FOLTERKNAST
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20.7.2010
Es reicht nicht mehr aus dem Beamtendumm kräftig in den
Hintern zu
treten. Ich will denen jetzt auch den Marsch blasen. Sollte also jemand
noch irgendwo eine alte Trompete rumliegen haben, die nicht mehr
benötigt wird, der Beamtendumm-Förderverein
wäre
für eine entsprechende Spende dankbar.
Mail-Adresse und/oder Handy-Nummer findet sich unter Impressum. |
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24.07.2010 Hier in Gelsenkirchen ist seit Anfang Juni
die Frau eines Polizisten verschwunden. Darüber wurde hier aber
kaum berichtet. Das hat auch seinen Grund. Wenn darüber hier
berichtet wird, entsteht schnell der Eindruck, als würde man den
Ehemann eine Straftat unterstellen. Diese Seite ist mir aber zu Schade
aus reinem Populismus einen Polizisten mit dem Verschwinden seiner
Ehefrau in Verbindung zu bringen.
Inzwischen hat sich die Situation jedoch verändert. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen den Polizisten, der
auch vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, sondern es wurde auch
festgestellt, dass der Beamte angeblich die Unwahrheit gesagt
hätte.
Möglicherweise bestätigt sich auch hier wieder, dass man als Ehefrau eines Polizisten besonders gefährlich lebt. |
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23.07.2010
Der Deutsche Terrorstaat im 21.
Jahrhundert?
Unbestritten gab es in der "dunklen Zeit"
auch in Brandenburg die SS. Nach 1945 schikanierte die STASI das
Volk. Nach der "Befreiung vom Sozialismus" kam das 4. Reich.
Schikaniert nun die STASI-SS das Volk? Bereits im April 2010 wurde hier
über Übergriffe und Willkür
gegen Bürgerrechtler berichtet. (siehe hier)
Jetzt kommen neue Berichte über Nötigung und Willkür aus Brandenburg.
"Die Brandenburger Prügelknaben und 2 Vollzieher haben wieder
zugeschlagen um einen Bürger in Crussow bei Angermünde auszuplündern.
Sogar ein Jugendlicher wurde missbraucht, er wurde gezwungen, dass Konto
seines Vaters auszuräubern (Die Polizei ist mit dem Jugendlichen zur Bank
gefahren und er musste Geld vom Konto des Vaters abheben).
Weder Polizei noch
Vollzieher haben sich ausgewiesen, dem Opfer wurde gesagt, „Wir brauchen
das nicht“. Das Brandenburger Polizeigesetz § 9 sagt anderes aus. Es
wurde dem Opfer die Einsicht in die Unterlagen der Vollzieher verweigert.
Es
wurde dem Opfer verboten zu telefonieren um Hilfe zu holen ( ein Vollzieher hat
das Kabel vom Telefonanschluß aus der Anschlussdose gezogen).
Das Opfer wurde
gezwungen Film und Tonaufnahmen zu vernichten.
Das erinnert mich an die dunkelste Zeit deutscher
Geschichte."
Doch damit nicht genug. In Kabel1 gibt es eine Sendung "Achtung
Kontrolle". Im Juli 2010 wurde dort eine Sendung aus 2006 ausgestrahlt.
Ein Uniformierter aus Sachsen hatte eine Frau verhaftet, weil diese
angeblich noch 214 € bezahlen oder 10 Tage in den Knast
musste. Bei der Verhaftung teilte die Frau mit, dass sie soviel Geld
nicht hätte. Daraufhin wurde sie verhaftet und zur Polizei nach
Radebeul/Sachsen gebracht. Auf der Wache wurde sie kontrolliert. Dabei
wurde festgestellt, dass sie fast 215 € dabei hatte. Von diesem
Geld wurden ihr 214 € abgenommen, danach wurde die Frau mit
weniger als einem Euro wieder entlassen.
Bei dem gezeigten Fall handelte es sich um Nötigung und
Freiheitsberaubung durch die Beamten. Denn der Betrag von 214 €
setzte sich aus einer Geldstrafe von 150 € und
Verwaltungsgebühren zusammen. Der Haftbefehl gilt aber
grundsätzlich nur für die Geldstrafe. Für die
Verwaltungsgebühr gibt es keinen Haftbefehl.
Bei einer Geldstrafe von 150 € und Ersatzfreiheitsstrafe von 10
Tagen bedeutet dies einen Tagessatz von 15 €. Bei der Bezahlung
von 135,01 € hätte die Frau nicht verhaftet werden
dürfen, da nur volle Tagessätze vollstreckt werden
dürfen.
Die Beamten wollten aber nicht 135,01 € und auch nicht 150 €,
sondern sie verhaftetetn die Frau wegen einer nicht zustehenden Summe
von 214 €. Die Verhaftung war wegen der falschen Summe nicht
zulässig, denn es wäre ja möglich, dass die Frau die
richtige Summe (135,01 €) bezahlt hätte. Dazu in der Lage war
sie jedenfalls.
Die Straftat der Freiheitsberaubung wurde somit erfüllt.
Ebenfalls liegt Nötigung vor, da von der Frau eine Summe
gepfändet wurde, die sie in dieser Höhe nicht hätte
bezahlen müssen, um die Haft zu verhindern.
Und dieser typische Alltag eines sächsichen Staatsbeamten lief natürlich vor laufenden Kameras ab. |
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SO
SEHEN SIEGER AUS,
LALALALALA!
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22.7.2010 Gelsenkirchen hat noch immer 250.000
Einwohner. Wie viele Bürger haben gegen den
Polizeipräsidenten eine gerichtliche Verfügung beantragt, und
wie viele haben diese vom Gericht auch erhalten?. Mir ist nur einer
bekannt. Am 17.7.2010 bekam ich Post vom Amtsgericht, das meinem
gerichtlichen Antrag gegen den Polizeipräsidenten entsprach. Heute
war ich in Begleitung von Frau Dr. bei der Gelsenkirchener Polizei. Ich
erklärte, dass ich eine gerichtliche Anordnung gegen den
Polizeipräsidenten hätte, und nun davon gebrauch machen
möchte.
Der erste Beamte erklärte, er könne überhaupt nicht
verstehen, dass ein Beamter sich geweigert hätte, meine
Strafanzeige gegen Beamte der JVA aufzunehmen. Weiterhin meinte er, ein
Beamter mit dem Namen, den mir der Beamte im Februar 2010 genannt
hatte, sei ihm nicht bekannt. Auch ein weiterer Beamte kannte diesen
angeblichen Kollegen nicht. Es muss inzwischen davon ausgegangen
werden, dass mir der Beamte vorsätzlich einen falschen Namen
genannt hatte.
Wir musste ca. 15 Minuten warten, wurden dann aber abgeholt, und ich konnte die Anzeige aufgeben.
Damit wurde die gerichtliche Verfügung durchgesetzt! |
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19.7.2010 Polizistin ersticht ihr Neugeborenes!
Eine junge Polizeibeamtin hat vor einer
Woche ihr neugeborenes Baby erstochen. Das Amtsgericht hat Haftbefehl
gegen die 24-Jährige erlassen.
Sie hatte am vergangenen Dienstag ohne fachkundige
Unterstützung einen kleinen Jungen zur Welt gebracht, teilte
die Staatsanwaltschaft Verden mit. Am Tag darauf habe sich die Beamtin
den Ermittlungsbehörden offenbart und zugegeben, das
Neugeborene eingewickelt und mit einem Stein beschwert am Rande des
Flusse Wümme begraben zu haben.
Eine Obduktion ergab, dass das Kind erstochen
worden war. Der Leichnam des Babys weise eine Stichverletzung im
Oberbauch auf, erklärten die Ermittler. Deswegen habe man
gegen die Polizistin Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des
Totschlags beantragt. Nach Erlass des Haftbefehls sei die
24-Jährige in Untersuchungshaft gekommen. Zum Motiv der jungen
Frau machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.
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19.7.2010 WDR berichtet über
Polizeigewalt in Hagen!
Nach dem WM-Sieg der Spanier feierte der Unternehmer David Lopez, Betreiber von "pro-physio",
in Hagen den WM Sieg mit einer Spanien Fahne. Dies erregte das
Missfallen eines Polizisten, der den spanischen Unternehmer deshalb ins
Gesicht schlug. Freunden und anderen Polizisten haben dies
beobachtet und bestätigt. Gegen den Prügelbeamten
wurde
inzwischen Strafantrag gestellt.
Ich teile die Meinung von David Lopez, dass solche Beamte im
Polizeidienst nichts zu suchen haben. |
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18.7.2010 Heute gab es ein kleine Familienfeier.
Schön mit draussen sitzen und grillen etc. Das muss auch mal
sein.
Ich habe noch einigen Leuten meine zwei Siege vom Amtsgericht Essen,
bezüglich des ehemaligen Anstaltsarztes und dem Amtsgericht
Gelsenkirchen-Buer, bezüglich des Polizeipräsidenten
gezeigt.
Abends ging es dann nach Hause. Ich bemerkte plötzlich, ca. 10
Meter von mir entfernt, ein grünes Einsatzfahrzeug der Polizei
und
2 Polizisten. Diese sprachen mit einer Frau. Diese Gelegenheit wollte
ich für mich nutzen. Auf dem Weg dorthin kam noch ein blaues
Einsatzfahrzeug mit 2 Polizisten hinzu. Aber auch dies konnte mich
nicht verschrecken. Ich ging zu dem näheren blauen
Einsatzfahrzeug. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein
jüngerer
Beamter, sprach mich durch die geöffnete Beifahrerseite
namentlich
an. Das ist immer (zumindest meistens) gut. Es bedeutet, dass mich die
Person evtl. durch meine politischen Aktivitäten oder meine
Internetseiten kennt, oder dass es schon mal einen Kontakt mit der
Person gab.
