafantrag gestellt.
Ich teile die Meinung von David Lopez, dass solche Beamte im Polizeidienst nichts zu suchen haben.
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18.7.2010 Heute gab es ein kleine Familienfeier. Schön mit draussen sitzen und grillen etc. Das muss auch mal sein. Ich habe noch einigen Leuten meine zwei Siege vom Amtsgericht Essen, bezüglich des ehemaligen Anstaltsarztes und dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, bezüglich des Polizeipräsidenten gezeigt. Abends ging es dann nach Hause. Ich bemerkte plötzlich, ca. 10 Meter von mir entfernt, ein grünes Einsatzfahrzeug der Polizei und 2 Polizisten. Diese sprachen mit einer Frau. Diese Gelegenheit wollte ich für mich nutzen. Auf dem Weg dorthin kam noch ein blaues Einsatzfahrzeug mit 2 Polizisten hinzu. Aber auch dies konnte mich nicht verschrecken. Ich ging zu dem näheren blauen Einsatzfahrzeug. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein jüngerer Beamter, sprach mich durch die geöffnete Beifahrerseite namentlich an. Das ist immer (zumindest meistens) gut. Es bedeutet, dass mich die Person evtl. durch meine politischen Aktivitäten oder meine Internetseiten kennt, oder dass es schon mal einen Kontakt mit der Person gab.
Unabhängig davon, ob der erste Kontakt gut oder schlecht war, ist ein zweiter Kontakt immer ungefährlicher. War der erste Kontakt nicht negativ dann wird der zweite Kontakt wahrscheinlich auch nicht negativ enden, zumindest ist dies bisher meine Erfahrung. War der erste Kontakt negativ, dann spricht erfahrungsgemäß viel dafür, dass ich meinem Gegenüber inzwischen klar gemacht habe, dass es nicht gut ist sich mit mir (erneut) anzulegen. Zumindest war dies bisher in über 90% der Fälle so.
Ich nutzte die namentliche Ansprache gleich dazu die beiden Beamten zu verdutzen, in dem ich ihnen erklärte, dass ich eine gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten hätte. Ich vermute, dass nicht sehr viele Bürger in GE jemals eine gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten beantragt und erhalten haben. Die Beamten wirkten schon jetzt beeindruckt. Ich teilte dem Beamten weiter mit, dass ich demnächst zur Wache kommen wollte, um die gerichtliche Verfügung durchzusetzen, und fragte, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei mitbringen müsste, um mein Recht durchzusetzen.
Vermute, der Beamte hatte mit so einer Frage am heiligen Sonntag nicht gerechnet.Er meinte, er wüsste ja nicht um was es denn bei der gerichtlichen Verfügung ginge. Ich erklärte, dass ich im Februar 2010 auf der neuen Wache war, um Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen zu stellen. Der Beamte hatte sich jedoch geweigert die Anzeige/Strafantrag aufzunehmen. Daraufhin schrieb ich den Polizeipräsidenten an und setzte ihm eine Frist von 7 Tagen, um mir die Aufgabe der Anzeige zu ermöglichen. Als auch nach ca. 14 Tagen keine Antwort da war, klagte ich gegen den Polizeipräsidenten als Dienstherr. Jetzt im Juli kam die gerichtliche Verfügung. Ich beendete meine Erklärung mit der erneuten Frage, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei mitbringen müsste. Der Beamte meinte, ich solle es erstmal so probieren, er glaubte nicht, dass ich dazu eine Hundertschaft aus Essen bräuchte.
Das war doch mal ne gute Nachricht. Ich merkte noch an, dass wenn er mehr erfahren möchte, könne er auf meine Internetseite www.Folterknast.de gehen. Als Antwort erhielt ich von ihm, dass er schon mal drauf war, und dass die Seite sehr bemerkenswert sei.
Wetten ich habe es geschafft, dass die Zugriffszahlen auf www.Folterknast.de und www.dieJustizkritiker.de in den nächsten Tagen wieder deutlich zulegen? Wetten ich bin heute und in den nächsten Tagen wieder ständiges Gesprächsthema bei den Polizeibeamten? Aber hoffentlich lernen die auch was aus meinen Seiten. Aber auch meine neuen Seiten www.idiotenkk.de und www.nazikk.de sollten nicht unerwähnt bleiben.
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17.7.2010 In dieser Bananen-Republik garantiert das Grundgesetz dem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung. So darf man durchaus sagen: "Frau Merkel ist die beste und schönste Kanzlerin die wir je hatten", auch wenn Sie dies in Wirklichkeit gar nicht meinen. Und: "Wenn man sie auf den Kopf stellt, dann sieht sie sogar so aus, als würde sie lächeln". Das Recht auf "freie Meinugsäußerung" ist aber nicht zu verwechseln mit "die Wahrheit" zu verbreiten.
Das ist etwas ganz anderes, das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, das wird gar nicht gern gesehen.
So wurde ich auch noch nie angeklagt weil ich von meinem Recht auf freie Meinugsäußerung gebrauch gemacht habe, sondern n u r weil ich die Wahrheit verbreite.

Es entspricht der Wahrheit, dass ich 2009 beim Landgericht Essen eine Gerichtsverhandlung angesehen hatte, bei der es um Foltervorwürfe im Folterknast Gelsenkirchen ging. Es entspricht der Wahrheit, dass ein Beamter bei seiner Vernehmung angab, es habe einen "Vorfall" mit dem als Zeugen geladenen ehemaligen Gefangenem S. gegeben. Es entspricht weiterhin der Wahrheit, dass dieser Zeuge später ebenfalls aussagte, es habe einen "Vorfall" im Folterknast gegeben.
Später teilte dieser Zeuge auf dem Flur, gegenüber mir und einem WDR-Reporter mit, dass es sich bei dem Vorfall um unterlassene Hilfeleistung durch einen JVA Mitarbeiter gehandelt habe. Der WDR, der diese Wahrheit nicht berichtete, bekam natürlich auch keinen Ärger mit der Justiz. Weil ich diese Wahrheit berichtete wurde ich bis Juni/Juli 2010 von der Justiz (wieder) verfolgt. Obwohl ich das Strafverfahren wegen Verbreitung der Wahrheit ( die Justizmafia bezeichnete dies erst als "falsche Verdächtigung" und später als "üble Nachrede") wieder gewann, zieht nun evtl. schon wieder eine dunkle Wolke auf.
Hier auf dieser Seite wurde am 9.7.2010 auch ganz kurz über einen Todesfall in der JVA Aachen berichtet. Dazu erreichte mich heute eine Mail. Erstaunlich wie sich die Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) JVA-Mitarbeiter 2009 und den neuen Vorwürfen gegen einen anderen JVA-Mitarbeiter 2010 gleichen. Ich konnte weder damals noch heute den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe überprüfen. Dies ist auch nie meine Aufgabe gewesen, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und ich habe weder damls noch heute mir die Vorwürfe zu eigen gemacht, sondern ausdrücklich erklärt, dass die Vorwürfe von Dritten stammen.  Es existiert aber durchaus eine staatsbürgerliche Pflicht so ein mögliches Verhalten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung bekannt zu machen. Hier auszugsweise die Mail.
  

... und drei weitere Insassen die hautnah dabei waren da sie im selben Betrieb arbeiten, haben an die Staatsanwaltschaft Aachen geschrieben. Da die Anstaltsärztin wohl über eine viertel Stunde gebraucht ... (haben soll) um in die Werkshalle zu kommen. Ebenso haben sie sich an den WDR gewendet.

Es gibt wohl noch weitere Ungereimtheiten.

Ich wollte Sie bitten , ob es Ihnen Möglich wäre mir noch einige Adressen mit zu teilen an die man sich wenden kann.
Mit freundlichen Grüssen

(Der Text in der Klammer wurde von mir vorsorglich geändert, um der Justizmafia keine Gründe für eine erneute Verfolgung meiner Person zu liefern.)

