Folterknast

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FOLTERKNAST

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2010.02.08

08.02.2010 Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert.

Wie viele kriminelle Beamte braucht der Folterknast Gelsenkirchen um einen Schwerbehinderten (80%) zu misshandeln?  

Wieder Übergriff von kriminellen Beamten des Folterknasts Gelsenkirchen. Ehemaliger Richter des LG, sowie Richter eines Gelsenkirchener Gerichts empfehlen Strafantrag gegen den Beamten O. aus Gelsenkirchen sowie 7 weitere Beamte wegen Freiheitsberaubung, Nötigung sowie Körperverletzung zu stellen. 

Diesem Vorschlag wird gerne gefolgt.

Am 7.2.2010 weigerte sich der Betreiber dieser Internetseite ein Knöllchen (60 €) zu bezahlen. Er teilte den Polizisten mit, er berufe sich auf Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetz (Widerstandsrecht), da er es nicht verantworten kann, kriminelle Machenschaften dieser Republik, wie den Kauf einer geklauten Daten -CD aus der Schweiz, zu unterstüzen. Diesen und andere kriminellen Akte wollte er nicht unterstützen. Daraufhin wurde er in den Folterknast Gelsenkirchen gebracht, ursprünglich für 3 Tage.

Am nächsten Tag (8.2.2010) erschien der Beamte O. aus Gelsenkirchen. Dieser teilte ihm mit, er habe ihm ja draußen mitgeteilt, wenn er (der Betreiber dieser Internetseite) noch einmal in der JVA Gelsenkirchen (bekannt als Folterknast) lande, würde er was erleben. Jetzt sei er wieder da, und jetzt soll er sein Erlebnis erhalten. Tatsächlich hatte der Beamte O. aus Gelsenkirchen dem Betreiber dies gesagt, als dieser in Gelsenkirchen Hessler Flugblätter an das, vor dem Haus "Am Maibusch 44" stehende damalige Fahrzeug des Beamten anbrachte. Wenn man die Aussage des Beamten als Bedrohung betrachtet, handelte es sich bereits damals um den Straftatbestand der Nötigung.

Der Beamte O.  aus Gelsenkirchen teilte mit, dass er nun in einen anderen Knast gebracht würde. Im Haftbefehl war ausdrücklich "JVA Gelsenkirchen" angegeben, und diese Anstalt ist auch für Zivilhaft zuständig. Es gab also überhaupt keinen Grund der eine Verlegung rechtfertigen würde. Nur die persönliche Abneigung des Beamten war wahrscheinlich der Grund, Kosten und Ressourcen der Justiz zu vergeuden, den Gelsenkirchener Zivilgefangenen zu schikanieren, und ihn unnötig in die JVA Dortmund zu verlegen. Als der Zivilgefangene nun weggebracht werden sollte, weigerte er sich. Beamte  des Folterknasts Gelsenkirchen teilten ihm mit, dass er 2 Möglichkeiten hätte. Entweder geht er freiwillig mit, oder er würde gewaltsam nach Dortmund gebracht. Der Gefangene teilte mit, es gäbe noch eine 3. Möglichkeit, denn er würde die 60 € nun zahlen, und dies sei ihm lt. Gesetz zu ermöglichen. Die Beamten erklärten, er hätte nur 2 Möglichkeiten. Bezahlen könnte er in Dortmund.


Ab diesem Zeitpunkt muss man von Freiheitsberaubung sprechen. Lt. Gesetz hätte man dem Zivilgefangenem das Bezahlen ermöglichen müssen.
Der Transport nach Dortmund ist als Nötigung anzusehen.

Gewaltsam wurde der Schwerbehinderte von 7 Beamten in einen Rollstuhl geschubst und gepresst, 2 Beamte zerrten seine Beine in die Luft. So in dem Rollstuhl halb liegend, wurde er zu einem Transporter gebracht. Der gehbehinderte Gefangene erklärte, er würde freiwillig in den Bus einsteigen. Dies verweigerten die beteiligten Beamten und zerrten ihn gewaltsam aus dem Rollstuhl, schubsten und pressten ihn in den Bus. Obwohl es sich bei dem Gefangenen um keinen Straf- sondern nur einen Zivilgefangene handelte, legte man ihm im Bus Handschellen an, mit den Worten. "Es sieht ja keiner".

In Dortmund angekommen wunderten sich die Beamten, da diese Verlegung aus ihrer Sicht überhaupt keinen Sinn macht, da nicht nur die JVA Gelsenkirchen lt. Haftbefehl zuständig war, sondern der Gefangene auch in Gelsenkirchen wohnte. In Dortmund wurde dem Inhaftiertem dann auch die Bezahlung ermöglicht. Dies dauerte zwar etwas lange, aber gegen 15 Uhr folgte die Entlassung. Dies hätte auch der Folterknast in Gelsenkirchen schon machen müssen.

Tatsächlich wird in den nächsten Tagen Strafantrag gegen die JVA Beamten wegen "Freiheitsberaubung", "Nötigung" und "Körperverletzung" gestellt.

Direkt nach der Haftentlassung wurde vor dem Folterknast Gelsenkirchen eine Demo veranstaltet.

siehe auch http://folterknast.de/jva-gelsenkirchen-2000.html

Ein entsprechendes Video wird demnächst veröffentlicht. Ebenso ein Video das am 16.2.2010 (Karneval) vor dem Folterknast gemacht wurde.

NACHTRAG: 4.3.2010 Inzwischen ist ein Schreiben fertig, das in den nächsten Tagen an verschiedene Empfänger verschickt wird. mehr

     
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zu den Videos

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     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.
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Ein Projekt des BdF-Beamtendumm-Förderverein und Bernd Schreiber, Gelsenkirchen

 Folterknast.de - Berichte über Folter, Misshandlungen und Rechtsbrüchen in Deutschen Gefängnissen, Justizvollzugsanstalt, JVA, Knast, durch Gefangene und Justizvollzugsbeamte, JVA Gelsenkirchen