Unabhängig davon, ob der erste Kontakt gut oder schlecht war,
ist
ein zweiter Kontakt immer ungefährlicher. War der erste
Kontakt
nicht negativ dann wird der zweite Kontakt wahrscheinlich auch nicht
negativ enden, zumindest ist dies bisher meine Erfahrung. War der erste
Kontakt negativ, dann spricht erfahrungsgemäß viel
dafür, dass ich meinem Gegenüber inzwischen klar
gemacht
habe, dass es nicht gut ist sich mit mir (erneut) anzulegen.
Zumindest war dies bisher in über 90% der Fälle so.
Ich nutzte die namentliche Ansprache gleich dazu die beiden
Beamten zu verdutzen, in dem ich ihnen erklärte, dass ich eine
gerichtliche Verfügung gegen den Polizeipräsidenten
hätte. Ich vermute, dass nicht sehr viele Bürger in
GE jemals
eine gerichtliche Verfügung gegen den
Polizeipräsidenten
beantragt und erhalten haben. Die Beamten wirkten schon jetzt
beeindruckt. Ich teilte dem Beamten weiter mit, dass ich
demnächst
zur Wache kommen wollte, um die gerichtliche Verfügung
durchzusetzen, und fragte, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener
Polizei mitbringen müsste, um mein Recht
durchzusetzen.
Vermute, der Beamte hatte mit so einer Frage am heiligen Sonntag nicht
gerechnet.Er meinte, er wüsste ja nicht um was es denn bei der
gerichtlichen Verfügung ginge. Ich erklärte, dass ich
im
Februar 2010 auf der neuen Wache war, um Strafantrag gegen Beamte des
Folterknast Gelsenkirchen zu stellen. Der Beamte hatte sich jedoch
geweigert die Anzeige/Strafantrag aufzunehmen. Daraufhin schrieb ich
den Polizeipräsidenten an und setzte ihm eine Frist von 7
Tagen,
um mir die Aufgabe der Anzeige zu ermöglichen. Als auch nach
ca.
14 Tagen keine Antwort da war, klagte ich gegen den
Polizeipräsidenten als Dienstherr. Jetzt im Juli kam die
gerichtliche Verfügung. Ich beendete meine Erklärung
mit der
erneuten Frage, ob ich dazu eine Hunderschaft der Essener Polizei
mitbringen müsste. Der Beamte meinte, ich solle es erstmal so
probieren, er glaubte nicht, dass ich dazu eine Hundertschaft aus Essen
bräuchte.
Das war doch mal ne gute Nachricht. Ich merkte noch an, dass wenn er
mehr erfahren möchte, könne er auf meine
Internetseite
www.Folterknast.de gehen. Als Antwort erhielt ich von ihm, dass er
schon mal drauf war, und dass die Seite sehr bemerkenswert sei.
Wetten ich habe es geschafft, dass die Zugriffszahlen auf
www.Folterknast.de und www.dieJustizkritiker.de
in den nächsten Tagen wieder deutlich zulegen? Wetten ich bin
heute und in den nächsten Tagen wieder ständiges
Gesprächsthema bei den Polizeibeamten? Aber hoffentlich lernen
die
auch was aus meinen Seiten. Aber auch meine neuen Seiten www.idiotenkk.de
und www.nazikk.de
sollten nicht unerwähnt bleiben. |
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17.7.2010 In dieser Bananen-Republik garantiert
das
Grundgesetz dem Bürger das Recht auf freie
Meinungsäußerung. So darf man durchaus sagen: "Frau
Merkel ist
die beste und schönste Kanzlerin die wir je hatten", auch wenn
Sie dies in Wirklichkeit gar nicht meinen. Und: "Wenn man sie auf den
Kopf stellt, dann sieht sie sogar so aus, als würde sie
lächeln". Das Recht auf "freie
Meinugsäußerung" ist aber
nicht zu verwechseln mit "die Wahrheit" zu verbreiten.
Das ist etwas ganz anderes, das hat mit freier
Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, das wird gar
nicht gern gesehen.
So wurde ich auch noch nie angeklagt weil ich von meinem Recht auf
freie Meinugsäußerung gebrauch gemacht habe, sondern
n u r
weil ich die Wahrheit verbreite.
Es entspricht der Wahrheit, dass ich 2009 beim Landgericht Essen eine
Gerichtsverhandlung angesehen hatte, bei der es um
Foltervorwürfe
im Folterknast Gelsenkirchen ging. Es entspricht der Wahrheit, dass ein
Beamter bei seiner Vernehmung angab, es habe einen "Vorfall" mit dem
als Zeugen geladenen ehemaligen Gefangenem S. gegeben. Es
entspricht weiterhin der Wahrheit, dass dieser Zeuge später
ebenfalls aussagte, es habe einen "Vorfall" im Folterknast gegeben.
Später teilte dieser Zeuge auf dem Flur, gegenüber
mir
und einem WDR-Reporter mit, dass es sich bei dem Vorfall um
unterlassene Hilfeleistung durch einen JVA Mitarbeiter gehandelt habe.
Der WDR, der diese Wahrheit nicht berichtete, bekam natürlich
auch
keinen Ärger mit der Justiz. Weil ich diese Wahrheit
berichtete
wurde ich bis Juni/Juli 2010 von der Justiz (wieder) verfolgt. Obwohl
ich das Strafverfahren wegen Verbreitung der Wahrheit ( die Justizmafia
bezeichnete dies erst als "falsche Verdächtigung" und
später
als "üble Nachrede") wieder gewann, zieht nun evtl. schon
wieder
eine dunkle Wolke auf.
Hier auf dieser Seite wurde am 9.7.2010 auch ganz kurz über
einen
Todesfall in der JVA Aachen berichtet. Dazu erreichte mich heute eine
Mail. Erstaunlich wie sich die Vorwürfe der unterlassenen
Hilfeleistung gegen einen (inzwischen ehemaligen) JVA-Mitarbeiter 2009
und den neuen Vorwürfen gegen einen anderen JVA-Mitarbeiter
2010
gleichen. Ich konnte weder damals noch heute den Wahrheitsgehalt der
Vorwürfe überprüfen. Dies ist auch nie meine
Aufgabe
gewesen, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und ich habe weder
damls noch heute mir die Vorwürfe zu eigen gemacht, sondern
ausdrücklich erklärt, dass die Vorwürfe von
Dritten
stammen. Es existiert aber durchaus eine
staatsbürgerliche
Pflicht so ein mögliches Verhalten der Staatsanwaltschaft zur
Prüfung bekannt zu machen. Hier auszugsweise die Mail.
... und drei weitere Insassen die hautnah dabei
waren da sie im selben Betrieb arbeiten, haben an die
Staatsanwaltschaft Aachen geschrieben. Da die Anstaltsärztin
wohl über eine viertel Stunde gebraucht ... (haben
soll) um in die Werkshalle zu kommen. Ebenso haben sie sich an den WDR
gewendet.
Es gibt wohl noch weitere Ungereimtheiten.
Ich wollte
Sie bitten , ob es Ihnen Möglich wäre mir noch einige
Adressen mit zu teilen an die man sich wenden kann.
Mit
freundlichen Grüssen
(Der Text in der Klammer wurde von mir vorsorglich geändert,
um
der Justizmafia keine Gründe für eine
erneute Verfolgung
meiner Person zu liefern.)
Natürlich bin ich der falsche Empfänger für
so eine Mail. Ich kann so eine Mail auf meiner Internetseite niemals veröffentlichen.
Die Justizmafia wartet nur drauf. Freie
Meinungsäußerung, ja. Verbeitung der Wahrheit auf
keinen Fall. Würde ich diese Mail veröffentlichen,
dann nur mit Headline,
in Fettschrift
und kursiv.
Damit die
Justizmafia mitkriegt, ich habe keine Angst vor euch.
|
| So
so, sie
möchten also weitere Adressen von mir. Ich kann ihnen da
leider
keine Hoffnugn machen. Schließlich leben sie in Deutschland.
So
wie der WDR, trotz ihrer GEZ-Gebühren, darüber nicht
berichtet, so wird auch der Rest der Presse (incl. der angeblich linken
Zeitung TAZ) wahrscheinlich nicht darüber berichten. So lange
sie
behaupten dies sei in einem Deutschen Knast geschehen, so lange sehe
ich keine Chanche. Gehen sie hin, und behaupten dies habe in
Guantanamo, in Tibet oder Afrika stattgefunden, dann haben sie auch
eine Chanche, dass dies in der deutschen Presse veröffentlicht
wird. |
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SO
SEHEN SIEGER AUS,
LALALALALA!
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17.7.2010 Also im Moment rappelt es nur so! Im
Moment
kann ich nur von einem Sieg nach dem anderen gegen das Beamtendumm und
die Justizmafia berichten.
Nach dem gewonnen 9. Willkürstrafverfahren kam heute ein
Beschluss
des Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Mein Verfahren gegen den
Polizeipräsidenten Gelsenkirchen habe ich jetzt ebenfalls
gewonnen. Dieses Verfahren war notwendig geworden, weil der
Polizeibeamte R. sich am 12.2.2010 (erneut) geweigert hatte einen
Strafantrag gegen Beamte des Folterknast Gelsenkirchen aufzunehmen.
Einen Bericht und den Beschluss findet sich unter
http://die-justizkritiker.de/wp2010mu/schreiber/2010/07/17/schreiber-polizeiprasident/#more-138 |
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Amtsgericht
Essen
Geschäftsstelle |
Amtsgericht
Essen, 45116 Essen -47-
Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6
45883 Gelsenkirchen |
Anschrift
Zweigertstr. 52
45130 Essen
Telefon
0201/803-0
Telefax
0201/803-1167
bei Rückfragen: 0201/803-1161
(Frau M.....)