Natürlich bin ich der falsche Empfänger für so eine Mail. Ich kann so eine Mail auf meiner Internetseite niemals veröffentlichen. Die Justizmafia wartet nur drauf. Freie Meinungsäußerung, ja. Verbeitung der Wahrheit auf keinen Fall. Würde ich diese Mail veröffentlichen, dann nur mit Headline, in Fettschrift und kursiv. Damit die Justizmafia mitkriegt, ich habe keine Angst vor euch.
So so, sie möchten also weitere Adressen von mir. Ich kann ihnen da leider keine Hoffnugn machen. Schließlich leben sie in Deutschland. So wie der WDR, trotz ihrer GEZ-Gebühren, darüber nicht berichtet, so wird auch der Rest der Presse (incl. der angeblich linken Zeitung TAZ) wahrscheinlich nicht darüber berichten. So lange sie behaupten dies sei in einem Deutschen Knast geschehen, so lange sehe ich keine Chanche. Gehen sie hin, und behaupten dies habe in Guantanamo, in Tibet oder Afrika stattgefunden, dann haben sie auch eine Chanche, dass dies in der deutschen Presse veröffentlicht wird.  
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SO SEHEN SIEGER AUS, 

LALALALALA!

17.7.2010 Also im Moment rappelt es nur so! Im Moment kann ich nur von einem Sieg nach dem anderen gegen das Beamtendumm und die Justizmafia berichten.
Nach dem gewonnen 9. Willkürstrafverfahren kam heute ein Beschluss des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Mein Verfahren gegen den Polizeipräsidenten Gelsenkirchen habe ich jetzt ebenfalls gewonnen. Dieses Verfahren war notwendig geworden, weil der Polizeibeamte R. sich am 12.2.2010 (erneut) geweigert hatte einen Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen aufzunehmen. Einen Bericht und den Beschluss findet sich unter
http://die-justizkritiker.de/wp2010mu/schreiber/2010/07/17/schreiber-polizeiprasident/#more-138
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Amtsgericht Essen
Geschäftsstelle
Amtsgericht Essen, 45116 Essen -47-

Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen
Anschrift           Zweigertstr. 52
                         45130 Essen

Telefon              0201/803-0
Telefax              0201/803-1167
bei Rückfragen:  0201/803-1161
                         (Frau M.....)

Datum:             12.7.2010

Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in der Strafsache
gegen Schreiber

wird anliegender Beschluss übersandt.


Mit freundlichen Grüßen
M...
Justizhauptsekretärin
-automatisch erstellt, ohne Unterschrift gültig-

Wir gewinnen,

weil wir kämpfen!

Beglaubigte Abschrift
47 Cs-305 Js 305/09-205/10

Amtsgericht Essen

Beschluss


In  der Strafsache

gegen   Bernhard Schreiber
            geboren am 18.Juni 1958 in Waldshut,
            wohnahft Ernestinenstr. 6, 45883 Gelsenkirchen
            deutscher Staatsangehöriger, ledig

Das Verfahren wird nach § 206 a StPO eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Antragsteller Dr. N..., D... xx, 45130 Essen auferlegt.
Gründe
Gegen den Angeklagten ist am 22.3.2010 ein Strafbefehl erlassen worden, weil der Angeklagte hinreichend verdächtig(t) war, sich am 18.5.2010 einer Straftat nach § 186 StGB schuldig gemacht zu haben. Der Einleitung des Verfahrens lagen Strafanträge des Geschädigten Dr. N... und seines zur Tatzeit Dienstvorgesetzten zugrunde. Der Geschädigte Dr. N... nahm seinen Strafantrag mit Schreiben vom 27.5.2010 zurück, nachdem er die Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Auf Nachfrage des Gerichtesnnahm sodann im Hinblick auf die erfolgte Rücknahme auch der ehemalige Dienstvorgesetze des Geschädigten seinen Strafantrag zurück.

Die Strafverfolgung ist somit ausgeschlossen, weil die zur Strafverfolgung erforderlichen Strafanträge durch die Antragsteller zurückgenommen wurden. Gemäß des §§ 186, 194 Abs. 1 S. 1 StGB wird die üble Nachrede nur auf Antrag verfolgt.

Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 470 S. 1 StPO. Danach sind dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angekkagten im Falle der Zurücknahme des Antrages aufzuerlegen. Hiervon kann nur in Ausnhamefällen abgesehen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor. So hat nicht etwa der Angeklagte erklärt, er werde die Kosten des Verfahrens im Falle einer Einstellung tragen, so dass diesem die Kosten nicht etwa nach § 470 S. 2 HS 1 StPO auferlegt werden konnten.

Gemäß § 470 S. 2 HS 2 StPO können der Staatskasse ausnahmsweise die Verfahrenskosten auferlegt werden. Jedoch nur dann, wenn anerkennenswerte Gründe vorliegen, die es unbillig erscheinen lassen, einen der Beteiligten mit den Kosten zu belasten (vgl. Meyer-Goßner § 470 StPO, Rn. 6). Ein solcher Ausnahmefall ist vorliegend nicht gegeben. Der Antragsteller führt als Grund für die Rücknahme des Antragses zum einem an, dass er nicht mehr in der JVA Gelsenkirchen tätig sei und zum anderen, dass er aufgrund gesundheitlicher Probleme den Hauptverhandlungstermin nicht habe wahrnehmen können, weshalb er den Antrag zurückgenommen habe. Dies rechtfertigt nicht vom Regelfall abzusehen. Eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins wäre ohne Weiteres möglich gewesen, auch bis eine Genesung des Antragstellers eingetreten wäre. Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte, vermag es nicht als unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen.

Essen 12.7.2010
Amtsgericht

H...
Richterin

Beglaubigt

M...
Justizhauptsekretärin     
Selbst jetzt in der erneuten Niederlage versucht die Justizmafia noch immer alles zu verdrehen. Ich findes es unverschämt, dass das Amtsgericht die Frechheit besitzt und mich in diesem Schreiben noch immer als "Angeklagter" bezeichnet. Spätestens seit der Rücknahme des Strafantrags durch den ehemaligen Anstaltsarzt gibt es überhaupt keinen Angeklagten mehr. Also wäre höchstens noch "ehemaliger Angeklagter" zulässig.
Die Unterstellung ich war hinreichend verdächtigt eine Straftat gemacht zu haben, ist mehr als nur absoluter Blödsinn. Vielmehr handelte es sich immer um Unfähigkeit und Willkür sowie die Verweigerung des gesetzlichen Richters durch die Justizmafia.
Und die Unfähigkeit und Willkür geht weiter. Lt. Schreiben gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt. Schreiben haben beide die Strafanträge gegen mich zurückgenommen. Aber die Kosten muss nur einer tragen!!!
Lt. Schreiben hat der ehemalige Anstaltsarzt seinen Strafantrag zurückgenommen. Lt. Akte war die Richterin dennoch nicht bereit das Verfahren zu dieser Zeit zu beenden. Sie teilte derm Anstaltsleiter mit, dass sie das Verfahren erst beenden würde, wenn auch er seinen Strafantrag gegen mich zurücknimmt.
Bei meiner Anzeige handelte es sich um den Vorwurf der unterlassener Hilfeleistung, ein Offizialdelikt bei dem die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, ohne ausdrücklichen Strafantrag.
Bei dem Vorwurf gegen mich handelte es sich um üble Nachrede. Kein Offizialsdelikt, sondern eins das ausdrücklich einen Strafantrag erfordert. Lt. Schreiben wäre der Geschädigte der ehemalige Anstaltsarzt und nicht der Anstaltsleiter. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht wäre berechtigt nach einer Anzeige des Anstaltsleiters tätig zu werden. Einen berechtigten Strafantrag konnte der Anstaltsleiter nicht anbringen, da er kein Geschädigter war.
Die Justizmafia besitzt auch die Unverschämtheit den ehemaligen Anstaltsarzt als Geschädigten zu bezeichnen.
Diese Person war niemals der Geschädigte. Hier gab es nur 2 Geschädigte. Der ehemalige Inhaftierte S. aus Hattingen, sowie meine Person sind hier die tatsächliche Geschädigten, auch wenn ich das Verfahren am Ende (wieder) gewonnen habe.
In dem Schreiben wird auch von angeblich gesundheitlicher Probleme des ehemaligen Anstaltsarztes gesprochen. Bei meiner Akteneinsicht konnte ich diesbezüglich nichts finden.
Ich kann nur dem letzten Satz des Schreibens völlig zustimmen. "Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte, vermag es nicht als unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen".
Offensichtlich will das Amtsgericht mir auch die geforderten Kopien aus der Akte verweigern. Bei meiner Akteneinsicht im Juni 2010 verlangte ich von einigen Seiten Kopien, die ich bisher aber nicht erhalten habe.
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11.7.2010 20100208 Weiteres Video ueber Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
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xx.7.2010 - 30.4.2010 Frank Sichau: 

Justizministerin (Müller-Piepenkötter) hat wieder die Öffentlichkeit getäuscht

Empört reagierte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Sichau, auf das Eingeständnis der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, ihrem Justizministerium habe doch bereits seit 2009 eine Beschwerde über die Anwesenheit eines JVA-Bediensteten bei der Entbindung einer Strafgefangenen der JVA Willich II vorgelegen. Bis gestern hatte Müller-Piepenkötter noch behauptet, es gäbe keine Informationen über derartige Vorfälle.

