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FOLTERKNAST

2010.02.08 : 2010.02.24 Der Beamte O. aus Gelsenkirchen beantragte beim Amtsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung. Er wollte, dass sein Name und seine Adresse auf www.Folterknast.de nicht mehr genannt wird. Bekanntlich besteht eine Adresse aus einem Ort oder einer Postleitzahl, einer Strasse und einer Hausnummer. Auf www.Folterknast.de wurde niemals die Wohnanschrift, also Strasse mit Hausnummer, dieses Beamten veröffentlicht. Genannt wurde lediglich die Strasse "Am ...". Wegen der einstweiligen Verfügung wurde "Am ..." nun durch "vor dem Haus Am ... 44" ersetzt. Dies ist definitv nicht die Wohnanschrift des Beamten. Vielmehr handelt es dabei um einen Tatort. Damals teilte mir der Beamte dort mit, dass es besser für mich sei, wenn ich mich nicht mehr in der JVA Gelsenkirchen blicken lasse. Wenn doch, dann würde ich was erleben. Der Beamte bestätigte in seinem Antrag sogar diese Begegnung. Bei der Adresse "vor dem Haus Am ... 44" handelt es sich somit um einen Tatort. Schon wegen der Glaubwürdigkeit kann auf dieser Homepage der Tatort nicht von dieser Adresse auf eine andere, zum Beispiel "Weg zur Platte 22" verlegt werden. Dies sollte auch der Richterin Dr. Vanessa Bergmann klar sein.

Nachtrag 2010.04.01 Inzwischen gab es am Amtsgericht einen Verhandlungstermin, der aber nicht so ablief , wie es sich der Beamte O. aus Gelsenkirchen so vorgestellt hatte. Es war unübersehbar, dass der vorläufige Ausgang des Verfahrens dem Beamten nicht gefallen hatte. Dem anwesenden Justizkritiker und Prozessbeobachter dagegen sehr.
Obwohl ich die Wohnanschrift des Beamten nie veröffentlicht hatte, habe ich mich entschlossen, die genannte Adresse (Tatort) weiter zu verschleiern. Ich bin ja schließlich ein (viel zu) gutmütiger Mensch. 

Natürlich kann der Beamte selbst entscheiden, ob er seine Wohnanschrift veröffentlicht oder nicht. Bis zum heutigen Tag wurde seine Wohnanschrift auf diesem Internetprojekt nicht veröffentlicht. Auch die Adresse anderer JVA Beamter wurde hier nie veröffentlicht. Weder die Adresse des Beamten O. aus Mülheim, Stadtgrenze Essen, die Adresse des Beamten P. aus Essen (direkt an dem Kinderspielplatz), die Adresse von K. aus Gelsenkirchen-Horst oder die Adresse von W. aus Gelsenkirchen-Rotthausen, bzw. die ehemalige Adresse der Beamtin J. wurden hier veröffentlicht.

Ein Tatort dagegen, wird durchaus veröffentlicht, selbst wenn dieser in der Nähe der Wohnung eines Beamten liegen sollte.

Auch die Strafverfolgungsbehörden ändern nicht den Tatort z. B. eines Bankräubers, nur weil  dieser so blöd war, die Bank in der selben Strasse zu überfallen, in der er wohnt!

Auch hat der Beamte keinen Rechtsanspruch darauf, dass ich auf die Nennung seines Namens verzichte, so lange die gemachten Angaben dazu richtig sind. Sowohl den Vorfall "vor dem Haus Am ... 44" als aiuch den Vorfall am 8.2.2010 in der JVA bestäitgte der Beamte in seinem Antrag. Richterin Frau Dr.  Vanessa Bergmann begründete den Antrag auch ausschließlich mit der Aussage, das Selbstbestimmungsrecht des Beamten gebe ihm das Recht selbst zu entscheiden ob, bzw. wo er seine Adresse veröffentlicht. Eine Begründung, weshalb der Name nicht veröffentlicht werden dürfte, war nicht angegeben.

Der Richterin dürfte auch bekannt sein, dass auch Richter mit öffentlicher Urteilsschelte leben müssen. Weshalb dies bei einem JVA-Beamten anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.

Die Richterin hat den Antrag übrigens sofort und ohne mündliche Verhandlung erlassen. Das kann man bei entsprechender Eilbedürftigkeit auch machen, aber die dürfte schon deshalb nicht vorgelegen haben, weil der Bericht am 8.2.2010 veröffentlicht wurde, und der Beamte seinen Antrag erst am 24.2.2010 gestellt hat. Die Eilbedürftigkeit kann dann nicht wirklich so hoch gewesen sein, dass diese ohne Vorherige Verhandlung beschlossen werden musste.

Lediglich das Naheverhältnis von Gericht und Knast dürfte der Grund gewesen sein, weshalb der Beamte sofort den Beschluss bekam. Zur Erinnerung, im Oktober hatte ich einen Eilantrag bei diesem Gericht aufgeben wollen. Bis man dort bereit war den Antrag überhaupt aufzunehmen, musste ich erst einigen Leuten kräftig in den Arsch treten. Erst als ich bei der Rechtsantragsstelle eine einstweilige Verfügung gegen das Gericht erwirken wollte, um dieses zu zwingen meinen Antrag aufzunehmen, war die Rechtsantragstelle bereit meinen eigentlichen Antrag aufzunehmen.

Solche Probleme hatte der JVA-Beamte natürlich nicht, der bekam auch noch sofort und ohne mündliche Verhandlung seinen Beschluss. Ich wartete auf meinen im Oktober gestellten Antrag noch heute!!!

Der stellvertretende Direktor des Amtsgericht schrieb im Februar 2008, ich sei für meine unangenehmen Aktionen bekannt. Und um mir keinen Anlass dafür zu liefern, sei es besser sich nicht mit mir anzulegen. Dies war Frau Dr. Vanessa Bergmann vermutlich nicht bekannt. Vielleicht hätte sie sich sonst überlegt, ob es wirklich ratsam ist, so einen Beschluss ohne jegliche mündliche Verhandlung zu erlassen, und eine Eilbedürftigkeit vorzutäuschen, obwohl es der Beamte gar nicht besonders eilig hatte mit seiner Antragsstellung, immerhin hat er diese erst 16 Tage nach Veröffentlichung beantragt.

Ich denke, ich werde demnächst mal in Essen Bredeney spazieren gehen, dort soll es sehr schön sein. Ich hoffe, dass Frau Dr. Vanessa Bergmann dies gefällt. Vielleicht lädt sie mich ja auf einen Kaffee ein.
     
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     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.
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Ein Projekt des BdF-Beamtendumm-Förderverein und Bernd Schreiber, Gelsenkirchen

 Folterknast.de - Berichte über Folter, Misshandlungen und Rechtsbrüchen in Deutschen Gefängnissen, Justizvollzugsanstalt, JVA, Knast, durch Gefangene und Justizvollzugsbeamte, JVA Gelsenkirchen