Datum:
12.7.2010
Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10 |
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Strafsache
gegen Schreiber
wird anliegender Beschluss übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
M...
Justizhauptsekretärin
-automatisch erstellt, ohne Unterschrift
gültig-
|
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Wir gewinnen,
weil wir kämpfen!
|
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Beglaubigte Abschrift
47 Cs-305
Js 305/09-205/10
Amtsgericht Essen
Beschluss
In
der Strafsache
gegen Bernhard Schreiber
geboren am 18.Juni 1958 in Waldshut,
wohnahft Ernestinenstr. 6,
45883 Gelsenkirchen
deutscher
Staatsangehöriger, ledig
Das Verfahren wird nach § 206 a StPO eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des
Angeklagten werden dem Antragsteller Dr. N..., D... xx, 45130 Essen
auferlegt.
Gründe
Gegen den Angeklagten ist am 22.3.2010 ein Strafbefehl erlassen worden,
weil der Angeklagte hinreichend verdächtig (t)
war, sich am 18.5.2010 einer Straftat nach § 186 StGB schuldig
gemacht zu haben. Der Einleitung des Verfahrens lagen
Strafanträge
des Geschädigten Dr. N... und seines zur Tatzeit
Dienstvorgesetzten zugrunde. Der Geschädigte Dr. N... nahm
seinen
Strafantrag mit Schreiben vom 27.5.2010 zurück, nachdem er die
Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Auf Nachfrage des
Gerichtesnnahm sodann im Hinblick auf die erfolgte Rücknahme
auch
der ehemalige Dienstvorgesetze des Geschädigten seinen
Strafantrag
zurück.
Die Strafverfolgung ist somit ausgeschlossen, weil die zur
Strafverfolgung erforderlichen Strafanträge durch die
Antragsteller zurückgenommen wurden. Gemäß
des
§§ 186, 194 Abs. 1 S. 1 StGB wird die üble
Nachrede nur
auf Antrag verfolgt.
Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 470 S.
1 StPO.
Danach sind dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens sowie die
notwendigen Auslagen des Angekkagten im Falle der Zurücknahme
des
Antrages aufzuerlegen. Hiervon kann nur in Ausnhamefällen
abgesehen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor. So hat
nicht etwa der Angeklagte erklärt, er werde die Kosten des
Verfahrens im Falle einer Einstellung tragen, so dass diesem die Kosten
nicht etwa nach § 470 S. 2 HS 1 StPO auferlegt werden konnten.
Gemäß § 470 S. 2 HS 2 StPO können
der Staatskasse
ausnahmsweise die Verfahrenskosten auferlegt werden. Jedoch nur dann,
wenn anerkennenswerte Gründe vorliegen, die es unbillig
erscheinen
lassen, einen der Beteiligten mit den Kosten zu belasten (vgl.
Meyer-Goßner § 470 StPO, Rn. 6). Ein solcher
Ausnahmefall
ist vorliegend nicht gegeben. Der Antragsteller führt als
Grund
für die Rücknahme des Antragses zum einem an, dass er
nicht
mehr in der JVA Gelsenkirchen tätig sei und zum anderen, dass
er
aufgrund gesundheitlicher Probleme den Hauptverhandlungstermin nicht
habe wahrnehmen können, weshalb er den Antrag
zurückgenommen
habe. Dies rechtfertigt nicht vom Regelfall abzusehen. Eine Verlegung
des Hauptverhandlungstermins wäre ohne Weiteres
möglich
gewesen, auch bis eine Genesung des Antragstellers eingetreten
wäre. Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen
Tätigkeit kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte,
vermag es nicht als unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die
Kosten aufzuerlegen.
Essen 12.7.2010
Amtsgericht
H...
Richterin
Beglaubigt
M...
Justizhauptsekretärin
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Selbst jetzt in der erneuten
Niederlage versucht die Justizmafia noch immer alles zu verdrehen. Ich
findes es unverschämt, dass das Amtsgericht die Frechheit
besitzt
und mich in diesem Schreiben noch immer als "Angeklagter" bezeichnet.
Spätestens seit der Rücknahme des Strafantrags durch
den
ehemaligen Anstaltsarzt gibt es überhaupt keinen Angeklagten
mehr.
Also wäre höchstens noch "ehemaliger Angeklagter"
zulässig.
Die Unterstellung ich war hinreichend verdächtigt eine
Straftat
gemacht zu haben, ist mehr als nur absoluter Blödsinn.
Vielmehr
handelte es sich immer um Unfähigkeit und Willkür
sowie die
Verweigerung des gesetzlichen Richters durch die Justizmafia.
Und die Unfähigkeit und Willkür geht weiter. Lt.
Schreiben
gab es zwei Strafanträge von 2 Personen gegen mich. Lt.
Schreiben
haben beide die Strafanträge gegen mich
zurückgenommen. Aber
die Kosten muss nur einer tragen!!!
Lt. Schreiben hat der ehemalige Anstaltsarzt seinen Strafantrag
zurückgenommen. Lt. Akte war die Richterin dennoch nicht
bereit
das Verfahren zu dieser Zeit zu beenden. Sie teilte derm Anstaltsleiter
mit, dass sie das Verfahren erst beenden würde, wenn auch er
seinen Strafantrag gegen mich zurücknimmt.
Bei meiner Anzeige handelte es sich um den Vorwurf der unterlassener
Hilfeleistung, ein Offizialdelikt bei dem die
Staatsanwaltschaft
tätig werden muss, ohne ausdrücklichen Strafantrag.
Bei dem Vorwurf gegen mich handelte es sich um üble Nachrede.
Kein
Offizialsdelikt, sondern eins das ausdrücklich einen
Strafantrag
erfordert. Lt. Schreiben wäre der Geschädigte der
ehemalige
Anstaltsarzt und nicht der Anstaltsleiter. Weder die Staatsanwaltschaft
noch das Gericht wäre berechtigt nach einer Anzeige des
Anstaltsleiters tätig zu werden. Einen berechtigten
Strafantrag
konnte der Anstaltsleiter nicht anbringen, da er kein
Geschädigter
war.
Die Justizmafia besitzt auch die Unverschämtheit den
ehemaligen Anstaltsarzt als Geschädigten zu bezeichnen.
Diese Person war niemals der Geschädigte. Hier gab es nur 2
Geschädigte. Der ehemalige Inhaftierte S. aus Hattingen, sowie
meine Person sind hier die tatsächliche Geschädigten,
auch
wenn ich das Verfahren am Ende (wieder) gewonnen habe.
In dem Schreiben wird auch von angeblich gesundheitlicher Probleme des
ehemaligen Anstaltsarztes gesprochen. Bei meiner Akteneinsicht konnte
ich diesbezüglich nichts finden.
Ich kann nur dem letzten Satz des Schreibens völlig zustimmen.
"Dass er aufgrund der Aufgabe seiner beruflichen Tätigkeit
kein
Interesse an einer Strafverfolgung mehr hatte, vermag es nicht als
unbillig erscheinen lassen, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen".
Offensichtlich will das Amtsgericht mir auch die geforderten Kopien aus
der Akte verweigern. Bei meiner Akteneinsicht im Juni 2010 verlangte
ich von einigen Seiten Kopien, die ich bisher aber
nicht erhalten habe. |
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xx.7.2010 - 30.4.2010 Frank Sichau:
Justizministerin
(Müller-Piepenkötter) hat wieder die
Öffentlichkeit getäuscht
Empört reagierte der rechtspolitische
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Sichau, auf das
Eingeständnis der nordrhein-westfälischen
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, ihrem
Justizministerium habe doch bereits seit 2009 eine Beschwerde
über die Anwesenheit eines JVA-Bediensteten bei der Entbindung
einer Strafgefangenen der JVA Willich II vorgelegen. Bis gestern hatte
Müller-Piepenkötter noch behauptet, es gäbe
keine Informationen über derartige Vorfälle.
"Justizministerin
Müller-Piepenkötter hat Behauptungen, in NRW
müssten Schwangere gefesselt oder in Gegenwart von JVA-Beamten
entbinden, als falsch zurück gewiesen. Jetzt wissen wir: Die
nordrhein-westfälische Justizministerin hat die
Öffentlichkeit mal wieder getäuscht", kritisierte
Sichau. Dass sie nun von dem Vorfall nichts gewusst haben wolle, sei
entweder vorgeschoben oder zeige, dass diese Justizministerin es auch
nach fünf Jahren nicht geschafft habe, ihr Ressort in den
Griff zu bekommen.
Sichau wiederholte seine Aufforderung nach
umgehender Aufklärung des Vorgangs in der JVA Willich II,
sowie in der JVA Köln. "Es ist kaum in Worte zu fassen, welche
Demütigung die betroffene Mutter ertragen musste, sollte die
Entbindung tatsächlich in Anwesenheit eines Justizbediensteten
stattgefunden haben", sagte Sichau. Dienstrechtliche Konsequenzen seien
dringend zu prüfen. Vor allem aber sei es absolut zwingend,
strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung
solcher Vorfälle ausschließen.
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9.7.2010 Häftling der JVA Aachen starb
bei der Arbeit!
Ein
54-jähriger Häftling, der lebenslang
einsaß, ist am Freitag bei seiner Arbeit in der
Verpackungshalle der JVA-Aachen tot zusammengebrochen. |
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Neues Video ueber Misshandlung im
Folterknast Gelsenkirchen eingestellt.
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8.7.2010 Meine Erfahrungen mit Amnesty
International sind nicht die besten. Bereits zweimal schrieb ich AI an.
Zum Beispiel wegen Misshandlungen durch Beamte des
Folterknast
Gelsenkirchen zum Nachteil des damaligen Gefangenen "Heribert P.". Auf
beide Schreiben gab es nie eine Antwort. Auch bei der Gelsenkirchener
Sektion wurde ich vorstellig. Von denen erfuhr ich, dass sie sich um
Missstände in Afrika kümmern würden. Toll!