"Justizministerin Müller-Piepenkötter hat Behauptungen, in NRW müssten Schwangere gefesselt oder in Gegenwart von JVA-Beamten entbinden, als falsch zurück gewiesen. Jetzt wissen wir: Die nordrhein-westfälische Justizministerin hat die Öffentlichkeit mal wieder getäuscht", kritisierte Sichau. Dass sie nun von dem Vorfall nichts gewusst haben wolle, sei entweder vorgeschoben oder zeige, dass diese Justizministerin es auch nach fünf Jahren nicht geschafft habe, ihr Ressort in den Griff zu bekommen.

Sichau wiederholte seine Aufforderung nach umgehender Aufklärung des Vorgangs in der JVA Willich II, sowie in der JVA Köln. "Es ist kaum in Worte zu fassen, welche Demütigung die betroffene Mutter ertragen musste, sollte die Entbindung tatsächlich in Anwesenheit eines Justizbediensteten stattgefunden haben", sagte Sichau. Dienstrechtliche Konsequenzen seien dringend zu prüfen. Vor allem aber sei es absolut zwingend, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung solcher Vorfälle ausschließen.

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xx.7.2010 - 2009.12.26 Polizist schießt sich bei Zollkontrolle in den Kopf

xx.7.2010 - 2010.02.09 - 2 Polizisten töten sich mit Dienstwaffe

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9.7.2010 Häftling der JVA Aachen starb bei der Arbeit!

Ein 54-jähriger Häftling, der lebenslang einsaß, ist am Freitag bei seiner Arbeit in der Verpackungshalle der JVA-Aachen tot zusammengebrochen.
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Neues Video ueber Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
9.7.2010 20100208 Neues Video ueber Misshandlung im Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
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8.7.2010 Meine Erfahrungen mit Amnesty International sind nicht die besten. Bereits zweimal schrieb ich AI an. Zum Beispiel wegen Misshandlungen durch Beamte des  Folterknast Gelsenkirchen zum Nachteil des damaligen Gefangenen "Heribert P.". Auf beide Schreiben gab es nie eine Antwort. Auch bei der Gelsenkirchener Sektion wurde ich vorstellig. Von denen erfuhr ich, dass sie sich um Missstände in Afrika kümmern würden. Toll!
Aber jetzt hat sogar AI erkannt, dass in Deutschland  der Staatsterrorrismus zunimmt. Die 71 Seiten dicke Studie zum Thema Polizeigewalt von Amnesty International trägt den aussagekräftigen Titel: “Täter unbekannt: Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland” und dokumentiert zum Teil erschreckende Beispiele von rechtswidrigen Übergriffen und Misshandlungen deutscher Polizisten auf die Bevölkerung.
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6.7.2010 Langenfeld: Polizei in der Kritik: zu brutal

Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam. Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung. mehr
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6.7.2010

20 Jahre Existenzvernichtung, Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und Willkür zum Nachteil meiner Person.

Wie alles begann. Ich gehöre zu den wenigen Deutschen, die immer an die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich nur logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach Osten ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer Grenze, geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den Osten,  in die Nähe von Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal.  mehr
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05.07.2010 Toter Polizist hatte nackte Frauenleiche im Kofferraum

Nach einem tödlichen Frontalunfall in Sachsen-Anhalt fand die Polizei eine Frauenleiche im Kofferraum eines Unfallautos. Bei der nackten Leiche dürfte sich um die Frau des Fahrers - eines Polizisten - handeln.

Nach einem schweren Verkehrsunfall in Dolle in Sachsen-Anhalt hat die Polizei am Sonntagmorgen eine nackte Frauenleiche im Kofferraum eines der Unfallautos gefunden. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben die Ermittlungen aufgenommen. Die Indizien deuten auf ein Familiendrama hin. xxx

Bei dem tödlichen Verkehrsunfall waren ein Mazda und ein VW auf gerader Strecke kollidiert. Die 27-jährige Fahrerin des VW ist in ihrem Auto bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, der 59-jährige Mazda-Fahrer, ein Polizist, ist ebenfalls bei der Kollision gestorben.

Als die Polizei sein Auto untersuchte, fand sie im Kofferraum eine unbekleidete weibliche Leiche mit deutlichen Spuren von Gewalt. Die rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort hat ergeben, dass die Frau nicht bei dem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Die Umstände ihres Todes und ihre Identität wird bei der Obduktion untersucht.

Am Montag stellte sich heraus, dass es sich bei der Frauenleiche offenbar um die 55-jährige Ehefrau des 59-Jährigen handelt, der als Polizeibeamter identifiziert wurde. Die Polizei fand im Wohnhaus des Ehepaares im Landkreis Stendal Spuren einer Auseinandersetzung.

Es ist bekannt, dass seit Anfang Juni in Gelsenkirchen die Frau eines Polzisten verschwunden ist. Der Ehemann hat das Verschwinden erst 5 Tage später gemeldet. Ich wurde deshalb gefragt, ob ich nicht auch der Meinung bin, dass der Ehemann hinter dem Verschwinden stecken würde. Ich lehnte diese Spekulation ab. Woher soll ich Erkenntnisse haben, ob bzw. dass der Ehemann der Frau für das Verschwinden verantwortlich sein könnte? Ich teilte meinem Gesprächspartner jedoch mit, dass man als Frau eines Polizisten ein gefährliches Leben führt. Würde man eine Statistik über getötete Ehefrauen nach den Berufsgruppen der Ehemänner sortieren, sie dürfte von der Berufsgruppe der Polizisten angeführt werden.
Nur zwei Tage nach meiner diesbezüglichen Aussage gab es diesen Bericht. Er bestätigt erneut meine entsprechende Aussage.
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29.06.2010 Ich hoffe, ihr habt heute in der ARD den 90 Minuten Bericht über das Justizopfer "Harry Wörz" angesehen. Ich finde es ist natürlich schlimm, was man dem Justizopfer angetan hat, aber noch viel schlimmer ist es, wie sich die Justiz hier lächerlich gemacht und selbst demontiert hat. Ja, es ist schlimm, dass Harry Wörz 4 Jahre unschuldig in Haft war, aber viel, viel schlimmer ist, dass diese Justizmafia danach noch mehrfach gegen Harry Wörz juristisch vorging. Dass es nach dem Wiederaufnahmeverfahren und der vorzeitigen Haftentlassung noch zu einer Verhandlung kommen würde, war klar. Aber es gab nicht nur eine Verhandlung, sondern Ablehnungen der Wiederaufnahme. Dagegen Beschwerde, der stattgegeben wird. Anschließend eine Verhandlung mit Freispruch. Dagegen Revision der Staatsanwaltschaft, der der BGH stattgibt, und ziemlich deutlich erklärt, man solle das Justizopfer erneut verurteilen. Das Landgericht verhandelte dann erneut gegen Harry Wörz. 2009 erklärt ein Richter nach 6 Monaten Verhandlung, dass Harry 1998 (nach nur 4) Verhandlungstagen niemals hätte verurteilt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft hat bei der dritten Verhandlung über 9 Jahre Haft gefordert. Das Verfahren endete mit einem erneuten Freispruch, allerdings ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig, da im Januar 2010 die Staatsanwaltschaft erneut Revision eingelegt hat.
Man muss sich mal den psychischen Druck vorstellen, dem Harry Wörz seit über 10 Jahren ausgesetzt ist. Es ist kaum vorstellbar, wie dies ein Mensch unbeschadet überstehen soll. Keine Haftentschädigung kann dies wieder gutmachen. 
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27.6.2010 Warum sind die Schiedsrichter bei dieser WM so schlecht? Im Moment fallen mir dazu nur folgende Antworten ein.
A) Weil in Südafrika AIDS weit verbreitet ist, konnte man dort nur ausgesuchte Arschlöcher gebrauchen.
B) Weil die Schiedsrichter nach der WM noch Jobs suchen, und sich daher in ihren Heimatländern als Richter/Staatsanwälte beworben haben, wollten sie die geforderten Unfähigkeiten während der WM schon mal zeigen. 
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27.6.2010 Meute verletzt Polizisten teils schwer

Erst schien es ein Routineeinsatz der Polizei, dann wurde es ein lebensgefährlicher Kampf gegen Gewalttäter: Fünf Polizisten sind bei einer Auseinandersetzung mit Schlägern in Hamburg zum Teil schwer verletzt worden.
Die Beamten wurden von einer Horde von 30 Jugendlichen und Erwachsenen mit Steinen und Flaschen angegriffen und mit Schlägen und Tritten malträtiert. Ein 46 Jahre alter Polizeibeamter erlitt lebensbedrohliche Kopfverletzungen und liegt im Krankenhaus. 16 Randalierer im Alter zwischen 15 und 32 Jahren wurden festgenommen.

