FOLTERKNAST
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10.05.2010 Heute habe ich mir eine
behindertengerechte Wohnung angesehen. Deshalb hatte ich in den letzten Tagen einige
Telefonate mit meiner Mutter geführt und ihr mitgeteilt, wo wir uns zur
Besichtigung treffen. Nach der Besichtigung gingen wir noch Kaffee trinken.
"Ganz zufällig" wurden wir dabei von einem blauem Opel überholt, aus
dem zwei Beamte in Zivil ausstiegen. Der Fahrer teilte mir
mit, dass er mal wieder einen Haftbefehl gegen mich hätte.
Ich ging gleich davon aus, dass es der fehlende 3. Haftbefehl über 5 Euro sein
müsste, den ich bereits im Februar erwartet hatte. Ich erklärte dem Polizisten, dass ihm bekannt sei, dass ich
normalerweise keine Knöllchen bezahle, da aber ein Richter meine Knöllchen
bezahlt, (er gab mir 15 € die zweckgebunden für 3 Knöllchen a 5 € waren) werde
ich das Knöllchen ausnahmsweise bezahlen. Der Beamte meinte nun: "Ich
bekomme auch noch 7,50 € Verwaltungskosten". Nun wurde die Sache langsam
komisch. Tatsächlich hatte ich bisher den Haftbefehl nicht zu sehen bekommen,
aber einen Haftbefehl darf es nur für die Geldstrafe geben, nicht für die
Verwaltungskosten. Ich erklärte dem Beamten er darf mich wegen den
Verwaltungskosten nicht verhaften. Ich verlangte nun ausdrücklich den Haftbefehl zu
sehen. Jetzt ging es komisch weiter. Der Beamte, der gerade noch behauptet
hatte, er hätte einen Haftbefehl gegen mich, teilt mir nun mit, den Haftbefehl
hätte er nicht, der sei auf der Wache. Da müsste ich mit zur Wache
fahren.
Ich war mit meiner Mutter unterwegs, und ich wollte nicht dass die sich aufregt
oder sorgt. Daher wollte ich eigentlich auf den Haftbefehl verzichten und die 5 Euro so bezahlen.
Meine Mutter (über 70) hatte inzwischen trotz ihrer Schwerhörigkeit mitbekommen, dass
es sich nicht um Bekannte von mir handelte und mischte sich nun ein. "Ach
Sie sind von der Polizei?" Der zweite Beamte bestätigte ihr dies.
Daraufhin meinte sie: "Und da brauche Sie sich nicht auszuweisen, ich
dachte die Polizei muss sich ausweisen". Der erste Beamte erklärte ihr,
dass er mich schon seit mehr als 10 Jahren kennen würde, und sich deshalb nicht
ausgewiesen habe. Der zweite zeigte nun seinen Dienstausweiß.
Aber die "junge Frau" hatte nun Blut geleckt und wurde
kämpferisch. "Sagen Sie mal, verfolgen Sie meinen Sohn?" Die
Beamten bestritten dies und sprachen von einem reinem Zufall. "Ach und
als er im Feburar am Sonntag Nachmittag im Kaffee verhaftet wurde, war
auch Zufall?" Die Beamten behaupteten, dass auch dies Zufall gewesen
sei.
Ich gab dem älteren Beamten die 5 Euro und er fragte mich, wohin
er die Quittung schicken sollte. Ja jetzt wurde es aber spannend. Ein
Beamte hat einen Haftbefehl über 5 Euro den er (angeblich) gar
nicht dabei hat, der sogar noch 7,50 Euro mehr haben will, und mir am
Ende den Erhalt der 5 Euro nicht bestätigen kann oder will, wo
leben wir denn?
Ich machte, was immer gut ankommt, und die Grünen
regelmäßig in Erstaunen, Panik oder Wahnsinn treibt. Ich
rief über mein Handy die 110 an. (Übrigens kann ich dies nur
empfehlen, die Brandenburger-Bürgerrechtler machen dies auch
regelmäßig so.) Dem Angerufenem teilt ich den Sachverhalt
mit. Es bestätigte, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde,
und er meinte, dass die Beamten mir bestimmt noch eine Quittung geben
würden. Natürlich waren die nun durch den Anruf gezwungen mir
eine Quittung oder/und den Haftbefehl zu besorgen. Das sagten mir dir
anwesenden Beamten dann auch zu. Wegen meiner Gehbehinderung bin
ich aber nicht in der Lage solange dort zu warten, bis andere
Polizisten den Haftbefehl oder eine Quittung vorbeibringen. Deshalb
teilte ich den Beamten mit, dass sie mich 20 Meter weiter beim
Bäcker finden. Natürlich brauch ich auch wesentlich
länger um die Strecke zuzurückzulegen. Aber spätestens 3
Minuten nachdem ich mich von den Beamten entfernte, waren wir beim
Bäcker.