Aber jetzt hat sogar AI erkannt, dass in Deutschland der
Staatsterrorrismus zunimmt. Die 71 Seiten dicke Studie zum
Thema
Polizeigewalt von Amnesty International trägt den
aussagekräftigen Titel: “Täter
unbekannt: Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen
Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland”
und dokumentiert zum Teil erschreckende Beispiele von rechtswidrigen
Übergriffen und Misshandlungen deutscher Polizisten auf die
Bevölkerung. |
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6.7.2010 Langenfeld: Polizei
in der Kritik: zu brutal
Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die
Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam.
Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte
Strafanzeige wegen Körperverletzung.
mehr
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6.7.2010
20 Jahre Existenzvernichtung,
Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und
Willkür zum Nachteil meiner Person.
Wie
alles begann. Ich gehöre zu den wenigen
Deutschen, die immer an
die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich
nur
logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach
Osten
ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus
Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer
Grenze,
geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den
Osten, in die Nähe von
Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal.
mehr |
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05.07.2010 Toter Polizist hatte nackte
Frauenleiche im Kofferraum
Nach einem tödlichen Frontalunfall
in
Sachsen-Anhalt fand die Polizei eine Frauenleiche im
Kofferraum
eines Unfallautos. Bei der nackten Leiche dürfte sich
um die
Frau des Fahrers - eines Polizisten - handeln.
Nach einem schweren Verkehrsunfall in Dolle in
Sachsen-Anhalt hat die Polizei am Sonntagmorgen eine nackte
Frauenleiche im Kofferraum eines der Unfallautos gefunden.
Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt haben die Ermittlungen
aufgenommen. Die Indizien deuten auf ein Familiendrama hin. xxx
Bei dem tödlichen Verkehrsunfall waren
ein Mazda und ein VW auf gerader Strecke kollidiert. Die
27-jährige Fahrerin des VW ist in ihrem Auto bis zur
Unkenntlichkeit verbrannt, der 59-jährige Mazda-Fahrer, ein
Polizist, ist ebenfalls bei der Kollision gestorben.
Als die Polizei sein Auto untersuchte, fand sie im
Kofferraum eine unbekleidete weibliche Leiche mit deutlichen Spuren von
Gewalt. Die rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort hat ergeben, dass
die Frau nicht bei dem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Die
Umstände ihres Todes und ihre Identität wird bei der
Obduktion untersucht.
Am Montag stellte sich heraus, dass es sich bei
der Frauenleiche offenbar um die 55-jährige Ehefrau des
59-Jährigen handelt, der als Polizeibeamter identifiziert
wurde. Die Polizei fand im Wohnhaus des Ehepaares im Landkreis Stendal
Spuren einer Auseinandersetzung.
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Es
ist
bekannt, dass seit Anfang Juni in Gelsenkirchen die Frau eines
Polzisten verschwunden ist. Der Ehemann hat das Verschwinden erst 5
Tage später gemeldet. Ich wurde deshalb gefragt, ob ich nicht
auch
der Meinung bin, dass der Ehemann hinter dem Verschwinden stecken
würde. Ich lehnte diese Spekulation ab. Woher soll ich
Erkenntnisse haben, ob bzw. dass der Ehemann der Frau für das
Verschwinden verantwortlich sein könnte? Ich teilte meinem
Gesprächspartner jedoch mit, dass man als Frau eines
Polizisten
ein gefährliches Leben führt. Würde man eine
Statistik
über getötete Ehefrauen nach den Berufsgruppen der
Ehemänner sortieren, sie dürfte von der Berufsgruppe
der
Polizisten angeführt werden.
Nur zwei Tage nach meiner diesbezüglichen Aussage gab es
diesen
Bericht. Er bestätigt erneut meine entsprechende Aussage. |
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29.06.2010 Ich hoffe, ihr habt heute in der ARD
den 90 Minuten Bericht über das Justizopfer "Harry
Wörz" angesehen. Ich finde es ist natürlich schlimm,
was man dem Justizopfer angetan hat, aber noch viel schlimmer ist es,
wie sich die Justiz hier lächerlich gemacht und selbst
demontiert hat. Ja, es ist schlimm, dass Harry Wörz 4 Jahre
unschuldig in Haft war, aber viel, viel schlimmer ist, dass diese
Justizmafia danach noch mehrfach gegen Harry Wörz juristisch
vorging. Dass es nach dem Wiederaufnahmeverfahren und der vorzeitigen
Haftentlassung noch zu einer Verhandlung kommen würde, war
klar. Aber es gab nicht nur eine Verhandlung, sondern Ablehnungen der
Wiederaufnahme. Dagegen Beschwerde, der stattgegeben wird.
Anschließend eine Verhandlung mit Freispruch. Dagegen
Revision der Staatsanwaltschaft, der der BGH stattgibt, und ziemlich
deutlich erklärt, man solle das Justizopfer erneut
verurteilen. Das Landgericht verhandelte dann erneut gegen Harry
Wörz. 2009 erklärt ein Richter nach 6
Monaten Verhandlung, dass Harry 1998 (nach nur 4) Verhandlungstagen
niemals hätte verurteilt werden dürfen. Die
Staatsanwaltschaft hat bei der dritten Verhandlung über 9
Jahre Haft gefordert. Das Verfahren endete mit einem erneuten
Freispruch, allerdings ist auch dieses Urteil nicht
rechtskräftig, da im Januar 2010 die
Staatsanwaltschaft erneut Revision eingelegt hat.
Man muss sich mal den psychischen Druck vorstellen, dem Harry
Wörz seit über 10 Jahren ausgesetzt ist. Es ist kaum
vorstellbar, wie dies ein Mensch unbeschadet überstehen soll.
Keine Haftentschädigung kann dies wieder gutmachen. |
| . |
27.6.2010 Warum sind die Schiedsrichter bei
dieser WM so schlecht? Im Moment fallen mir dazu nur folgende Antworten
ein.
A) Weil in Südafrika AIDS weit verbreitet ist, konnte man dort
nur ausgesuchte Arschlöcher gebrauchen.
B) Weil die Schiedsrichter nach der WM noch Jobs suchen, und
sich
daher in ihren Heimatländern als
Richter/Staatsanwälte
beworben haben, wollten sie die geforderten Unfähigkeiten
während der WM schon mal zeigen. |
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27.6.2010
Meute verletzt Polizisten teils schwer
Erst schien
es ein Routineeinsatz der Polizei, dann wurde es ein
lebensgefährlicher Kampf gegen Gewalttäter:
Fünf Polizisten sind bei einer Auseinandersetzung mit
Schlägern in Hamburg zum Teil schwer verletzt worden.
Die Beamten wurden von einer Horde von 30 Jugendlichen und Erwachsenen
mit Steinen und Flaschen angegriffen und mit Schlägen und
Tritten malträtiert. Ein 46 Jahre alter Polizeibeamter erlitt
lebensbedrohliche Kopfverletzungen und liegt im Krankenhaus. 16
Randalierer im Alter zwischen 15 und 32 Jahren wurden festgenommen.
Nach Darstellung der Polizei war ein Streifenwagen wegen einer
angeblichen Schlägerei zum S-Bahnhof Neuwiedenthal im
Süden der Stadt gerufen worden. Die Beamten fanden nichts,
bemerkten aber einen 27 Jahre alten Mann, der sich
entblößte. Während sie den Mann
überprüften, wurden die Polizisten von der Menge
angegriffen. ...
Diesen
Blödsinn
erfuhren wir aus der Presse. Aber jetzt sind Videos aufgetaucht, die
etwas ganz anderes zeigen. Ein Polizist hockt auf einem Mann und
schlägt mit seinem Schlagstock auf die auf dem Boden liegende
Person ein. Daraufhin kam es zu Unmutsäußerungen
der
Umstehenden. Das Video zeigt, wie der zweite Beamte die Umstehenden
aufstachelt mit Worten wie: "Kommt doch, kommt doch her..."
mehr |
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26.6.2010 Wie bereits berichtet, fand heute in
Gelsenkirchen "Im Maibusch" ein Straßenfest statt. Dort wohnt
auch der Beamte O. des Folterknast Gelsenkirchen. Dieser hatte mir per
einstweiliger Verfügung (und ohne Verhandlung) untersagt
seinen
Namen zu veröffentlichen. Er begründete dies damit,
dass er
als Knastmitarbeiter auf Geheimhaltung angewiesen sei.
Tatsächlich
gibt es keinen Rechtsanspruch dass ich seinen Namen nicht
veröffentliche. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens werde
ich
den Namen von Herrn O. jedoch nicht veröffentlichen.
Bei dem Straßenfest hatte ich Glück. Ich war gerade
dabei zu
gehen, da kam Frau Oxxx und ihr Mann Herr O. in ihrem blauen Opel
angefahren. Zum Glück ist Frau Oxxxxx weniger
Öffentlichkeitsscheu, den man findet sie mit Adresse und Telefon-Nr.
im Internet. Und eine einstweilige Anordnung des Gerichts, die es mir
untersagen würde den Namen von Frau Oxxxx zu
veröffentlichen existiert auch nicht.
Übrigens, der Folterknast Gelsenkirchen existiert seit 1998.
Die
erste Leiterin war Frau Salewski. Diese musste gegenüber der
Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Essen zugeben, dass alle
damaligen Vorwürfe von mir gegen ihre Anstalt stimmten.
Der nächste Leiter der JVA war dann Herr Wingerter.
Dieser verlor seinen Posten, als der Knast in der Presse als
"Folterknast" berühmt wurde. Zuvor glaubte der
Folterknast
noch mich anzeigen zu können, weil ich angeblich den
Folterknast
mit einem Guantanamo Plakat beleidigt hätte. Trotz
ständiger Bettelbriefe des Folterknast
Gelsenkirchen an das Amtsgericht Gelsenkirchen kam es noch nicht einmal
zu einer Verhandlung.