Nach Darstellung der Polizei war ein Streifenwagen wegen einer angeblichen Schlägerei zum S-Bahnhof Neuwiedenthal im Süden der Stadt gerufen worden. Die Beamten fanden nichts, bemerkten aber einen 27 Jahre alten Mann, der sich entblößte. Während sie den Mann überprüften, wurden die Polizisten von der Menge angegriffen. ...

Diesen Blödsinn erfuhren wir aus der Presse. Aber jetzt sind Videos aufgetaucht, die etwas ganz anderes zeigen. Ein Polizist hockt auf einem Mann und schlägt mit seinem Schlagstock auf die auf dem Boden liegende Person ein. Daraufhin kam es zu Unmutsäußerungen  der Umstehenden. Das Video zeigt, wie der zweite Beamte die Umstehenden aufstachelt mit Worten wie: "Kommt doch, kommt doch her..." mehr
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26.6.2010 Wie bereits berichtet, fand heute in Gelsenkirchen "Im Maibusch" ein Straßenfest statt. Dort wohnt auch der Beamte O. des Folterknast Gelsenkirchen. Dieser hatte mir per einstweiliger Verfügung (und ohne Verhandlung) untersagt seinen Namen zu veröffentlichen. Er begründete dies damit, dass er als Knastmitarbeiter auf Geheimhaltung angewiesen sei. Tatsächlich gibt es keinen Rechtsanspruch dass ich seinen Namen nicht veröffentliche. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens werde ich den Namen von Herrn O. jedoch nicht veröffentlichen.
Bei dem Straßenfest hatte ich Glück. Ich war gerade dabei zu gehen, da kam Frau Oxxx und ihr Mann Herr O. in ihrem blauen Opel angefahren. Zum Glück ist Frau Oxxxxx weniger Öffentlichkeitsscheu, den man findet sie mit Adresse und Telefon-Nr. im Internet. Und eine einstweilige Anordnung des Gerichts, die es mir untersagen würde den Namen von Frau Oxxxx zu veröffentlichen existiert auch nicht.
Übrigens, der Folterknast Gelsenkirchen existiert seit 1998. Die erste Leiterin war Frau Salewski. Diese musste gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Essen zugeben, dass alle damaligen Vorwürfe von mir gegen ihre Anstalt stimmten.
Der nächste Leiter der JVA war dann Herr Wingerter. Dieser verlor seinen Posten, als der Knast in der Presse als "Folterknast" berühmt wurde. Zuvor glaubte der Folterknast  noch mich anzeigen zu können, weil ich angeblich den Folterknast mit einem Guantanamo Plakat beleidigt hätte. Trotz ständiger Bettelbriefe des Folterknast Gelsenkirchen an das Amtsgericht Gelsenkirchen kam es noch nicht einmal zu einer Verhandlung.
Danach wurde Herr Wandel Leiter des Folterknast Gelsenkirchen. Auch dieser hatte mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Auch dieses Willkürverfahren habe ich in der letzten Woche gewonnen.
Übrigens, Frau Barbara Salewski, Herr Volker Wingerter und Herr Julius Wandel findet man sowohl in der Presse sowie im Internet. Alle sind oder waren, wie der Mann von Frau Oxxx, im Strafvollzug tätig. Weshalb also Herr O., im Gegensatz zu den anderen genannten, einen Rechtsanspruch auf Unterlassung haben soll, bleibt rätselhaft. Mal sehen was das Amtsgericht/Landgericht daraus macht. Ich gehe davon aus, dass ich zukünftig nicht nur den Namen von Frau Oxxx wieder veröffentlichen kann.

Nachtrag:
Dieser Text wurde geändert, da die ursprüngliche Version ihr Ziel erreicht haben dürfe. Ich denke ich habe dem Beamten O. klar gemacht, dass er die einstweilige Verfügung nicht gewinnen kann, da ich durchaus in der Lage bin, ein evtl. Urteil des AG/LG entsprechend zu interpretieren. 
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25.6.2010 Heute habe ich beim Amtsgericht Essen Akteneinsicht genommen, in dem gerade eingestellten Willkürstrafverfahren gegen mich. Dabei gab es erfreuliche neue Erkenntnisse. Bereits vor einem Jahr teilte mir ein Beamter des Folterknast Gelsenkirchen mit, dass er mit dem damaligen Anstaltsarzt sehr unzufrieden ist, und sich nicht vorstellen kann, dass dieser noch lange im Folterknast Gelsenkirchen tätig sein wird. In der Akte des Amtsgerichts Essen befand sich nun ein Schreiben in dem mitgeteilt wird, dass der damalige Anstaltsarzt nicht mehr im Folterknast tätig ist. Ich finde dies ist eine erwähnswert, erfreuliche Nachricht.

Ich habe heute mal vorsorglich die Anzahl der Laternen vor dem AG/LG-Gebäude gezählt.
Wieviele Laternen gibt es vor dem Gerichtsgebäude?
5 Laternen

10 Laternen

zu wenig Laternen
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25.6.2010 Polizist vom Dienst suspendiert, Staatsanwaltschaft ermittelt.

Auf  der Autobahn A1 und A45 lieferte sich die Polizei eine Verfolgungsjagd mit einem Autofahrer. Als der Fahrer gestoppt werden konnte, wurde der Autofahrer nicht nur zu Boden gebracht, sondern mindestens ein Beamter trat noch mehrfach auf dem am Boden liegenden Fahrer ein, und ließ sich dabei dummerweise auch noch filmen. Der WDR zeigte in "aks" einen entsprechenden Bericht.
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24.06.2010 Ein hier veröffentlichter Presseartikel aus dem Jahr 2005 führte heute zu einem Anruf einer Betroffenen. Dadurch ergab es neue Erkenntnisse. Zum Artikel.
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Dortmund: Nach Pfefferspray-Einsatz der Polizei gestorben

Dortmund Anwohner hatten am frühen Mittwochmorgen die Polizei gerufen, weil ein Mann in Dortmund-Oestrich die Nachtruhe mit lautem Rufen störte. Die Polizei berichtet, der Mann habe einen verwirrten Eindruck gemacht und die Besatzung eines Rettungswagens bedrängt. Zwei Polizeibeamte versuchten danach vergeblich, ihn zu beruhigen und brachten ihn schließlich unter Einsatz von Pfefferspray zu Boden. Danach sei er im Rettungswagen kollabiert. Die Rettungskräfte reanimierten ihn und brachten ihn ins Krankenhaus. Am späten Nachmittag verstarb dort der 32-jährige. Zur Klärung der Todesursache soll die Leiche am Donnerstag obduziert werden. «Ein erstes Drogenscreening ergab einen Hinweis auf den Konsum von Kokain», heißt es im Bericht von Staatsanwaltschaft und Polizei.
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22.06.2010 Eva Hermann berichtet über

Staatliche Willkür: Wieder ist eine mehrfache Mutter in Erzwingungshaft!

mehr
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Wir gewinnen,

weil wir kämpfen!


Amtsgericht Essen
Geschäftsstelle
Amtsgericht Essen, 45116 Essen -47-

Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen
Anschrift           Zweigertstr. 52
                         45130 Essen

Telefon              0201/803-0
Telefax              0201/803-1167
bei Rückfragen:  0201/803-1161
                         (Frau Müller-Bockholt)

Datum:             21.6.2010

Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in der Strafsache
gegen Schreiber

erwägt das Gericht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren nach §206 a StPO einzustellen, weil die Betroffenen ihre Strafanträge zurückgenommen haben und damit die Fortsetzung des Verfahrens ein Verfahrenshindernis entgegensteht.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Antragsteller auferlegt werden (§470 StPO).

Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche nach Zugang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
Hunke
Richterin

Beglaubigt

Müller-Bockholt
Justizhauptsekretärin
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Oh, wenn ich Zeit habe werde ich den armen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen bedauern. Der wird doch jetzt nicht zu Spende aufrufen müssen, der Ärmste. Von mir kann er mit keiner Spende rechnen. Übrigens, das Straßenfest am 26.6.2010 in Gelsenkirchen "Im Maibusch" findet ab 14 Uhr statt. Bestimmt wird der dort wohnende Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen mir zu meinem neuerlichen Sieg gegen den Folterknast bzw. Mitarbeiter gratulieren wollen, auch wenn er nicht mit dem Mitarbeiter identisch ist, der hier für die Kosten aufkommen muss.     
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18.6.2010 Wichtige Nachricht für das Beamtendumm und die Justizmafia

Ich bin heute ein Jahr älter als gestern.

 Aber ihr seid heute noch genauso unfähig und kriminell wie gestern! 

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SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!

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17.6.2010 Morgen werde ich also 52 Jahre alt. Und die Chance, dass ich diesen Tag auch überlebe ist auf nahezu 100% gestiegen. Zur Erinnerung, dies sah ich bis vor einigen Tagen noch ganz anders. Eigentlich sollte statt einer Geburtstagsfeier ein Strafverfahren, besser gesagt das 9. Willkürverfahren der Staatsanwaltschaft Essen,  gegen mich, diesesmal beim Amtsgericht Essen stattfinden.
Dabei sollte mir auch noch gleichzeitig der gesetzliche Richter verwehrt werden, denn es gab bereits eine Verurteilung per Strafbefehl. Dort war also Tatort Gelsenkirchen angeben, womit natürlich der gesetzliche Richter ein Strafrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen wäre und keiner des Amtsgerichts Essen. Aufgrund meiner Beschwerde versuchte die Justizmafia den Tatort nachträglich zu ändern. Weil ich gegen eine Person des Folterknast Gelsenkirchen bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafantrag stellte, sei auch Essen ein möglicher Tatort, behauptet die Staatsanwaltschaft Essen. Diese Aussage ist vollkommen unerheblich. Zum Zeitpunkt als die Schwarzkittel der STA Essen den Strafbefehl beantragten, und zum Zeitpunkt als der Richter den beantragten Strafbefehl unterschrieb, war als einziger Tatort "Gelsenkirchen" angegeben. Damit war der Richter zu diesem Zeitpunkt kein gesetzlicher Richter. Damit durfte er den Strafbefehl niemals unterschreiben. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass die Schwarzkittel nun versuchten den angeblichen Tatort nachträglich doch noch auf Essen auszudehnen.
Willkürverfahren, Verweigerung des gesetzlichen Richters und eine Verhandlung ausgerechnet an meinem Geburtstag, das ließ das Schlimmste erwarten.
Auf www.Recklinghausen.die-Justizkritiker.de berichte ich, wie ich 2009 beim Amtsgericht Recklinghausen, an Hitlers-Geburtstag, als Prozessbeobachter war. Dort wurde ich als einfacher Zuschauer von 3 Justizwachleuten angegriffen und landete verletzt im Krankenhaus. Die Gewalt der Beamten war so massiv, dass man sogar meinen metallische Gehstock verbogen hatte.
Wenn ein Bürgerrechtler und Justizkritiker als Prozessbeobachter an Hitlers Geburtstag krankenhausreif misshandelt wird,  was habe ich dann an meinem eigenem  Geburtstag als Beschuldigter, während eines Willkürverfahrens, unter Verweigerung des gesetzlichen Richters, zu erwarten?

Nun war mir schon seit einigen Tagen klar, dass ich zumindest diesen Geburtstag überleben würde, da ich zur Zeit wegen Verschlimmerung meiner Gehbehinderung reise- und verhandlungsunfähig bin. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist vorhanden. Doch jetzt die eigentliche Überraschung!!!
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Amtsgericht Essen
Geschäftsstelle
Amtsgericht Essen, 45116 Essen -47-

Herrn
Berndhard Schreiber
Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen
Anschrift           Zweigertstr. 52
                         45130 Essen

Telefon              0201/803-0
Telefax              0201/803-1167
bei Rückfragen:  0201/803-1161
                         (Frau Müller-Bockholt)

Datum:               15.6.2010

Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10
Abladung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in der Strafsache gegen Schreiber findet der Termin vom 18.6.2010 nicht statt.
Grund: Rücknahme des Strafantrages

Mit freundlichen Grüßen
Müller-Bockholt
Justizhauptsekretärin
-automatisch erstellt, ohne Unterschrift gültig-
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Ich sehe mich hier vollumfänglich bestätigt. Ich frage mich, weshalb sollte jemand in diesem Falle und zu dieser Zeit seinen Strafantrag zurücknehmen, obwohl ich doch vom Amtsgericht, wenn auch rechtsfehlerhaft und willkürlich, bereits per Strafbefehl verurteilt wurde. Hatte der Strafantragsteller, ein Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen, vielleicht die Befürchtung, meine Vorwürfe gegen ihn könnten sich bestätigen? Oder steht die Justizmafia dahinter, die damit ihre Unfähigkeit und Willkür kaschieren will?

Ist das an Peinlichkeit noch zu überbieten? Unsere Untrigkeit, die sich gerne für die Obrigkeit hält, schafft dies mühelos. Am selben Tag erhalte ich ein zweites Schreiben, ebenfalls datiert mit 15.6.2010, vom KK Staatsschutz. Hier erhalte ich eine Vorladung wegen angeblicher Beleidigung am 29.3.2010 in Gelsenkirchen Hessler. Mir ist von solch einem Vorfall nichts bekannt. Ich habe auf meinen Internetseiten nachgesehen, kann aber auch dort unter dem Datum nichts finden.

Es sieht also so aus, dass die Justizmafia nach dem 9. verlorenem Willkürverfahren bereits versucht das nächste Willkürverfahren auf den Weg zu bringen. Manche werden halt niemals schlau, aber das haben wir ja von unserem Staat auch nicht erwartet.

Das Schreiben wurde hier veröffentlicht

Kennen Sie das tapfere Schneiderlein? Dies hatte mit einem Streich 7 Fliegen erschlagen.
Kennen Sie das tapfere Schreiberlein? Der hatte bisher mindestens 18 Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Essen. Neunmal kam es zur Anklage. Das tapfere Schreiberlein hat alle 9 Willkürverfahren gewonnen.
Der Präsident des Bundesamt für Justiz meinte sogar, während einer Veranstaltung zum Thema "Justiz im 3. Reich":
"Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen (Nachkriegs-) Justiz."

Der stellvertretende Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen meinte:
"Herr Schreiber ist für seine unangenehmen Aktionen bekannt" .. und, etwas frei übersetzt:
"Es ist besser Herrn Schreiber keinen Grund für seine unangenhemen Aktionen zu liefern".


Und ein ehemaliger Richter des Amtsgerichts Gelsenkirchen, heute Direktor des Amtsgerichts Witten, meinte:
"Herr Schreiber ist nicht kriminell" und "Die Demokratie braucht Menschen wie Herrn Schreiber"

