6.7.2010 Langenfeld: Polizei
in der Kritik: zu brutal
Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die
Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam.
Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte
Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Mark Schwarze hat "immer Respekt vor der Polizei gehabt". Bis
Samstag gegen 18 Uhr. Denn an diesem Tag ist der
Langenfelder gegenüber der Stadthalle unter die Knie,
die Stock- und die Faustschläge einer uniformierten
Einsatzbereitschaft geraten.
Sein linkes Auge ist blutunterlaufen, Wange und Stirn am rechten Auge
sind aufgeschürft, die rechte Hand ebenfalls verletzt. "Aus
der hat mir der Polizist mein Handy geschlagen – mehr, als
damit filmen zu wollen, habe ich nicht getan", sagt der
36-Jährige Versicherungskaufmann.
Schwarze und zwei weitere
Fußball-Fans, die nach dem Massengucken in der Stadthalle
"vorübergehend in Gewahrsam" genommen wurden, erheben schwere
Vorwürfe gegen die Polizei: Die Einsatzkräfte
hätten sie "aufgrund von Kleinigkeiten" brutal attackiert.
Dutzende Zeugen könnten dies bestätigen, darunter
mehr als 15, die ihnen namentlich bekannt seien. Nach den
übereinstimmenden Berichten von Schwarze und Thimo Zimmermann
(32) aus Berghausen spielte sich im Jubelpulk hunderter
Fußball-Anhänger auf der Hauptstraße
folgendes ab:
In der Menge werden
irrsinnig laute Silvesterböller gezündet. Die
Polizei, die bis dahin mit dem Konzept "Null Toleranz
gegenüber Provokateuren" bei "Public Viewings" in Langenfeld
gut gefahren ist, marschiert auf.
Das Ziel
der Uniformierten: Sie sollen Störer habhaft
werden und so jede Eskalation im Keim ersticken. Fußball-Fan
Zimmermann findet das Aufgebot übertrieben und macht dies nach
eigenen Worten, "ohne beleidigend zu werden", auch gegenüber
den Beamten deutlich.
Darauf fordern diese ihn
auf, seinen Ausweis zu zeigen, was der hauptberufliche Trockenbauer
verweigert. "Ein Fehler", wie er gestern einräumte.
Bei dem Versuch, sich zu entfernen, wird er von drei bis vier
Polizisten zu Boden geworfen.
Sein Bruder (30)
wird auf die Frage, was Thimo getan habe, zunächst von einer
Beamtin abgedrängt. Bei einer erneuten Nachfrage "bekommt er
plötzlich von rechts die Faust eines Beamten ins Gesicht, wird
zu Boden gebracht und ebenfalls festgenommen", berichtet Thimo
Zimmermann.
Mark Schwarze, nach eigenen
Worten fassungslos über die "Brutalität des
Vorgehens", zückt sein Handy und will die Szene filmen. "Handy
weg", fordert ihn ein Polizist auf. Schwarze: "Das ist ein freies Land,
ich kann mit meinem Handy machen, was ich will."
Darauf knöpfen die
Beamten sich ihn vor, ein Schlagstock trifft ihn unter anderem am
linken Auge.
"Sie haben mich gefesselt
und eine Dreiviertelstunde vor der Stadthalle ,ausgestellt' sowie
anschließend zwei Stunden in Gewahrsam genommen",
erzählt der 1,97 Meter
große Versicherungsfachmann.
In die Notaufnahme des
St.-Martinus-Krankenhauses kann er erst nach seiner Freilassung nach 21
Uhr. Der Arzt diagnostiziert eine Gehirnerschütterung,
Prellungen und eine Trübung der Augenlinse. "Wenn es schlecht
läuft, kriege ich den Grauen Star", fürchtet Schwarze.
Die Kreispolizei Mettmann,
lehnte eine Stellungnahme zu Einzelheiten des Einsatzes ab.
Grund: Es handele sich um ein schwebendes Verfahren.
