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FOLTERKNAST
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2010.02.08
08.02.2010 Der Deutsche Terrorstaat im 21.
Jahrhundert.
Wie
viele kriminelle Beamte
braucht der Folterknast Gelsenkirchen um einen Schwerbehinderten (80%)
zu
misshandeln?
Wieder
Übergriff von kriminellen
Beamten des Folterknasts Gelsenkirchen. Ehemaliger Richter des LG,
sowie
Richter eines Gelsenkirchener Gerichts empfehlen Strafantrag gegen den Beamten
O. aus Gelsenkirchen sowie 7 weitere Beamte wegen
Freiheitsberaubung, Nötigung sowie
Körperverletzung zu stellen.
Diesem
Vorschlag wird gerne gefolgt.
Am 7.2.2010 weigerte sich der Betreiber
dieser
Internetseite ein Knöllchen
(60 €) zu bezahlen. Er teilte den Polizisten mit, er berufe
sich auf Artikel 20
Abs. 4 des Grundgesetz (Widerstandsrecht), da er es nicht verantworten
kann,
kriminelle Machenschaften dieser Republik, wie den
Kauf einer geklauten Daten -CD
aus der
Schweiz, zu unterstüzen. Diesen und andere kriminellen Akte
wollte er nicht
unterstützen.
Daraufhin wurde er in den Folterknast Gelsenkirchen gebracht,
ursprünglich
für 3 Tage.
Am nächsten Tag (8.2.2010) erschien der Beamte O.
aus Gelsenkirchen.
Dieser teilte
ihm mit, er habe ihm ja draußen mitgeteilt, wenn er (der
Betreiber
dieser
Internetseite) noch einmal in der JVA Gelsenkirchen (bekannt
als
Folterknast) lande,
würde er was
erleben. Jetzt sei er wieder da, und jetzt soll er sein Erlebnis
erhalten. Tatsächlich hatte der Beamte O.
aus Gelsenkirchen dem Betreiber dies gesagt,
als dieser in Gelsenkirchen Hessler Flugblätter an
das, vor dem Haus "Am Maibusch 44" stehende
damalige Fahrzeug des Beamten anbrachte. Wenn man die Aussage des
Beamten als Bedrohung betrachtet, handelte es sich bereits damals um
den Straftatbestand der Nötigung.
Der Beamte O.
aus Gelsenkirchen teilte mit, dass er nun in einen anderen
Knast gebracht
würde. Im
Haftbefehl war ausdrücklich "JVA Gelsenkirchen" angegeben, und
diese
Anstalt ist auch für Zivilhaft zuständig. Es gab also
überhaupt keinen Grund
der eine Verlegung rechtfertigen würde. Nur die
persönliche Abneigung des
Beamten war wahrscheinlich der Grund, Kosten und Ressourcen der Justiz
zu
vergeuden, den Gelsenkirchener Zivilgefangenen zu
schikanieren, und ihn
unnötig in die JVA Dortmund zu verlegen. Als der
Zivilgefangene nun
weggebracht werden sollte, weigerte er sich. Beamte des
Folterknasts
Gelsenkirchen teilten ihm mit, dass er 2 Möglichkeiten
hätte. Entweder geht er
freiwillig mit, oder er würde gewaltsam nach Dortmund
gebracht. Der Gefangene
teilte mit, es gäbe noch eine 3. Möglichkeit, denn er
würde die 60 € nun
zahlen, und dies sei ihm lt. Gesetz zu ermöglichen. Die
Beamten erklärten, er
hätte nur 2 Möglichkeiten. Bezahlen könnte
er in Dortmund.
Ab diesem Zeitpunkt muss man von
Freiheitsberaubung sprechen. Lt. Gesetz hätte man dem
Zivilgefangenem das Bezahlen
ermöglichen müssen.
Der Transport nach Dortmund ist als Nötigung anzusehen.
Gewaltsam wurde der Schwerbehinderte von 7 Beamten in einen Rollstuhl
geschubst
und gepresst, 2 Beamte zerrten seine Beine in die Luft. So in dem
Rollstuhl
halb liegend, wurde er zu einem Transporter gebracht. Der
gehbehinderte
Gefangene erklärte, er würde freiwillig in den Bus
einsteigen. Dies verweigerten die
beteiligten Beamten und zerrten ihn gewaltsam aus dem
Rollstuhl,
schubsten
und pressten ihn in den Bus. Obwohl es sich bei dem Gefangenen um
keinen Straf-
sondern nur einen Zivilgefangene handelte, legte man ihm im Bus
Handschellen
an, mit den Worten. "Es sieht ja keiner".
In Dortmund angekommen wunderten sich die Beamten, da diese Verlegung
aus ihrer
Sicht überhaupt keinen Sinn macht, da nicht nur die JVA
Gelsenkirchen lt.
Haftbefehl zuständig war, sondern der Gefangene auch
in Gelsenkirchen
wohnte. In Dortmund wurde dem Inhaftiertem dann auch die
Bezahlung ermöglicht. Dies dauerte zwar etwas lange, aber
gegen 15 Uhr folgte die Entlassung. Dies hätte auch
der Folterknast
in Gelsenkirchen schon
machen müssen.
Tatsächlich wird in den nächsten
Tagen Strafantrag gegen die
JVA Beamten
wegen "Freiheitsberaubung", "Nötigung" und
"Körperverletzung" gestellt.
Direkt nach der Haftentlassung wurde vor dem Folterknast
Gelsenkirchen
eine Demo veranstaltet.
siehe auch http://folterknast.de/jva-gelsenkirchen-2000.html
Ein entsprechendes Video wird demnächst
veröffentlicht. Ebenso ein Video das am 16.2.2010
(Karneval) vor dem Folterknast gemacht wurde.
NACHTRAG: 4.3.2010 Inzwischen ist ein Schreiben
fertig, das in den
nächsten Tagen an verschiedene Empfänger verschickt
wird. mehr
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Damit das klar ist, alles was hier geschildert
wird,
betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland
und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft
hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht
wahr sein,
der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die
DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die
tatsächlichen Zustände geleugnet. |
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