Wenn die das genau wissen, warum begreiffen die das dann nicht?,

Gerne veröffentlichen wir hier Ihren Kommentar zu dem Beitrag.  FrankAnne (at) Beamtendumm.de   mehr
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Hallo Elbernd , habe mir den Vorgang durchgelesen . Einen sachlichen Kommentar dazu kann ich Dir nicht anbieten . Mir fällt zu den " Schwarzkitteln " einfach nichts mehr ein . Ich bin sicher , daß die Justiz , aber nicht nur die , eine  Vereinigung von Kriminellen ist. Man muß sich zudem nur ansehen was die Parteifuzzi ' s , in der Mehrzahl Juristen und andere Hilfswillige , in NRW veranstalten .  ... Sie haben allesamt den "...orden " verdient der ihnen um den Hals zu hängen ist .
20100617-Zorro .
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Glückwunsch... aber wenn die deine angebliche Bescheidenheit wirklich echt wäre und nicht nur gespielt, dann hättest du deine "Sensationsmeldung" auf deiner Webseite in Form von "SO SEHEN SIEGER AUS LALALALALALA !" auch besser weglassen sollen. Auf meiner Webseite sind solche "Sensationsmeldungen" und "Eigenlob"-Darstellungen erst gar nicht zu finden.
Ich hätte mir noch gewünscht, wenn man auf deiner Webseite noch hätte lesen können, welchen Wortlaut denn der ursprüngliche Strafbefehl hatte, der nun überraschend gecancelt wurde.
Und dein Joomla-Projekt scheint ja auch vollkommen gestorben zu sein. Das war auch Schade um die investierte Zeit... Auch an dieser Stelle mal über Selbstkritik nachdenken. Gruß
20100617-Sonnengott
www.Folterknast.de wird nicht nur von Mitstreitern, Justizkritikern, Justizopfern, Knackis und Exknackis und deren Angehörigen besucht, sondern wahrscheinlich fast genauso häufig vom Beamtendumm, Justizmafia und Politgaunern. Auch denen muss man was bieten. Das Bild und "SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!" ist für die gedacht und nicht als Eigenlob. Es gibt bei der Justiz und auch im Knast, besonders im Folterknast Gelsenkirchen, längst etliche Mitarbeiter, die erkannt haben, dass es immer wieder die andere Seite ist, die den Ärger mit mir sucht, und die für sich die Entscheidung getroffen haben, dass es (für sie) besser ist, sich nicht mit mir anzulegen. Ich werde nicht ohne Grund von (teilweisen ehemaligen) Richtern und Richterinnen unterstützt, die mich zum Teil sogar in Willkürverfahren verurteilen sollten. Ich erhalte nicht ohne Grund inzwischen Zustimmung von Beamten, die von mir mal vor das Gericht gezerrt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt oder sogar 6 Monate strafversetzt wurden.
Und die, die zu blöde für solche Erkenntnisse sind, sollten wenigstens erkennen, wie der stellvertretende Direktor eines Amtsgerichtes, dass "Herr Schreiber für seine unangenehmen Aktionen bekannt ist, und es besser ist, Herrn Schreiber keinen Grund für seine unangenehmen Aktionen zu liefern".
Bekanntlich gab es bisher 18 (mir bekannte) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen. Bekanntlich gab es bisher 9 Willkürstrafverfahren dieser Staatsanwaltschaft vor 3 Amtsgerichten und einem Landgericht, 2 davon wurden von dem Folterknast Gelsenkirchen (bzw. deren Mitarbeiter) angestrengt. Alle 9 Willkürverfahren wurden von mir gewonnen! Das Bild und
"SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!" soll auch dem letzten Deppen dort klar machen, dass ich jederzeit bereit und in der Lage bin, den Kampf gegen das Beamtendumm und die Juzstizmafia aufzunehmen und zu gewinnen, und
dass ich für meine unangenehmen Aktionen bekannt bin, und es besser ist, mir keinen Grund (mehr) für meine unangenehmen Aktionen zu liefern.
Für meine (unsere) Gegner bedeuten das
Bild und "SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!" das gleiche, als stände ich vor dem Folterknast oder dem Gericht und würde ihnen den ausgestreckten Mittelfinger zeigen. 
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Und, was machen Sie am 26.6.2010? Wie wäre es mit einer Party? In Gelsenkirchen gibt es ein Straßenfest "Im Maibusch". Aber wieso berichten wir hier auf www.Folterknast.de über dieses Volksfest? Ein Knast ist zwar nicht dort, aber dort wohnt ein leitender Beamter, der im Folterknast Gelsenkirchen arbeitet. Seine Tochter ist in der JVA Hagen beschäftigt. Und 2009 teilte der Beamte beim Landgericht Essen mit, dass er mit ihr (natürlich illegal) auch schon mal Informationen über Inhaftierte, z: B. Nickel, austauscht. Und da der Beamte mich in dieser Strasse auch schon mal bedroht hatte und zur Zeit gegen mich klagt, habe ich natürlich einen Grund mehr wieder gesund zu werden, damit ich an dem Straßenfest teilnehmen kann.    
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Hier wichtiger Hinweis zum Termin 15.6.2010 / 18.6.2010

TERMIN: Am 15.6.2010
geht es weiter beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Bekanntlich versucht ein Beamter des Folterknast Gelsenkirchen zu verhindern, dass hier sein Name genannt wird. In einer einstweiligen Verfügung hat die Justizmafia die Nennung des Namens rechtswidrig untersagt. Auch Heckhoff, Michalski, oder Kachelmann müßen hinnehmen, dass ihre Namen in der Presse und im Internet genannt werden.
Weiterhin behauptete der Beamte, es sei seine Wohnanschrift hier genannt worden. Tatsächlich hatte ich bis zu der einstweiligen Anordnung überhaupt keine Hausnummer veröffentlicht. Nach dem Beschluss wurde "Am Maibusch" in "Am Maibusch vor dem Haus 44 (Tatort)" geändert. Lt. Gerichtsbeschluß wohnt der Beamte dort nicht. Vielmehr hatte ich dort Flugblätter verteilt, und wurde dann von dem Beamten dort bedroht. Der Beamte O. aus Gelsenkirchen meinte auch, er sei wegen seines Berufs auf Geheimhaltung angewiesen.
Merkwürdig, was er unter Geheimhaltung versteht. Im Internet findet sich nicht nur seine Adresse sondern auch seine Telefon-Nr.   
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übrigens, hier können Sie über die Justiz abstimmen.
 
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03.06.2010 Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski

Heckhoff, Michalski und der mitangeklagte JVA Beamte sprechen von Chaos in JVA Aachen

Aachen. Der wegen des Ausbruchs der beiden Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski mitangeklagte Beamte hat vor Gericht erstmals die Situation in der Aachener Haftanstalt geschildert.

Die Anwälte des 40-jährigen Michael K. verlasen vor dem Aachener Landgericht eine ausführliche Erklärung ihres Mandanten. Darin zeichnete der Familienvater ein chaotisches Bild von den Zuständen hinter Gittern.

Der wegen des Ausbruchs der beiden Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski mitangeklagte Gefängnisbeamte hat am Dienstag vor Gericht erstmals die Situation in der Aachener Haftanstalt detailliert geschildert. Die Anwälte des 40-jährigen Michael K. verlasen vor dem Aachener Landgericht eine ausführliche Erklärung ihres Mandanten. Darin zeichnete der Familienvater ein chaotisches Bild von den Zuständen hinter Gittern.

Drogen wie Heroin, selbst gebrannter Alkohol, Pornofilme, Playstation-Spiele und Handys seien in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen üblich gewesen. Alleine 2009 habe man etwa 50 Handys in den Zellen der JVA sichergestellt. Immer wieder habe es Gewalttaten und Übergriffe gegenüber dem JVA-Personal gegeben.

K. machte dafür die Perspektivlosigkeit der Gefangenen verantwortlich. Die Häftlinge seien lediglich verwahrt worden, mit falschen Versprechen habe man sie hingehalten und ruhiggestellt. Damit unterscheidet sich Aachen nicht von anderen Haftanstalten. Dieser „Verwahrvollzug“ habe dazu geführt, dass die Gefangenen immer wieder gegenüber den Bediensteten aggressiv geworden seien. Bedienstete seien von Häftlingen mit heißem Öl oder Wasser übergossen worden. Kräftige Gefangene hätten sich in der Medikamenten-Ausgabe selbst bedient.

Unter den JVA-Beamten habe ein dauerhaft hoher Krankenstand geherrscht, es habe erhebliche Überstunden gegeben. Manche Bedienstete hätten sich in eine Alkoholabhängigkeit geflüchtet. Einer der Bediensteten habe in der JVA Selbstmord begangen. (Im Internet fand ich nichts über den Selbstmord eines Bediensteten in der JVA Aachen. Es wird also noch immer dafür gesorgt, dass nur wenig über Vorfälle im Knast nach draußen dringt.) 

Beamter gesteht Fluchthilfe

Der 40-Jährige selbst habe aus dem Justizdienst aussteigen wollen. Er räumte ein, den mitangeklagten Heckhoff mit Porno-DVDs, Playstation-Spielen und Handys versorgt zu haben. Dafür habe er 1000 Euro bekommen. Später habe er ihm und dem ebenfalls mitangeklagten Michalski bei der Flucht geholfen. Erst nach dem Ausbruch habe er erkannt, was er getan habe. Er sei zusammengebrochen und erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen.

Am vierten Verhandlungstag setzte zudem Ausbrecher Heckhoff seine Aussage fort. Er belastete den mitangeklagten JVA-Beamten schwer. Der 40-Jährige habe bei den Ausbruchsplanungen als „Teamleiter“ fungiert. Schon Wochen vor der Flucht habe K. eine Pistole besorgt und am Tag des Ausbruchs alles vorbereitet. K. habe alle nötigen Türen geöffnet und den beiden Ausbrechern im Bereich der Schleuse zwei scharfe Schusswaffen übergeben. Er habe dies nicht aus Nächstenliebe getan. Ziel sei es gewesen, dass er und Michalski in Freiheit Überfälle begingen und den JVA-Bediensteten an der Beute beteilitgen. Die Rede sei von einem Anteil in Höhe von 200 000 Euro gewesen, sagte Heckhoff.

