Folterknast

ein Projekt des Beamtendumm-Förderverein (BdF)

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FOLTERKNAST

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6.7.2010 Langenfeld: Polizei in der Kritik: zu brutal

Nach dem WM-Spiel gegen Argentinien nahm die Polizei mehrere Fußball-Fans vor der Stadthalle in Gewahrsam. Drei erheben nun Vorwürfe gegen die Beamten. Einer stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Mark Schwarze hat "immer Respekt vor der Polizei gehabt". Bis Samstag gegen 18 Uhr. Denn an diesem Tag ist der Langenfelder gegenüber der Stadthalle unter die Knie, die Stock- und die Faustschläge einer uniformierten Einsatzbereitschaft geraten.

Sein linkes Auge ist blutunterlaufen, Wange und Stirn am rechten Auge sind aufgeschürft, die rechte Hand ebenfalls verletzt. "Aus der hat mir der Polizist mein Handy geschlagen – mehr, als damit filmen zu wollen, habe ich nicht getan", sagt der 36-Jährige Versicherungskaufmann.

Schwarze und zwei weitere Fußball-Fans, die nach dem Massengucken in der Stadthalle "vorübergehend in Gewahrsam" genommen wurden, erheben schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Die Einsatzkräfte hätten sie "aufgrund von Kleinigkeiten" brutal attackiert. Dutzende Zeugen könnten dies bestätigen, darunter mehr als 15, die ihnen namentlich bekannt seien. Nach den übereinstimmenden Berichten von Schwarze und Thimo Zimmermann (32) aus Berghausen spielte sich im Jubelpulk hunderter Fußball-Anhänger auf der Hauptstraße folgendes ab:

In der Menge werden irrsinnig laute Silvesterböller gezündet. Die Polizei, die bis dahin mit dem Konzept "Null Toleranz gegenüber Provokateuren" bei "Public Viewings" in Langenfeld gut gefahren ist, marschiert auf.

Das Ziel der Uniformierten: Sie sollen Störer habhaft werden und so jede Eskalation im Keim ersticken. Fußball-Fan Zimmermann findet das Aufgebot übertrieben und macht dies nach eigenen Worten, "ohne beleidigend zu werden", auch gegenüber den Beamten deutlich.

Darauf fordern diese ihn auf, seinen Ausweis zu zeigen, was der hauptberufliche Trockenbauer verweigert. "Ein Fehler", wie er gestern einräumte. Bei dem Versuch, sich zu entfernen, wird er von drei bis vier Polizisten zu Boden geworfen.

Sein Bruder (30) wird auf die Frage, was Thimo getan habe, zunächst von einer Beamtin abgedrängt. Bei einer erneuten Nachfrage "bekommt er plötzlich von rechts die Faust eines Beamten ins Gesicht, wird zu Boden gebracht und ebenfalls festgenommen", berichtet Thimo Zimmermann.

Mark Schwarze, nach eigenen Worten fassungslos über die "Brutalität des Vorgehens", zückt sein Handy und will die Szene filmen. "Handy weg", fordert ihn ein Polizist auf. Schwarze: "Das ist ein freies Land, ich kann mit meinem Handy machen, was ich will."

Darauf knöpfen die Beamten sich ihn vor, ein Schlagstock trifft ihn unter anderem am linken Auge.

"Sie haben mich gefesselt und eine Dreiviertelstunde vor der Stadthalle ,ausgestellt' sowie anschließend zwei Stunden in Gewahrsam genommen", erzählt der 1,97 Meter große Versicherungsfachmann.

In die Notaufnahme des St.-Martinus-Krankenhauses kann er erst nach seiner Freilassung nach 21 Uhr. Der Arzt diagnostiziert eine Gehirnerschütterung, Prellungen und eine Trübung der Augenlinse. "Wenn es schlecht läuft, kriege ich den Grauen Star", fürchtet Schwarze.

Die Kreispolizei Mettmann, lehnte eine Stellungnahme zu Einzelheiten des Einsatzes ab. Grund: Es handele sich um ein schwebendes Verfahren.

Denn neben Strafanzeigen gegen Schwarze und die Brüder Zimmermann ("Beleidigung" und "Widerstand" gegen polizeiliche Maßnahmen) liegen der Staatsanwaltschaft inzwischen zwei Anzeigen wegen Körperverletzung vor: Die eine hat ein an dem Konflikt nicht Beteiligter gegen den noch unbekannten Böllerwerfer gestellt, die andere Mark Schwarze gegen die Beamten, die ihn verletzten.