Danach wurde Herr Wandel Leiter des Folterknast Gelsenkirchen. Auch
dieser hatte mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Auch dieses
Willkürverfahren habe ich in der letzten Woche gewonnen.
Übrigens, Frau Barbara Salewski, Herr Volker Wingerter und
Herr
Julius Wandel findet man sowohl in der Presse sowie im Internet. Alle
sind oder waren, wie der Mann von Frau Oxxx, im Strafvollzug
tätig. Weshalb also Herr O., im Gegensatz zu den anderen
genannten, einen Rechtsanspruch auf Unterlassung haben soll,
bleibt rätselhaft. Mal sehen was das Amtsgericht/Landgericht
daraus macht. Ich
gehe davon aus, dass ich zukünftig nicht nur den Namen von
Frau
Oxxx wieder veröffentlichen kann.
Nachtrag:
Dieser Text wurde geändert, da die ursprüngliche
Version ihr
Ziel erreicht haben dürfe. Ich denke ich habe dem Beamten O.
klar
gemacht, dass er die einstweilige Verfügung nicht gewinnen
kann,
da ich durchaus in der Lage bin, ein evtl. Urteil des AG/LG
entsprechend zu interpretieren. |
| . |
25.6.2010 Heute habe ich beim Amtsgericht Essen
Akteneinsicht genommen, in dem gerade eingestellten
Willkürstrafverfahren gegen mich. Dabei gab es erfreuliche
neue
Erkenntnisse. Bereits vor einem Jahr teilte mir ein Beamter des
Folterknast Gelsenkirchen mit, dass er mit dem damaligen Anstaltsarzt
sehr unzufrieden ist, und sich nicht vorstellen kann, dass dieser noch
lange im Folterknast Gelsenkirchen tätig sein wird. In der
Akte
des Amtsgerichts Essen befand sich nun ein Schreiben in dem mitgeteilt
wird, dass der
damalige Anstaltsarzt nicht mehr im Folterknast tätig ist. Ich
finde dies ist eine erwähnswert, erfreuliche Nachricht.
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| . |
25.6.2010 Polizist vom Dienst suspendiert,
Staatsanwaltschaft ermittelt.
Auf der Autobahn A1 und A45 lieferte sich die Polizei eine
Verfolgungsjagd mit einem Autofahrer. Als der Fahrer gestoppt werden
konnte, wurde der Autofahrer nicht nur zu Boden gebracht, sondern
mindestens ein Beamter trat noch mehrfach auf dem am Boden liegenden
Fahrer ein, und ließ sich dabei dummerweise auch noch filmen.
Der
WDR zeigte in "aks" einen entsprechenden Bericht. |
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| 24.06.2010 Ein hier veröffentlichter
Presseartikel aus dem Jahr 2005 führte heute zu einem Anruf
einer
Betroffenen. Dadurch ergab es neue Erkenntnisse. Zum Artikel. |
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Dortmund: Nach Pfefferspray-Einsatz der
Polizei gestorben
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| Dortmund Anwohner
hatten am frühen Mittwochmorgen die Polizei gerufen,
weil ein
Mann in Dortmund-Oestrich die Nachtruhe mit lautem Rufen
störte.
Die Polizei berichtet, der Mann habe einen verwirrten Eindruck gemacht
und die Besatzung eines Rettungswagens
bedrängt. Zwei
Polizeibeamte versuchten danach vergeblich, ihn zu
beruhigen und
brachten ihn schließlich unter Einsatz von Pfefferspray zu
Boden. |
Danach
sei er im Rettungswagen kollabiert. Die
Rettungskräfte reanimierten ihn und brachten ihn ins
Krankenhaus. Am späten Nachmittag verstarb dort der
32-jährige. Zur Klärung der Todesursache
soll die Leiche am Donnerstag obduziert werden. «Ein erstes
Drogenscreening ergab einen Hinweis auf den Konsum von
Kokain», heißt es im Bericht von Staatsanwaltschaft
und Polizei. |
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22.06.2010 Eva Hermann berichtet über
Staatliche Willkür: Wieder ist eine
mehrfache Mutter in Erzwingungshaft!
mehr |
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Wir gewinnen,
weil wir kämpfen!
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Amtsgericht
Essen
Geschäftsstelle |
Amtsgericht
Essen, 45116 Essen -47-
Herrn
Bernhard Schreiber
Ernestinenstr. 6
45883 Gelsenkirchen |
Anschrift
Zweigertstr. 52
45130 Essen
Telefon
0201/803-0
Telefax
0201/803-1167
bei Rückfragen: 0201/803-1161
(Frau Müller-Bockholt)
Datum:
21.6.2010
Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10 |
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Strafsache
gegen Schreiber
erwägt das Gericht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, das
Strafverfahren nach §206 a StPO einzustellen, weil die
Betroffenen
ihre Strafanträge zurückgenommen haben und damit die
Fortsetzung des Verfahrens ein Verfahrenshindernis entgegensteht.
Die
Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten
sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Antragsteller auferlegt
werden (§470 StPO).
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche
nach Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Hunke
Richterin
Beglaubigt
Müller-Bockholt
Justizhauptsekretärin
|
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. |
| Oh, wenn ich Zeit habe werde ich den armen
Mitarbeiter
des Folterknast Gelsenkirchen bedauern. Der wird doch jetzt nicht zu
Spende aufrufen müssen, der Ärmste. Von mir kann er
mit
keiner Spende rechnen. Übrigens, das Straßenfest am
26.6.2010 in Gelsenkirchen "Im Maibusch" findet ab 14 Uhr statt.
Bestimmt wird der dort wohnende Mitarbeiter des Folterknast
Gelsenkirchen mir zu meinem neuerlichen Sieg gegen den Folterknast bzw.
Mitarbeiter gratulieren wollen, auch wenn er nicht mit dem Mitarbeiter
identisch ist, der hier für die Kosten aufkommen
muss.
|
| . |
18.6.2010
Wichtige Nachricht für das
Beamtendumm und die Justizmafia
Ich bin heute ein Jahr älter als
gestern.
Aber ihr seid heute noch genauso
unfähig und kriminell wie gestern!
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SO
SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!
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. |
17.6.2010 Morgen werde ich also 52 Jahre alt. Und
die Chance, dass ich diesen Tag auch überlebe ist auf
nahezu 100% gestiegen. Zur Erinnerung, dies sah ich bis vor
einigen Tagen
noch ganz anders. Eigentlich sollte statt einer Geburtstagsfeier ein
Strafverfahren, besser gesagt das 9. Willkürverfahren der
Staatsanwaltschaft Essen, gegen mich, diesesmal beim
Amtsgericht
Essen
stattfinden.
Dabei sollte mir auch noch gleichzeitig der gesetzliche Richter
verwehrt werden, denn es gab bereits eine Verurteilung per Strafbefehl.
Dort war also Tatort Gelsenkirchen angeben, womit natürlich
der gesetzliche Richter ein Strafrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen
wäre und keiner des Amtsgerichts Essen. Aufgrund meiner
Beschwerde versuchte die Justizmafia den Tatort nachträglich
zu ändern. Weil ich gegen eine Person des Folterknast
Gelsenkirchen bei der
Staatsanwaltschaft Essen Strafantrag stellte, sei auch Essen ein
möglicher Tatort, behauptet die Staatsanwaltschaft Essen.
Diese Aussage ist vollkommen unerheblich. Zum Zeitpunkt als die
Schwarzkittel der STA Essen den Strafbefehl beantragten, und zum
Zeitpunkt als der Richter den beantragten Strafbefehl unterschrieb, war
als einziger Tatort "Gelsenkirchen" angegeben. Damit war der Richter zu
diesem Zeitpunkt kein gesetzlicher Richter. Damit durfte er den
Strafbefehl niemals unterschreiben. Dies ändert sich auch
nicht dadurch, dass die Schwarzkittel nun versuchten den angeblichen
Tatort nachträglich doch noch auf Essen auszudehnen.
Willkürverfahren, Verweigerung des gesetzlichen Richters und
eine Verhandlung ausgerechnet an meinem Geburtstag, das ließ
das Schlimmste erwarten.
Auf www.Recklinghausen.die-Justizkritiker.de
berichte ich, wie ich 2009 beim Amtsgericht Recklinghausen, an
Hitlers-Geburtstag, als Prozessbeobachter war. Dort wurde ich als
einfacher Zuschauer von 3 Justizwachleuten angegriffen und landete
verletzt im Krankenhaus.
Die Gewalt der Beamten war so massiv, dass man sogar meinen metallische
Gehstock verbogen hatte.
Wenn ein Bürgerrechtler und Justizkritiker als
Prozessbeobachter an Hitlers Geburtstag krankenhausreif misshandelt
wird, was habe ich dann an meinem eigenem
Geburtstag als Beschuldigter, während eines
Willkürverfahrens, unter Verweigerung des gesetzlichen
Richters, zu erwarten?
Nun war mir schon seit einigen Tagen klar, dass ich zumindest diesen
Geburtstag überleben würde, da ich zur Zeit wegen
Verschlimmerung meiner Gehbehinderung reise- und
verhandlungsunfähig bin. Ein entsprechendes
ärztliches Attest ist vorhanden. Doch jetzt die eigentliche
Überraschung!!!
.
Amtsgericht
Essen
Geschäftsstelle |
Amtsgericht
Essen, 45116 Essen -47-
Herrn
Berndhard Schreiber
Ernestinenstr. 6
45883 Gelsenkirchen |
Anschrift
Zweigertstr. 52
45130 Essen
Telefon
0201/803-0
Telefax
0201/803-1167
bei Rückfragen: 0201/803-1161
(Frau Müller-Bockholt)
Datum:
15.6.2010
Geschäftsnummer:
47 Cs-305 Js 305/09-205/10 |
Abladung
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Strafsache gegen Schreiber findet der Termin vom 18.6.2010 nicht statt.