Denn neben Strafanzeigen
gegen Schwarze und die Brüder Zimmermann ("Beleidigung" und
"Widerstand" gegen polizeiliche Maßnahmen) liegen der
Staatsanwaltschaft inzwischen zwei Anzeigen wegen
Körperverletzung vor: Die eine hat ein an dem Konflikt nicht
Beteiligter gegen den noch unbekannten Böllerwerfer gestellt,
die andere Mark Schwarze gegen die Beamten, die ihn verletzten.
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6.7.2010
20 Jahre Existenzvernichtung,
Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und
Willkür zum Nachteil meiner Person.
Wie
alles begann. Ich gehöre zu den wenigen
Deutschen, die immer an
die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich
nur
logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach
Osten
ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus
Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer
Grenze,
geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den
Osten, in die Nähe von
Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal.
Dort meldete ich ein Gewerbe für Schul- und
Kindergartenfotografie an. Innerhalb kürzester Zeit hatten
wir Aufträge in Sachsen und Thürigen
terminiert. Von
Ende der Sommerferien bis Ende November 1990 sollte ich mit meinen neun
Mitarbeitern ca. 20.000 Kinder fotografieren. Dabei kalkulierte ich mit
einem Verkauf der Bilder von 60%. Erste Tests zeigten jedoch, dass der
tatsächliche Verkauf bei sogar 99,x% lag. Dies hätte
den
geplanten Umsatz deutlich erhöht, und der Gewinn wäre
geradezu explodiert. Es kam jedoch ganz anders.
Am 1.7.1990 wurde die Währungs- und Wirtschaftsunion
gegründet und die DM auch in der damaligen DDR
eingeführt. Am
6.7.1990 war ich in Glauchau bei "Baby Schmidt". Dort machten wir zur
Feier der Einführung der DM kostenlose Farbbilder von Babys
und
Kindern. Im Nachbarhaus wohnte ein äußerst
unbeliebter
Fotograf, der zu DDR-Zeiten "Berlin-Verbot" hatte,
und daher nach Glauchau zog. Dieser hetzte das
Gewerbeamt des
Landratsamt Glauchau auf mich. Meine Gewerbeanmeldung hatte ich dabei,
aber man untersagte mir die Ausübung des Gewerbes, weil ich
dazu
angeblich eine Meisterausbildung bräuchte. Ich
erklärte dem
Mitarbeiter zwar, dass wir eigentlich nur sowas wie Passbilder machen,
wie dies jeder Passbildautomat macht. Und dort sitztz bekanntlich auch
kein Fotografenmeister drin. Ich schlug dem Gewerbeamt des Landratsamt
Glauchau und dem Gewerbeamt Hohenstein-Ernstthal vor, man möge
sich doch bei den Gewerbeämtern der jeweiligen
Partnerstädte
über die Rechtslage informieren, Das Gewerbeamt
Hohenstein-Ernsttahl, das mir den Gewerbeschein ausgestellt hatte, ging
auf den Vorschlag ein. Später teilte man mir von dort mit,
dass
ich für mein Gewerbe, welches ich zeitweise auch schon in der
alten Bundesrepublik ausgeübt hatte, keine Meisterausbildung
brauche.
Bei der übergeordneten Behörde war man dagegen zu
arrogant um
auf meinen Vorschlag einzugehen. Von dort bekam ich eine
Gewerbeuntersagung sowie ein Bussgeldbescheid. Dagegen legte ich
Widerspruch ein und später musste ich klagen.
Im März 1991 wurde die Sache beim Verwaltungsgericht Chemnitz
verhandelt. Der Richter machte dem Beamtendumm klar, dass ich das
Gewerbe hätte ausüben dürfen, und
eine
Meisterausbildung nicht erfoderlich war, da die Tätigkeit
unter
das Minderhandwerk fällt.
Zur Erinnerung, die Termine sollten zwischen August 1990 und Ende
November 1990 abfotografiert werden. Das positive Urteil im Jahr 1991
kam daher zu spät. Ich war natürlich nicht in der
Lage 9
Monate lang 9 Mitarbeiter zu bezahlen, die kein Geld erwirtschaften
durften, und ich war natrülcih ebenfalls nicht in der Lage in
das
Unternehmen zu investieren. Ich war zwar juristischer Sieger, aber
wirtschaftlicher Verlierer, weil durch das Beamtendumm ruiniert. |