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6.7.2010

20 Jahre Existenzvernichtung, Rechtsbeugung, Staatsterrorismus, Verfolgung und Willkür zum Nachteil meiner Person.

Wie alles begann. Ich gehöre zu den wenigen Deutschen, die immer an die Wiedervereinigung geglaubt hatten. Daher war es für mich nur logisch, dass ich nach der innerdeutschen Grenzöffnung nach Osten ging, obwohl ich keinerlei Wurzeln dort besitze, denn ich stamme aus Süddeutschland und bin in Waldshut, also an der Schweizer Grenze, geboren. Zufällig verschlug es mich bei meiner Reise in den Osten,  in die Nähe von Chemnitz, nach Hohenstein-Ernstthal.
Dort meldete ich ein Gewerbe für Schul- und Kindergartenfotografie an. Innerhalb kürzester Zeit hatten wir Aufträge in Sachsen und Thürigen terminiert. Von Ende der Sommerferien bis Ende November 1990 sollte ich mit meinen neun Mitarbeitern ca. 20.000 Kinder fotografieren. Dabei kalkulierte ich mit einem Verkauf der Bilder von 60%. Erste Tests zeigten jedoch, dass der tatsächliche Verkauf bei sogar 99,x% lag. Dies hätte den geplanten Umsatz deutlich erhöht, und der Gewinn wäre geradezu explodiert. Es kam jedoch ganz anders.
Am 1.7.1990 wurde die Währungs- und Wirtschaftsunion gegründet und die DM auch in der damaligen DDR eingeführt. Am 6.7.1990 war ich in Glauchau bei "Baby Schmidt". Dort machten wir zur Feier der Einführung der DM kostenlose Farbbilder von Babys und Kindern. Im Nachbarhaus wohnte ein äußerst unbeliebter Fotograf, der zu DDR-Zeiten "Berlin-Verbot" hatte, und daher nach Glauchau zog. Dieser hetzte das Gewerbeamt des Landratsamt Glauchau auf mich. Meine Gewerbeanmeldung hatte ich dabei, aber man untersagte mir die Ausübung des Gewerbes, weil ich dazu angeblich eine Meisterausbildung bräuchte. Ich erklärte dem Mitarbeiter zwar, dass wir eigentlich nur sowas wie Passbilder machen, wie dies jeder Passbildautomat macht. Und dort sitztz bekanntlich auch kein Fotografenmeister drin. Ich schlug dem Gewerbeamt des Landratsamt Glauchau und dem Gewerbeamt Hohenstein-Ernstthal vor, man möge sich doch bei den Gewerbeämtern der jeweiligen Partnerstädte über die Rechtslage informieren, Das Gewerbeamt Hohenstein-Ernsttahl, das mir den Gewerbeschein ausgestellt hatte, ging auf den Vorschlag ein. Später teilte man mir von dort mit, dass ich für mein Gewerbe, welches ich zeitweise auch schon in der alten Bundesrepublik ausgeübt hatte, keine Meisterausbildung brauche.
Bei der übergeordneten Behörde war man dagegen zu arrogant um auf meinen Vorschlag einzugehen. Von dort bekam ich eine Gewerbeuntersagung sowie ein Bussgeldbescheid. Dagegen legte ich Widerspruch ein und später musste ich klagen.
Im März 1991 wurde die Sache beim Verwaltungsgericht Chemnitz verhandelt. Der Richter machte dem Beamtendumm klar, dass ich das Gewerbe hätte ausüben dürfen,  und eine Meisterausbildung nicht erfoderlich war, da die Tätigkeit unter das Minderhandwerk fällt.
Zur Erinnerung, die Termine sollten zwischen August 1990 und Ende November 1990 abfotografiert werden. Das positive Urteil im Jahr 1991 kam daher zu spät. Ich war natürlich nicht in der Lage 9 Monate lang 9 Mitarbeiter zu bezahlen, die kein Geld erwirtschaften durften, und ich war natrülcih ebenfalls nicht in der Lage in das Unternehmen zu investieren. Ich war zwar juristischer Sieger, aber wirtschaftlicher Verlierer, weil durch das Beamtendumm ruiniert.
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die HP zu den Vorfällen am AG Recklinghausen (20.4.2009)
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     Seit den Misshandlungen in der JVA Siegburg und derTod eines Gefangenen, sowie die Misshandlung in der JVA Gelsenkirchen,
und den Versuch dies zu vertuschen, findet das Thema "Misshandlung in der JVA" auch schon mal in der Presse statt. Doch streng nach dem Motto: "Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten", wird natürlich nur darüber berichtet, dass Gefangene von anderen Gefangenen misshandelt werden.

     Berichte über Misshandlungen von Gefangenen durch Mitarbeiter der JVA findet man dagegen kaum in der Presse. Das passt nämlich nicht in das Bild von der angeblich freiheitlich, demokratischen Republik. Dies würde ja die Frage aufwerfen, ob in der  BRD nicht die gleichen Zustände herrschen wie in der DDR, dem 3. Reich, oder einer Bananenrepublik.

     Die tatsächlichen Zustände in der Bananen-Republik-D. (BRD) sind tatsächlich kaum anders. Jeder Bürger kann erkennen, dass es in dieser Republik seit Jahren, in allen Bereichen, bergab geht. Da kann man doch kaum erwarten, dass ausgerechnet der Knast davon verschont bleiben soll.

     Tatsächlich ist der Knast ein rechtsfreier Raum. Zwar gibt es ein Strafvollzugsgesetz, aber dies scheint die Verantwortlichen in der Politik, Justiz und JVA nicht wirklich zu interessieren. Die Zustände im Deutschen Knast, wurden auch schon als menschenrechtsunwürdig angeprangert. Ein Deutscher Schäferhund scheint mehr Rechte zu haben, als ein Knacki. Und wenn man seinen Hund nur unfreundlich ansieht, dann kommt bestimmt der nächste Tierschützer und macht Probleme.

     Dagegen werden die rechtswidrigen Zustände im Knast meist erfolgreich vertuscht. Es gibt keine große Lobby, für die Rechte von Gefangenen. Und während ein Kinder- oder Tierschützer es mit einer Einzelperson zu tun hat, hat man es hier mit einer staatlichen Behörde zu tun. Der Kampf für die Rechte von misshandelten Inhaftierten ist dadurch wesentlich schwerer, als der Kampf für ein misshandeltes Kind oder ein misshandeltes Tier.

NACHTRAG: Die Umstände der Flucht der Aachener Ausbrecher, und die Beteiligung von JVA-Beamten, bestätigten was ich bereits Monate zuvor oben berichtet habe.
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     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.
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