Grund:
Rücknahme des Strafantrages
Mit freundlichen Grüßen
Müller-Bockholt
Justizhauptsekretärin
-automatisch erstellt, ohne Unterschrift gültig- |
|
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.
Ich
sehe mich hier vollumfänglich bestätigt. Ich frage
mich,
weshalb sollte jemand in diesem Falle und zu dieser Zeit seinen
Strafantrag zurücknehmen, obwohl ich doch vom Amtsgericht,
wenn
auch rechtsfehlerhaft und willkürlich, bereits per Strafbefehl
verurteilt wurde. Hatte der Strafantragsteller, ein Mitarbeiter des
Folterknast Gelsenkirchen, vielleicht die Befürchtung,
meine Vorwürfe gegen ihn könnten sich
bestätigen?
Oder steht die Justizmafia dahinter, die damit ihre
Unfähigkeit
und Willkür kaschieren will?
Ist das an Peinlichkeit noch zu überbieten? Unsere Untrigkeit,
die sich gerne für die Obrigkeit hält, schafft dies
mühelos. Am selben Tag erhalte ich ein zweites Schreiben,
ebenfalls datiert mit 15.6.2010, vom KK Staatsschutz. Hier erhalte ich
eine Vorladung wegen angeblicher Beleidigung am 29.3.2010 in
Gelsenkirchen Hessler. Mir ist von solch einem Vorfall nichts bekannt.
Ich habe auf meinen Internetseiten nachgesehen, kann aber auch dort
unter dem Datum nichts finden.
Es sieht also so aus, dass die Justizmafia nach dem 9. verlorenem
Willkürverfahren bereits versucht das nächste
Willkürverfahren auf den Weg zu bringen. Manche werden halt
niemals schlau, aber das haben wir ja von unserem Staat auch nicht
erwartet.
Das
Schreiben wurde hier veröffentlicht
Kennen Sie das tapfere
Schneiderlein? Dies hatte mit einem Streich 7 Fliegen erschlagen.
Kennen Sie
das tapfere
Schreiberlein? Der hatte bisher mindestens 18 Ermittlungsverfahren bei
der Staatsanwaltschaft Essen. Neunmal kam es zur Anklage. Das tapfere
Schreiberlein hat alle 9 Willkürverfahren gewonnen.
Der Präsident des Bundesamt für Justiz meinte sogar,
während einer Veranstaltung zum Thema "Justiz im 3. Reich":
" Der
Fall
Schreiber ist ein Problemfall der deutschen (Nachkriegs-) Justiz."
Der stellvertretende Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen meinte:
"Herr
Schreiber ist für seine unangenehmen Aktionen bekannt" ..
und, etwas frei übersetzt:
"Es ist besser Herrn Schreiber keinen Grund für seine
unangenhemen Aktionen zu liefern".
Und ein ehemaliger Richter des Amtsgerichts Gelsenkirchen, heute
Direktor des Amtsgerichts Witten, meinte:
"Herr
Schreiber ist nicht kriminell" und "Die Demokratie braucht Menschen wie
Herrn Schreiber"
Wenn die das genau wissen, warum begreiffen die das dann nicht?,
Gerne veröffentlichen wir hier Ihren Kommentar zu dem Beitrag.
FrankAnne (at) Beamtendumm.de mehr
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Hallo Elbernd , habe mir den Vorgang durchgelesen
.
Einen sachlichen Kommentar dazu kann ich Dir nicht anbieten . Mir
fällt zu den " Schwarzkitteln " einfach nichts mehr ein . Ich
bin
sicher , daß die Justiz , aber nicht nur die , eine
Vereinigung von Kriminellen ist. Man muß sich zudem nur
ansehen
was die Parteifuzzi ' s , in der Mehrzahl Juristen und andere
Hilfswillige , in NRW veranstalten . ... Sie haben allesamt
den
"...orden " verdient der ihnen um den Hals zu hängen ist .
20100617-Zorro . |
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Glückwunsch... aber wenn die deine
angebliche Bescheidenheit wirklich echt wäre und nicht nur
gespielt, dann hättest du deine "Sensationsmeldung" auf deiner
Webseite in Form von "SO SEHEN SIEGER AUS LALALALALALA !" auch besser
weglassen sollen. Auf meiner Webseite sind solche "Sensationsmeldungen"
und "Eigenlob"-Darstellungen erst gar nicht zu finden.
Ich hätte mir noch gewünscht, wenn man auf deiner
Webseite noch hätte lesen können, welchen Wortlaut
denn der ursprüngliche Strafbefehl hatte, der nun
überraschend gecancelt wurde.
Und dein Joomla-Projekt scheint ja auch vollkommen gestorben zu sein.
Das war auch Schade um die investierte Zeit... Auch an dieser Stelle
mal über Selbstkritik nachdenken. Gruß
20100617-Sonnengott |
www.Folterknast.de
wird nicht nur von Mitstreitern, Justizkritikern, Justizopfern, Knackis
und Exknackis und deren Angehörigen besucht, sondern
wahrscheinlich fast genauso häufig vom Beamtendumm,
Justizmafia
und Politgaunern. Auch denen muss man was bieten. Das Bild und "SO SEHEN SIEGER AUS,
LALALALALA!" ist
für die gedacht und nicht als Eigenlob. Es gibt bei der Justiz
und
auch im Knast, besonders im Folterknast Gelsenkirchen, längst
etliche Mitarbeiter, die erkannt haben, dass es immer wieder die andere
Seite ist, die den Ärger mit mir sucht, und die
für sich
die Entscheidung getroffen haben, dass es (für sie) besser
ist,
sich nicht mit mir anzulegen. Ich werde nicht ohne Grund von
(teilweisen ehemaligen) Richtern und Richterinnen unterstützt,
die
mich zum Teil sogar in Willkürverfahren verurteilen sollten.
Ich
erhalte nicht ohne Grund inzwischen Zustimmung von Beamten, die von mir
mal vor das Gericht gezerrt und bei der Staatsanwaltschaft
angezeigt oder sogar 6 Monate strafversetzt wurden.
Und die, die zu blöde für solche Erkenntnisse sind,
sollten
wenigstens erkennen, wie der stellvertretende Direktor eines
Amtsgerichtes, dass "Herr Schreiber für seine unangenehmen
Aktionen bekannt ist, und es besser ist, Herrn Schreiber keinen Grund
für seine unangenehmen Aktionen zu liefern".
Bekanntlich gab es bisher 18 (mir bekannte) Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Essen. Bekanntlich gab es bisher 9
Willkürstrafverfahren dieser Staatsanwaltschaft vor 3
Amtsgerichten und einem Landgericht, 2 davon wurden von dem Folterknast
Gelsenkirchen (bzw. deren Mitarbeiter) angestrengt. Alle 9
Willkürverfahren wurden von mir gewonnen!
Das Bild und "SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!"
soll auch dem letzten Deppen dort klar machen, dass ich jederzeit
bereit und in der Lage bin, den Kampf gegen das Beamtendumm und die
Juzstizmafia aufzunehmen und zu gewinnen, und
dass
ich für meine
unangenehmen Aktionen bekannt bin, und es besser ist, mir
keinen Grund (mehr) für meine unangenehmen Aktionen zu liefern.
Für meine (unsere) Gegner bedeuten das Bild und "SO SEHEN SIEGER AUS, LALALALALA!"
das
gleiche, als stände ich vor dem Folterknast oder dem Gericht
und
würde ihnen den ausgestreckten Mittelfinger zeigen. |
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| Und, was machen Sie am 26.6.2010? Wie
wäre es mit
einer Party? In Gelsenkirchen gibt es ein Straßenfest "Im
Maibusch". Aber wieso berichten wir hier auf www.Folterknast.de
über dieses Volksfest? Ein Knast ist zwar nicht dort, aber
dort
wohnt ein leitender Beamter, der im Folterknast Gelsenkirchen arbeitet.
Seine Tochter ist in der JVA Hagen beschäftigt. Und 2009
teilte
der Beamte beim Landgericht Essen mit, dass er mit ihr
(natürlich
illegal) auch schon mal Informationen über Inhaftierte, z: B.
Nickel, austauscht. Und da der Beamte mich in dieser Strasse auch schon
mal bedroht hatte und zur Zeit gegen mich klagt, habe ich
natürlich einen Grund mehr wieder gesund zu werden, damit ich
an
dem Straßenfest teilnehmen kann. |
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Hier wichtiger Hinweis zum
Termin 15.6.2010 / 18.6.2010
TERMIN: Am 15.6.2010
geht es weiter beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Bekanntlich versucht ein
Beamter des Folterknast Gelsenkirchen zu verhindern, dass hier sein
Name genannt wird. In einer einstweiligen Verfügung hat die
Justizmafia die Nennung des Namens rechtswidrig untersagt. Auch
Heckhoff, Michalski, oder Kachelmann müßen
hinnehmen, dass
ihre Namen in der Presse und im Internet genannt werden.
Weiterhin behauptete der Beamte, es sei seine Wohnanschrift hier
genannt worden. Tatsächlich hatte ich bis zu der einstweiligen
Anordnung überhaupt keine Hausnummer veröffentlicht.
Nach dem
Beschluss wurde "Am Maibusch" in "Am Maibusch vor dem Haus 44 (Tatort)"
geändert. Lt. Gerichtsbeschluß wohnt der Beamte dort
nicht.
Vielmehr hatte ich dort Flugblätter verteilt, und wurde dann
von
dem Beamten dort bedroht. Der Beamte O. aus Gelsenkirchen meinte auch,
er sei wegen seines Berufs auf Geheimhaltung angewiesen.