Beamtendumm-Förderverein meint:

Wenn jeder ausstiegswillige Beamte eine Waffe in den Knast schmuggeln würde, gäbe es nach zwei Jahren mehr Waffen als Knackis im Knast.

Das Justizministerium erklärt übrigens, dass man sich nicht zu den neuen Vorwürfen über die Knastzustände in Aachen äußern will. Da befolgt wohl jemand den Rat von Stefan (Folterknast Wuppertal), der an das "JM" schrieb:  "Wenn man keine Ahnung hat ... einfach mal die Fresse halten".
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3.06.2010 Häftling in JVA Bochum tot aufgefunden.
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter ist in der JVA Bochum tot in seiner Zelle gefunden worden, teilt das NRW-Justizministerium mit. Der 38 jährige Mann soll an einer Überdosis Drogen gestorben sein.
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26.05.2010 Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert? Folterknast Wuppertal

Wer braucht eigentlich noch Amnesty-International? Wir Deutsche sicherlich nicht, wir können getrost darauf verzichten. Unsere Untrigkeit, die sich gerne für die Obrigkeit hält, dagegen schon. Denn AI macht genau das, was der Untrigkeit gefällt. Man zeigt mit den Fingern auf Probleme in Länder  die tausende Kilometer weg sind, und uns nicht wirklich interessieren müssen, während man sämtlichen Staatsterror in dieser Republik verschweigt. Den Poltigaunern gefällt es.
Obwohl es genügend Beispiele für Rechtsbeugung und Staatsterrorismus in dieser Republik gibt, meint AI nur die Abschiebepraxis von Ausländern in Deutschland anprangern zu müssen. Ich habe bereits zweimal an AI London geschrieben, man bekommt noch nicht einmal eine Antwort von denen. Dies wird von anderen Betroffenen bestätigt. Ich habe auch schon AI in Gelsenkirchen besucht, aber dort interessierte man sich nur für Menschenrechtsverletzungen in Afrika.
Heute gab es nicht nur einen AI-Bericht, sondern ich bekam auch mal wieder ein Schreiben eines Deutschen, der über Misshandlungen im Folterknast Wuppertal  in der Zeit vom 7. bis 11. Januar 2010 berichtet.
Das Schreiben zeigt, dass der Verfasser (vollkommen zu Recht) äußerst wütend war. Dennoch hätte sogar ich mich nicht getraut, das Schreiben so abzuschicken. Auf dieses Schreiben gab es unterschiedliche Resonanz. Mir wurde z. B. mitgeteilt, dass man so nicht schreiben könnte.
Ich sehe dies nicht ganz so schlimm, ich habe durchaus Verständnis. Das leicht selbst zensierte Schreiben finden sie hier. mehr

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26.05.2010 Die neue Altenazijustiz, gibt mal wieder einen Fehler zu. Doch was bedeutet es, wenn die neue Altenazijustiz, hier die STA-Essen, einen Fehler zugibt? Ist das gut oder eher schlecht? Wann und warum gibt die neue Altenazijustiz üblicherweise einen Fehler zu? Wenn die tatsächlich einen Fehler gemacht haben, und bemüht sind ihren Fehler zu beheben, oder wenn die Scheiße gebaut haben, und glauben, durch das Eingestehen eines Fehlers von ihren Schweinereien ablenken zu können, um dann mit den üblichen Rechtsbeugungsmaßnahmen weiter zu machen?

Im letzten Jahr beobachtete ich die beim Landgericht Essen ein Strafverfahren wegen Misshandlung von zwei Häftlingen durch andere Inhaftierte. Bei diesem Verfahren wurde ein ehemaliger Gefangener als Zeuge gehört. Nach der Anhörung sprach ich mit dem Zeugen, später kam noch der WDR-Reporter dazu. Während der Verhandlung sprach ein Beamter des Folterknast Gelsenkirchen von einem "Vorfall" den dieser Zeuge im Knast hatte. Auch der Zeuge sprach von einem "Vorfall". Merkwürdig, keiner der Richter, Schöffen, Staatsanwältin oder der Verteidigerinnen wollte etwas über diesen "Vorfall" wissen, zumindest wurden diesbezüglich keine Fragen gestellt. Auf dem Flur berichtet der Zeuge über den Vorfall. 

Dabei ging es um einen Herzstillstand den der ehemalige Gefangene angeblich im Folterknast Gelsenkirchen hatte. Lt. Aussage hätte ein Mitarbeiter dabei gravierend gesetwidrig gehandelt. Da ich dies aber nicht überprüfen kann, und dazu auch nicht verpflichtet bin, da dafür die Staatsanwaltschaft zuständig ist, zeigte ich diese evtl. Straftat bei der Staatsanwaltschaft an, so wie dies meine Bürgerpflicht ist. Auch berichtete auf Folterknast.de darüber. Natürlich war ich nicht dabei, daher schrieb ich nur im Konjungtiv und es wurde auch kein Name oder Datum genannt. (Im Schreiben an die STA wurde der Name evtl. genannt.) 

Obwohl mich bei unserer neuen Altnazijustiz fast gar nichts mehr wundert, war ich doch erstaunt, als die Willkürjustiz mir einen Strafbefehl wegen angeblicher "übler Nachrede" schickte.

Bericht wird demnächst fortgesetzt, bis dahin könnt ihr mir ja schon mal Kommentare zu meinen oben gen. Fragen schicken.

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03.06.2010 / 17.12.2009 JVA Aachen: Inhaftierter Mörder sticht Beamte nieder

Hat der Skandal-Knast seine Häftlinge nicht im Griff?

Kaeber sitzt seit 38 Jahren. Doch er scheint weitab von einer Resozialisierung. Ausgangpunkt für seinen mörderischen Angriff auf die Beamten war eine Bagatelle, erklärte das Justizministerium. Vor Tagen hatte der Knacki einen Angestellten der JVA beleidigt. Als Disziplinarmaßnahme bekam er eine Freizeitsperre, außerdem sollte ihm das Fernsehen verboten werden.

Vier Beamte betraten seine Zelle, um das TV-Gerät abzuholen. Doch Kaeber rastete aus, wollte das Privileg nicht aufgeben. Er griff sich eine Nagelschere und stach auf die Beamte ein.

Blutige Bilanz: Ein Mann erlitt eine Stichwunde im Rücken, einer seiner Kollegen eine Verletzung an der Stirn. In dem Durcheinander konnte Kaeber mit Schere und einem stumpfen Buttermesser aus der Zelle flüchten. Erst auf dem Flur konnte der Mörder von vier Beamten überwältigt werden.

Häftling Kaeber wurde jetzt aus Sicherheitsgründen in die Kölner JVA Klingelpütz verlegt. Dort saß er schon einmal in den 90er-Jahren ein.
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25.5.2010 Liebesgrüße aus der Zelle

Die Justizvollzugsanstalt Nürnberg gilt als eines der härtesten Gefängnisse Bayerns. Im Knastradio "Strafzeit" ist davon aber nichts zu hören: Einmal pro Woche inszenieren Häftlinge und Angehörige eine heile Welt. 

Die Wand schweigt, Leon Rosenbach* schweigt zurück. Vor drei Monaten ist seine Frau mit einem schlimmen Abszess ins Krankenhaus gekommen. Seither hat er nichts von ihr gesehen außer zwei Briefbündeln, vom Richter inspiziert und gehortet.

Eine Frauenstimme reißt Leon aus seinen Gedanken: "Strrrrafzeit!" Im Gefängnishof überschlägt sich ein Transistorradio, Schatten huschen an die Gitter: "Das Knastmagazin von drrraußen nach drrrinnen und von drrrinnen nach drrraußen!"

Sendung mit den meisten Fans

Die Stimme kommt aus einer anderen grauen Zelle, keine vier Kilometer entfernt: Aus einem Nürnberger Hinterhof sendet das alternative "Radio Z" seit 20 Jahren ein Knastmagazin. Ruth Spangler ist die Liebesbotin, die den Grüßen zwischen drinnen und draußen ihre verheißungsvolle Stimme verleiht. Auf die wunderbar anachronistischen, handgeschriebenen Botschaften der Häftlinge antworten die Angehörigen mit elektronischen Dreizeilern.

