...
...
...........................
HOME
..... |
.......................................
...
...
JVA
Öffentlichkeit
Gesetze
Sonstiges
V090809 |
... |
... |
... |
...
FOLTERKNAST
|
|
|
2010.02.08 :
2010.02.24 Der Beamte O. aus Gelsenkirchen beantragte beim Amtsgericht
Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung. Er wollte, dass sein
Name und seine Adresse auf www.Folterknast.de nicht mehr
genannt wird. Bekanntlich besteht eine Adresse aus einem Ort oder einer
Postleitzahl, einer Strasse und einer Hausnummer. Auf
www.Folterknast.de wurde niemals die Wohnanschrift, also Strasse mit
Hausnummer, dieses Beamten veröffentlicht. Genannt wurde lediglich
die Strasse "Am ...". Wegen der einstweiligen Verfügung wurde
"Am ..." nun durch "vor dem Haus Am ... 44" ersetzt. Dies ist
definitv nicht die Wohnanschrift des Beamten. Vielmehr handelt es dabei
um einen Tatort. Damals teilte mir der Beamte dort mit, dass es besser
für mich sei, wenn ich mich nicht mehr in der JVA Gelsenkirchen
blicken lasse. Wenn doch, dann würde ich was erleben. Der Beamte
bestätigte in seinem Antrag sogar diese Begegnung. Bei der Adresse
"vor dem Haus Am ... 44" handelt es sich somit um einen
Tatort. Schon wegen der Glaubwürdigkeit kann auf dieser Homepage
der Tatort nicht von dieser Adresse auf eine andere, zum Beispiel
"Weg zur Platte 22" verlegt werden. Dies sollte auch der Richterin Dr.
Vanessa Bergmann klar sein.
Nachtrag 2010.04.01
Inzwischen gab es am Amtsgericht einen Verhandlungstermin, der aber
nicht so ablief , wie es sich der Beamte O. aus Gelsenkirchen so
vorgestellt hatte. Es war unübersehbar, dass der vorläufige
Ausgang des Verfahrens dem Beamten nicht gefallen hatte. Dem anwesenden
Justizkritiker und Prozessbeobachter dagegen sehr.
Obwohl ich die
Wohnanschrift des Beamten nie veröffentlicht hatte, habe ich mich
entschlossen, die genannte Adresse (Tatort) weiter zu verschleiern. Ich
bin ja schließlich ein (viel zu) gutmütiger Mensch.
Natürlich kann der Beamte selbst entscheiden, ob er seine
Wohnanschrift veröffentlicht oder nicht. Bis zum heutigen Tag
wurde seine Wohnanschrift auf diesem Internetprojekt nicht
veröffentlicht. Auch die Adresse anderer JVA Beamter wurde hier
nie veröffentlicht. Weder die Adresse des Beamten O. aus
Mülheim, Stadtgrenze Essen, die Adresse des Beamten P. aus Essen
(direkt an dem Kinderspielplatz), die Adresse von K. aus
Gelsenkirchen-Horst oder die Adresse von W. aus
Gelsenkirchen-Rotthausen, bzw. die ehemalige Adresse der Beamtin J.
wurden hier veröffentlicht.
Ein Tatort dagegen, wird durchaus veröffentlicht, selbst wenn
dieser in der Nähe der Wohnung eines Beamten liegen sollte.
Auch die Strafverfolgungsbehörden ändern nicht den Tatort z.
B. eines Bankräubers, nur weil dieser so blöd war, die
Bank in der selben Strasse zu überfallen, in der er wohnt!
Auch hat der Beamte keinen Rechtsanspruch darauf, dass ich auf die
Nennung seines Namens verzichte, so lange die gemachten Angaben dazu
richtig sind. Sowohl den Vorfall "vor dem Haus Am ... 44" als
aiuch den Vorfall am 8.2.2010 in der JVA bestäitgte der Beamte in
seinem Antrag. Richterin Frau Dr. Vanessa Bergmann
begründete den Antrag auch ausschließlich mit der Aussage,
das Selbstbestimmungsrecht des Beamten gebe ihm das Recht selbst zu
entscheiden ob, bzw. wo er seine Adresse veröffentlicht. Eine
Begründung, weshalb der Name nicht veröffentlicht werden
dürfte, war nicht angegeben.
Der Richterin dürfte auch bekannt sein, dass auch Richter mit
öffentlicher Urteilsschelte leben müssen. Weshalb dies bei
einem JVA-Beamten anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.
Die Richterin hat den Antrag übrigens sofort und ohne
mündliche Verhandlung erlassen. Das kann man bei
entsprechender Eilbedürftigkeit auch machen, aber die
dürfte schon deshalb nicht vorgelegen haben, weil der Bericht am
8.2.2010 veröffentlicht wurde, und der Beamte seinen Antrag erst
am 24.2.2010 gestellt hat. Die Eilbedürftigkeit kann dann nicht
wirklich so hoch gewesen sein, dass diese ohne Vorherige Verhandlung
beschlossen werden musste.
Lediglich das Naheverhältnis von Gericht und Knast dürfte der
Grund gewesen sein, weshalb der Beamte sofort den Beschluss bekam. Zur
Erinnerung, im Oktober hatte ich einen Eilantrag bei diesem Gericht
aufgeben wollen. Bis man dort bereit war den Antrag überhaupt
aufzunehmen, musste ich erst einigen Leuten kräftig in den Arsch
treten. Erst als ich bei der Rechtsantragsstelle eine einstweilige
Verfügung gegen das Gericht erwirken wollte, um dieses zu zwingen
meinen Antrag aufzunehmen, war die Rechtsantragstelle bereit meinen
eigentlichen Antrag aufzunehmen.
Solche Probleme hatte der JVA-Beamte natürlich nicht, der bekam
auch noch sofort und ohne mündliche Verhandlung seinen Beschluss.
Ich wartete auf meinen im Oktober gestellten Antrag noch heute!!!
Der stellvertretende Direktor des Amtsgericht schrieb im Februar 2008,
ich sei für meine unangenehmen Aktionen bekannt. Und um mir keinen
Anlass dafür zu liefern, sei es besser sich nicht mit mir
anzulegen. Dies war Frau Dr. Vanessa Bergmann vermutlich nicht bekannt.
Vielleicht hätte sie sich sonst überlegt, ob es wirklich
ratsam ist, so einen Beschluss ohne jegliche mündliche Verhandlung
zu erlassen, und eine Eilbedürftigkeit vorzutäuschen, obwohl
es der Beamte gar nicht besonders eilig hatte mit seiner
Antragsstellung, immerhin hat er diese erst 16 Tage nach
Veröffentlichung beantragt.
Ich denke, ich werde demnächst mal in Essen Bredeney spazieren
gehen, dort soll es sehr schön sein. Ich hoffe, dass Frau Dr.
Vanessa Bergmann dies gefällt. Vielleicht lädt sie mich ja
auf einen Kaffee ein.
|
|
|
| ................................................................................................................................................................................................................................................. |
|
...
... |
... |
|
|
...
| .................................................................................................................................................................................................................................................. |
...
| ............... |
............... |
...............
|
............... |
............... |
FOL
|
TE
|
R
|
KN
|
AST
|
| ............... |
............... |
............... |
............... |
............... |
... |
|
Damit das klar ist, alles was hier geschildert
wird,
betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland
und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft
hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein,
der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die
DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die
tatsächlichen Zustände geleugnet. |
...
| ............... |
............... |
...............
|
............... |
............... |
FOL
|
TE
|
R
|
KN
|
AST
|
| ............... |
............... |
............... |
............... |
............... |
... |
... |
|