Merkwürdig,
was er
unter Geheimhaltung versteht. Im Internet findet sich nicht nur seine
Adresse sondern auch seine Telefon-Nr.
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übrigens, hier können Sie über die
Justiz abstimmen.
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03.06.2010 Michael Heckhoff und
Peter Paul Michalski
Heckhoff,
Michalski und der mitangeklagte JVA Beamte sprechen von
Chaos in JVA Aachen
Aachen. Der
wegen des Ausbruchs der beiden Schwerverbrecher Michael Heckhoff und
Peter Paul Michalski mitangeklagte Beamte hat vor Gericht erstmals die
Situation in der Aachener Haftanstalt geschildert.
Die Anwälte des 40-jährigen
Michael K. verlasen vor dem Aachener Landgericht eine
ausführliche Erklärung ihres Mandanten. Darin
zeichnete der Familienvater ein chaotisches Bild von den
Zuständen hinter Gittern.
Der wegen des Ausbruchs der beiden
Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski
mitangeklagte Gefängnisbeamte hat am Dienstag vor Gericht
erstmals die Situation in der Aachener Haftanstalt detailliert
geschildert. Die Anwälte des 40-jährigen Michael K.
verlasen vor dem Aachener Landgericht eine ausführliche
Erklärung ihres Mandanten. Darin zeichnete der Familienvater
ein chaotisches Bild von den Zuständen hinter Gittern.
Drogen wie Heroin, selbst gebrannter Alkohol,
Pornofilme, Playstation-Spiele und Handys seien in der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen üblich gewesen. Alleine
2009 habe man etwa 50 Handys in den Zellen der JVA sichergestellt.
Immer wieder habe es Gewalttaten und Übergriffe
gegenüber dem JVA-Personal gegeben.
K.
machte dafür die Perspektivlosigkeit der Gefangenen
verantwortlich. Die Häftlinge seien lediglich verwahrt worden,
mit falschen Versprechen habe man sie hingehalten und ruhiggestellt.
Damit unterscheidet sich Aachen nicht von anderen Haftanstalten. Dieser
„Verwahrvollzug“ habe dazu geführt, dass
die Gefangenen immer wieder gegenüber den Bediensteten
aggressiv geworden seien. Bedienstete seien von Häftlingen mit
heißem Öl oder Wasser übergossen worden.
Kräftige Gefangene hätten sich in der
Medikamenten-Ausgabe selbst bedient.
Unter den JVA-Beamten habe ein dauerhaft hoher
Krankenstand geherrscht, es habe erhebliche Überstunden
gegeben.
Manche Bedienstete hätten sich in eine
Alkoholabhängigkeit
geflüchtet. Einer der Bediensteten habe in der JVA Selbstmord
begangen. (Im Internet fand ich nichts über den Selbstmord
eines
Bediensteten in der JVA Aachen. Es wird also noch immer dafür
gesorgt, dass nur wenig über Vorfälle im Knast nach
draußen dringt.)
Beamter gesteht Fluchthilfe
Der 40-Jährige selbst habe aus dem
Justizdienst aussteigen wollen. Er räumte ein, den
mitangeklagten Heckhoff mit Porno-DVDs, Playstation-Spielen und Handys
versorgt zu haben. Dafür habe er 1000 Euro bekommen.
Später habe er ihm und dem ebenfalls mitangeklagten Michalski
bei der Flucht geholfen. Erst nach dem Ausbruch habe er erkannt, was er
getan habe. Er sei zusammengebrochen und erst im Krankenhaus wieder zu
sich gekommen.
Am vierten Verhandlungstag setzte zudem Ausbrecher
Heckhoff seine Aussage fort. Er belastete den mitangeklagten
JVA-Beamten schwer. Der 40-Jährige habe bei den
Ausbruchsplanungen als „Teamleiter“ fungiert. Schon
Wochen vor der Flucht habe K. eine Pistole besorgt und am Tag des
Ausbruchs alles vorbereitet. K. habe alle nötigen
Türen geöffnet und den beiden Ausbrechern im Bereich
der Schleuse zwei scharfe Schusswaffen übergeben. Er habe dies
nicht aus Nächstenliebe getan. Ziel sei es gewesen, dass er
und Michalski in Freiheit Überfälle begingen und den
JVA-Bediensteten an der Beute beteilitgen. Die Rede sei von einem
Anteil in Höhe von 200 000 Euro gewesen, sagte Heckhoff.
Beamtendumm-Förderverein meint:
Wenn jeder
ausstiegswillige Beamte eine Waffe in den Knast schmuggeln
würde,
gäbe es nach zwei Jahren mehr Waffen als Knackis im Knast.
Das Justizministerium erklärt übrigens, dass man sich
nicht
zu den neuen Vorwürfen über die
Knastzustände in Aachen
äußern will. Da befolgt wohl jemand den Rat von
Stefan
(Folterknast Wuppertal), der an das "JM" schrieb: "Wenn man keine Ahnung hat ...
einfach mal die Fresse halten". |
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3.06.2010 Häftling in JVA Bochum tot
aufgefunden.
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter ist in der JVA Bochum tot in
seiner Zelle gefunden worden, teilt das NRW-Justizministerium mit. Der
38 jährige Mann soll an einer Überdosis Drogen
gestorben sein. |
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26.05.2010
Der Deutsche Terrorstaat im 21.
Jahrhundert? Folterknast Wuppertal
Wer
braucht eigentlich noch Amnesty-International? Wir Deutsche sicherlich
nicht, wir können getrost darauf verzichten. Unsere
Untrigkeit, die sich
gerne für die Obrigkeit hält, dagegen schon. Denn AI
macht genau das, was der
Untrigkeit gefällt. Man zeigt mit den Fingern auf Probleme in
Länder die
tausende Kilometer weg sind, und uns nicht wirklich interessieren
müssen,
während man sämtlichen Staatsterror in dieser
Republik verschweigt. Den
Poltigaunern gefällt es.
Obwohl es genügend Beispiele für Rechtsbeugung und
Staatsterrorismus in dieser
Republik gibt, meint AI nur die Abschiebepraxis von Ausländern
in Deutschland
anprangern zu müssen. Ich habe bereits zweimal an AI London
geschrieben, man
bekommt noch nicht einmal eine Antwort von denen. Dies wird von anderen
Betroffenen bestätigt. Ich habe auch schon AI in Gelsenkirchen
besucht, aber
dort interessierte man sich nur für Menschenrechtsverletzungen
in Afrika.
Heute gab es nicht nur einen AI-Bericht, sondern ich bekam auch mal
wieder ein
Schreiben eines Deutschen, der über Misshandlungen im
Folterknast
Wuppertal in der Zeit vom 7. bis 11. Januar 2010 berichtet.
Das Schreiben zeigt, dass der Verfasser (vollkommen zu Recht)
äußerst wütend
war. Dennoch hätte sogar ich mich nicht getraut, das Schreiben
so abzuschicken.
Auf dieses Schreiben gab es unterschiedliche Resonanz. Mir wurde z. B.
mitgeteilt, dass man so nicht schreiben könnte.
Ich sehe dies nicht ganz so schlimm, ich habe durchaus
Verständnis. Das leicht selbst
zensierte Schreiben finden sie hier. mehr
|
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26.05.2010 Die neue
Altenazijustiz, gibt mal wieder einen
Fehler zu. Doch was bedeutet es, wenn die neue Altenazijustiz, hier die
STA-Essen,
einen Fehler zugibt? Ist das gut oder eher schlecht? Wann und warum
gibt die
neue Altenazijustiz üblicherweise einen Fehler zu? Wenn die
tatsächlich einen
Fehler gemacht haben, und bemüht sind ihren Fehler zu beheben,
oder wenn die
Scheiße gebaut haben, und glauben, durch das Eingestehen
eines Fehlers von
ihren Schweinereien ablenken zu können, um dann mit den
üblichen
Rechtsbeugungsmaßnahmen weiter zu machen?
Im letzten Jahr
beobachtete ich die
beim Landgericht Essen ein Strafverfahren wegen Misshandlung von zwei
Häftlingen durch andere Inhaftierte. Bei diesem Verfahren
wurde
ein ehemaliger Gefangener als Zeuge gehört. Nach der
Anhörung
sprach ich mit dem Zeugen, später kam noch der WDR-Reporter
dazu.
Während der Verhandlung sprach ein Beamter des Folterknast
Gelsenkirchen von einem "Vorfall" den dieser Zeuge im Knast hatte. Auch
der Zeuge sprach von einem "Vorfall". Merkwürdig, keiner der
Richter, Schöffen, Staatsanwältin oder der
Verteidigerinnen
wollte etwas über diesen "Vorfall" wissen, zumindest wurden
diesbezüglich keine Fragen gestellt. Auf dem Flur berichtet
der
Zeuge über den Vorfall.
Dabei ging es um einen
Herzstillstand
den der ehemalige Gefangene angeblich im Folterknast Gelsenkirchen
hatte. Lt. Aussage hätte ein Mitarbeiter dabei gravierend
gesetwidrig gehandelt. Da ich dies aber nicht
überprüfen
kann, und dazu auch nicht verpflichtet bin, da dafür die
Staatsanwaltschaft zuständig ist, zeigte ich diese evtl.
Straftat
bei der Staatsanwaltschaft an, so wie dies meine Bürgerpflicht
ist. Auch berichtete auf Folterknast.de darüber.
Natürlich
war ich nicht dabei, daher schrieb ich nur im Konjungtiv und es wurde
auch kein Name oder Datum genannt. (Im Schreiben an die STA wurde der
Name evtl. genannt.)
Obwohl mich bei unserer
neuen
Altnazijustiz fast gar nichts mehr wundert, war ich doch erstaunt, als
die Willkürjustiz mir einen Strafbefehl wegen angeblicher
"übler Nachrede" schickte.