Für den Sender ist die "Strafzeit" ein Risiko: Schnell schleicht sich eine verschlüsselte Botschaft ein oder grölt ein betrunkener Studiogast Beleidigungen ins Mikro. Eine Rüge der Bayerischen Landesmedienzentrale könnte für Radio Z das Aus bedeuten. Doch die Nürnberger lieben ihre "Strafzeit". "So viel Fanpost bekommt keine unserer Sendungen", sagt Geschäftsführerin Syl Glawion.

mehr
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20.5.2010 Juristische Scharmützel im Ausbrecher-Prozess

Aachen. Der Prozess gegen die Gefängnisausbrecher Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff verzögert sich. Der Anwalt des mitangeklagten JVA-Beamten will die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten erreichen.

(Noch) Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter soll als Zeugin im Aachener Prozess gegen die Gefängnisausbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski vernommen werden. Dass verlangte am Donnerstag der Verteidiger eines Justizvollzugsbeamten, der den Schwerverbrechern bei der Flucht geholfen haben soll.

Bereits vor der Verlesung der Anklageschrift hatte Rechtsanwalt Thomas Gros die Einstellung des Verfahrens beantragt. Denn durch die mediale Vorverurteilung seines Mandanten sei ein faires Verfahren gegen ihn nicht mehr möglich. Es seien offenbar gezielt aus dem Ministerium detaillierte Informationen über den Gefängniswärter an die Presse gegeben worden. Dies stelle einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention dar.

Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen die Ablehnung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens und lehnte auch das Verlangen nach einer Vernehmung der nordrhein-westfälischen Ministerin ab. (Die Staatsanwaltschaft ist auch weisungsgebunden. Da Frau Müller-Piepenkötter bestimmt keine Lust hat, das Unvermögen ihrer Behörde einzugestehen, hat der Staatsanwalt ganz in ihrem Sinne gehandelt, als er die Ablehnung beantragte.)

JVA-Beamter soll Verbrecher mit Waffen versorgt haben

Ein halbes Jahr nach dem spektakulären Gefängnisausbruch der Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski müssen sich die beiden Gangster seit Donnerstag vor dem Aachener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schwere räuberische Erpressung, erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme vor. Denn auf ihrer fünftägigen Flucht hatten sie immer wieder unbeteiligte Personen in ihre Gewalt gebracht und sie gezwungen, ihnen Unterschlupf zu bieten oder sie mit dem Auto in die nächste Stadt zu fahren.

Mit auf der Anklagebank sitzt auch der 40-jährige JVA-Beamte, der den Verbrechern bei der Flucht geholfen haben soll. Er soll den bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilten Ausbrechern nicht nur den Weg aus dem Gefängnis geebnet, sondern ihnen auch zwei scharfe Dienstpistolen zugespielt haben. Die Verbrecher sollen ihm versprochen haben, ihn im Gegenzug an der Beute geplanter Banküberfälle zu beteiligen.

Die Schwerverbrecher waren am 26. November 2009 aus der Justizvollzugsanstalt Aachen ausgebrochen. Bewaffnet mit zwei Dienstpistolen verbreiteten sie während ihrer knapp fünf Tage dauernden Flucht Angst und Schrecken an Rhein und Ruhr. So zwangen sie mit vorgehaltener Waffe eine 19-jährige Frau, sie von Köln nach Essen zu fahren. In der Ruhrgebietsstadt drangen sie dann in die Wohnung eines Essener Ehepaares ein und ließen sich von diesem im Auto nach Mülheim an der Ruhr bringen.

Erst nach dreitägiger fieberhafter Fahndung gelang es der Polizei, den Geiselgangster Heckhoff in Mülheim festzunehmen. Zwei Tage später wurde auch der verurteilte Mörder Michalski gefasst, der zu diesem Zeitpunkt auf einem Fahrrad in Schermbeck im Kreis Wesel unterwegs war. Ihre Flucht führte unter anderem zu Rücktrittsforderungen an die Adresse der nordrhein-westfälischen Justizministerin Müller-Piepenkötter.

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17.05.2010 Der WDR berichtet in Cosmo-TV über Eltern, die lieber in den Knast gehen, als ihre Kinder zum Sexuallkunde-Unterricht zu schicken. Auf Folterknast.de  wurde bereits  berichtet, dass am 21.2.2010 und 11.4.2010 vor dem Folterknast Gelsenkirchen Protestgottesdienste für inhaftierte Frauen stattfanden. Im Gegensatz zum WDR liegen mir jedoch Fotos und Videos vor. Es werden jedoch nur zwei davon veröffentlicht.
Natürlich haben wir in Deutschland eine Schulpflicht, aber lt. Grundgesetz gibt es auch eine Religionsfreiheit. Ich glaube nicht, dass man im 3. Schuljahr unbedingt Sexuallkundeunterricht braucht. Die Religinsfreiheit zu mißachten, und den Eltern immer weniger Mitspracherechte bei der Erziehung zu lassen, zeigt welchen Weg in den Willkürstaat wir gehen.

Vielleicht blamiert sich dieser Willkürstaat erneut, wenn die nächsten Christen ins Ausland flüchten, dort wieder Asyl beantragen, und vielleicht sogar wieder bekommen. Es wäre nicht das erste Mal, und sicherlich auch nicht das letzte Mal.

Für mich gibt es überhaupt keine Zweifel, Auch diese Leute sind politische Gefangene, von denen es in der Republik immer mehr gibt. Es ist auch typisch für einen Staat, der sich immer mehr von seinen Bürgern entfernt. Typisch ist auch, dass die Willkür des Staates gegen seine Bürger zunimmt, kurz bevor er selber untergeht.

Übrigens, Folterknast.de berichtete über die Verhaftung der Baptisten und den Protestgottesdiensten noch vor der WAZ und lange vor dem WDR, bzw. Cosmo-TV.
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10.05.2010 "Ganz zufällig" wurden wir dabei von einem blauem Opel überholt, aus dem zwei Beamte in Zivil ausstiegen. Der Fahrer teilte mir mit, dass er mal wieder einen Haftbefehl gegen mich hätte.

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     Seit den Misshandlungen in der JVA Siegburg und derTod eines Gefangenen, sowie die Misshandlung in der JVA Gelsenkirchen,
und den Versuch dies zu vertuschen, findet das Thema "Misshandlung in der JVA" auch schon mal in der Presse statt. Doch streng nach dem Motto: "Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten", wird natürlich nur darüber berichtet, dass Gefangene von anderen Gefangenen misshandelt werden.

     Berichte über Misshandlungen von Gefangenen durch Mitarbeiter der JVA findet man dagegen kaum in der Presse. Das passt nämlich nicht in das Bild von der angeblich freiheitlich, demokratischen Republik. Dies würde ja die Frage aufwerfen, ob in der  BRD nicht die gleichen Zustände herrschen wie in der DDR, dem 3. Reich, oder einer Bananenrepublik.

     Die tatsächlichen Zustände in der Bananen-Republik-D. (BRD) sind tatsächlich kaum anders. Jeder Bürger kann erkennen, dass es in dieser Republik seit Jahren, in allen Bereichen, bergab geht. Da kann man doch kaum erwarten, dass ausgerechnet der Knast davon verschont bleiben soll.

     Tatsächlich ist der Knast ein rechtsfreier Raum. Zwar gibt es ein Strafvollzugsgesetz, aber dies scheint die Verantwortlichen in der Politik, Justiz und JVA nicht wirklich zu interessieren. Die Zustände im Deutschen Knast, wurden auch schon als menschenrechtsunwürdig angeprangert. Ein Deutscher Schäferhund scheint mehr Rechte zu haben, als ein Knacki. Und wenn man seinen Hund nur unfreundlich ansieht, dann kommt bestimmt der nächste Tierschützer und macht Probleme.

     Dagegen werden die rechtswidrigen Zustände im Knast meist erfolgreich vertuscht. Es gibt keine große Lobby, für die Rechte von Gefangenen. Und während ein Kinder- oder Tierschützer es mit einer Einzelperson zu tun hat, hat man es hier mit einer staatlichen Behörde zu tun. Der Kampf für die Rechte von misshandelten Inhaftierten ist dadurch wesentlich schwerer, als der Kampf für ein misshandeltes Kind oder ein misshandeltes Tier.

NACHTRAG: Die Umstände der Flucht der Aachener Ausbrecher, und die Beteiligung von JVA-Beamten, bestätigten was ich bereits Monate zuvor oben berichtet habe.
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     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.
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