Bericht wird
demnächst fortgesetzt, bis dahin könnt
ihr mir ja schon mal
Kommentare zu meinen oben gen. Fragen schicken.
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03.06.2010 / 17.12.2009
JVA Aachen: Inhaftierter Mörder sticht Beamte nieder
Hat der Skandal-Knast seine
Häftlinge nicht im Griff?
Kaeber sitzt seit 38 Jahren. Doch er scheint
weitab von einer Resozialisierung. Ausgangpunkt für seinen
mörderischen Angriff auf die Beamten war eine Bagatelle,
erklärte das Justizministerium. Vor Tagen hatte der Knacki
einen Angestellten der JVA beleidigt. Als Disziplinarmaßnahme
bekam er eine Freizeitsperre, außerdem sollte ihm das
Fernsehen verboten werden.
Vier Beamte betraten seine Zelle, um das
TV-Gerät abzuholen. Doch Kaeber rastete aus, wollte das
Privileg nicht aufgeben. Er griff sich eine Nagelschere und stach auf
die Beamte ein.
Blutige Bilanz: Ein
Mann erlitt eine Stichwunde im Rücken, einer seiner Kollegen
eine Verletzung an der Stirn. In dem Durcheinander konnte Kaeber mit
Schere und einem stumpfen Buttermesser aus der Zelle flüchten.
Erst auf dem Flur konnte der Mörder von vier Beamten
überwältigt werden.
Häftling Kaeber wurde jetzt aus Sicherheitsgründen in
die Kölner JVA Klingelpütz verlegt. Dort
saß er schon einmal in den 90er-Jahren ein. |
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25.5.2010 Liebesgrüße aus der
Zelle
Die Justizvollzugsanstalt Nürnberg gilt
als eines der härtesten Gefängnisse Bayerns. Im
Knastradio "Strafzeit" ist davon aber nichts zu hören: Einmal
pro Woche inszenieren Häftlinge und Angehörige eine
heile Welt.
Die Wand schweigt, Leon Rosenbach* schweigt
zurück. Vor drei Monaten ist seine Frau mit einem schlimmen
Abszess ins Krankenhaus gekommen. Seither hat er nichts von ihr gesehen
außer zwei Briefbündeln, vom Richter inspiziert und
gehortet.
Eine Frauenstimme reißt Leon aus seinen
Gedanken: "Strrrrafzeit!" Im Gefängnishof
überschlägt sich ein Transistorradio, Schatten
huschen an die Gitter: "Das Knastmagazin von drrraußen nach
drrrinnen und von drrrinnen nach drrraußen!"
Sendung mit den meisten Fans
Die Stimme kommt aus einer anderen grauen Zelle,
keine vier Kilometer entfernt: Aus einem Nürnberger Hinterhof
sendet das alternative "Radio Z" seit 20 Jahren ein Knastmagazin. Ruth
Spangler ist die Liebesbotin, die den Grüßen
zwischen drinnen und draußen ihre verheißungsvolle
Stimme verleiht. Auf die wunderbar anachronistischen, handgeschriebenen
Botschaften der Häftlinge antworten die Angehörigen
mit elektronischen Dreizeilern.
Für den Sender ist die
"Strafzeit" ein Risiko: Schnell schleicht sich eine
verschlüsselte Botschaft ein oder grölt ein
betrunkener Studiogast Beleidigungen ins Mikro. Eine
Rüge der Bayerischen Landesmedienzentrale könnte
für Radio Z das Aus bedeuten. Doch die Nürnberger
lieben ihre "Strafzeit". "So viel Fanpost bekommt keine
unserer Sendungen", sagt Geschäftsführerin
Syl Glawion.
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20.5.2010 Juristische
Scharmützel im Ausbrecher-Prozess
Aachen.
Der Prozess gegen die Gefängnisausbrecher Peter Paul Michalski
und Michael Heckhoff verzögert sich. Der Anwalt des
mitangeklagten JVA-Beamten will die Einstellung des Verfahrens gegen
seinen Mandanten erreichen.
(Noch) Justizministerin Roswitha
Müller-Piepenkötter soll als Zeugin im Aachener
Prozess gegen die Gefängnisausbrecher Michael Heckhoff und
Peter Paul Michalski vernommen werden. Dass verlangte am Donnerstag der
Verteidiger eines Justizvollzugsbeamten, der den Schwerverbrechern bei
der Flucht geholfen haben soll.
Bereits vor der Verlesung der Anklageschrift hatte
Rechtsanwalt Thomas Gros die Einstellung des Verfahrens beantragt. Denn
durch die mediale Vorverurteilung seines Mandanten sei ein faires
Verfahren gegen ihn nicht mehr möglich. Es seien offenbar
gezielt aus dem Ministerium detaillierte Informationen über
den Gefängniswärter an die Presse gegeben worden.
Dies stelle einen Verstoß gegen die europäische
Menschenrechtskonvention dar.
Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen die
Ablehnung
des Antrages auf Einstellung des Verfahrens und lehnte auch das
Verlangen nach einer Vernehmung der nordrhein-westfälischen
Ministerin ab. (Die Staatsanwaltschaft ist auch weisungsgebunden. Da
Frau Müller-Piepenkötter bestimmt keine Lust
hat, das
Unvermögen ihrer Behörde einzugestehen, hat der
Staatsanwalt
ganz in ihrem Sinne gehandelt, als er die Ablehnung beantragte.)
JVA-Beamter soll Verbrecher mit Waffen versorgt
haben
Ein halbes Jahr nach dem spektakulären
Gefängnisausbruch der Schwerverbrecher Michael Heckhoff und
Peter Paul Michalski müssen sich die beiden Gangster seit
Donnerstag vor dem Aachener Landgericht verantworten. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihnen schwere räuberische Erpressung,
erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme vor. Denn auf ihrer
fünftägigen Flucht hatten sie immer wieder
unbeteiligte Personen in ihre Gewalt gebracht und sie gezwungen, ihnen
Unterschlupf zu bieten oder sie mit dem Auto in die nächste
Stadt zu fahren.
Mit auf der Anklagebank sitzt auch der
40-jährige JVA-Beamte, der den Verbrechern bei der Flucht
geholfen haben soll. Er soll den bereits zu lebenslanger Haft und
Sicherungsverwahrung verurteilten Ausbrechern nicht nur den Weg aus dem
Gefängnis geebnet, sondern ihnen auch zwei scharfe
Dienstpistolen zugespielt haben. Die Verbrecher sollen ihm versprochen
haben, ihn im Gegenzug an der Beute geplanter
Banküberfälle zu beteiligen.
Die Schwerverbrecher waren am 26. November 2009
aus der Justizvollzugsanstalt Aachen ausgebrochen. Bewaffnet mit zwei
Dienstpistolen verbreiteten sie während ihrer knapp
fünf Tage dauernden Flucht Angst und Schrecken an Rhein und
Ruhr. So zwangen sie mit vorgehaltener Waffe eine 19-jährige
Frau, sie von Köln nach Essen zu fahren. In der
Ruhrgebietsstadt drangen sie dann in die Wohnung eines Essener
Ehepaares ein und ließen sich von diesem im Auto nach
Mülheim an der Ruhr bringen.
Erst nach dreitägiger fieberhafter
Fahndung gelang es der Polizei, den Geiselgangster Heckhoff in
Mülheim festzunehmen. Zwei Tage später wurde auch der
verurteilte Mörder Michalski gefasst, der zu diesem Zeitpunkt
auf einem Fahrrad in Schermbeck im Kreis Wesel unterwegs war. Ihre
Flucht führte unter anderem zu Rücktrittsforderungen
an die Adresse der nordrhein-westfälischen Justizministerin
Müller-Piepenkötter.
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17.05.2010
Der WDR berichtet in Cosmo-TV
über
Eltern, die lieber in den Knast gehen, als ihre Kinder zum
Sexuallkunde-Unterricht zu schicken. Auf Folterknast.de wurde
bereits berichtet, dass am 21.2.2010 und
11.4.2010 vor
dem Folterknast Gelsenkirchen Protestgottesdienste für
inhaftierte
Frauen stattfanden. Im Gegensatz zum WDR liegen mir jedoch Fotos und
Videos vor. Es werden jedoch nur zwei davon veröffentlicht.
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Natürlich haben wir in Deutschland eine
Schulpflicht, aber lt.
Grundgesetz gibt es auch eine Religionsfreiheit. Ich glaube
nicht, dass man im 3. Schuljahr unbedingt
Sexuallkundeunterricht braucht. Die Religinsfreiheit zu
mißachten, und den Eltern immer weniger Mitspracherechte bei
der
Erziehung zu lassen, zeigt welchen Weg in den Willkürstaat wir
gehen.
Vielleicht blamiert sich dieser Willkürstaat erneut, wenn die
nächsten Christen ins Ausland flüchten, dort wieder
Asyl
beantragen, und vielleicht sogar wieder bekommen. Es wäre
nicht
das erste Mal, und sicherlich auch nicht das letzte Mal.
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Für mich gibt es
überhaupt keine Zweifel, Auch diese
Leute
sind politische Gefangene, von denen es in der Republik immer mehr
gibt.
Es ist auch typisch für einen Staat, der sich immer mehr von
seinen
Bürgern entfernt. Typisch ist auch, dass die Willkür
des
Staates gegen seine Bürger zunimmt, kurz bevor er selber
untergeht.
Übrigens, Folterknast.de berichtete über die
Verhaftung der Baptisten und den Protestgottesdiensten noch vor der WAZ
und lange vor dem WDR, bzw. Cosmo-TV. |
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10.05.2010 "Ganz
zufällig" wurden wir dabei von einem blauem Opel
überholt, aus
dem zwei Beamte in Zivil ausstiegen. Der Fahrer teilte mir
mit, dass er mal wieder einen Haftbefehl gegen mich hätte.
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