Merkwürdig, fast zeitgleich kamen nun auch die beiden Beamten beim
Bäcker an. Obwohl sie doch angeblich gar keinen Haftbefehl und
keine Quittung dabei hatten, überreichten sie mir nun einen etwas
eingerissenen Haftbefehl, auf dem mir der Empfang der 5 Euro quittiert
war.
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Kommentar:
Soweit der Sachverhalt. Nun sehen wir uns das mal näher an.
1.) Schon bei der Verhaftung im Februar 2010 ging ich davon aus, dass
dies mittels unerlaubter Handyortung geschah. Damals wurde ich bei
einem Bäcker verhaftet, bei dem ich in der ganzen Woche gerade 30
Minuten verbracht hatte. Die Polizei konnte also nicht davon ausgehen,
dass ich dort zu finden wäre, wenn man nicht zuvor mein Handy
geortet hätte. Die Beamten kamen auch keinesfals zufällig,
sondern ganz gezielt. Sie kamen auch direkt zu mir, um mir mitzuteilen,
dass sie einen Haftbefehl ( 2 plus 1 Stück) gegen mich hätten.
Auch heute hatte sogar meine Mutter gleich den Eindruck, dass es keine
Zufallsbegegnung war. Ein Beamter behauptete dies zwar, aber er
hat indirekt verraten, dass nicht nur mein Handy geortet, sondern
abgehört wurde. Zur Erinnerung, der Beamte teilte mit, dass
er mich schon seit über 10 Jahren kennt. Es sind soagr über
12 Jahre. Seit über 11 Jahren wohne ich an der selben Adresse, die
dem Grünen auch bekannt ist, er war bereiuts mehrfach dort. Es
würde also gar keinen Sinn machen mich zu fragen, wohin er die
Quittung senden soll, wenn ihm die Adresse bekannt ist. Nur wenn de
Beamten bekannt ist, dass ich umgezogen bin, oder vorhabe umzuziehen,
dann ist die Frage sinnvoll. Dass ich tatsächlich vorhabe
krankehitsbedingt umzuziehen, kann er aber nur wissen, wenn mein
Telefon abgehört wird Es wundert mich auch nicht, dass die
deutsche Stassi-SS mein Telefonate abhört. Ich habe dies
schon lange für möglich gehalten und spätestens als
ich auf dieser Seite berichtet, dass ich in den nächsten Jahren
mit Unruhen in der Republik rechne, wir die Stassi-SS hellhörig
geworden sein.
2.) Da erzählt mir der Beamte, er habe einen Haftbefehl (1 Tag
für 5 Euro) gegen mich, um mir dann mitzuteilen, er habe diesen
(angeblich) nicht mit. Demnach müsste die Verhaftung doch
zufällig gewesen sein. Es sei denn, es stimmt gar nicht was der
Beamte da von sich gab. Ca. 3 Minuten nachdem ich die beiden Beamten
verlassen hatte begeneten wir uns schon wieder beim Bäcker. Die
Beamten die 3 Minuten zuvor (angeblich) weder einen Haftbefehl noch
eine Quittung hatten, brachten mir nun den Haftbefehl, auf dem auch
schon der Empfang der 5 Euro quittiert war. In dieser Zeit kann denen
niemand den Haftbefehl von der Wache vorbeigebracht haben. Demnach
hatten die Beamten die ganze Zeit den Haftbefehl dabei. Haben die also
gelogen, und warum?
3.) Auf dem mir vorliegendem Haftbefehl, ausgestellt von der
Staatsanwaltschaft Bochum mit gestempeltem Datum vom 27.Jan. 2010, habe
ich keinen Eingangsstempel der Polizei gefunden. Allerdings hat der
Haftbefehl einen Eingangsstempel der Justizvollzugsanstalt
Gelsenkirchen, datiert vom 3.FEB.2010. Zur Erinnerung, ich hatte mit
diesem Haftbefehl bereits bei meiner Verhaftung am 7. Februar
gerechnet. Damals lag der Haftbefehl der Polizei nicht vor. Dem
Beamtendumm des Folterknast dagegen lag der Haftbefehl vor. Dennoch
haben die den Haftbefehl nicht vollstreckt, und auch nicht gefragt, ob
ich bereit bin die 5 Euro zu bezahlen. Vielmehr haben die mich am
8.2.2010 mit 7 Beamten angegriffen und mich gewaltsam aus dem
Folterknast gebracht.
Auch bei meinen Demos am 8.2.2010, 15.2.2010, sowie bei der Begegnung
mit 4 Beamten während des Protestgottesdienstes von über 120
Baptisten, am 11.4.2010 waren alle Beteiligten zu dämlich den
offenen Haftbefehl zu vollstrecken. So viel zum deutschen Beamtendumm.
4.) Es gibt tatsächlich Haftbefehle auf denen steht, dass neben
der Geldstrafe noch eine Verwaltungsgebühr offen ist. Die
Verhaftung darf aber grundsätzlich nur bei Nichtzahlung der
Geldbusse vollstreckt werden. Auf dem mir vorliegendem Haftbefehl ist
eine offene Verwaltungsgebühr nicht vermekt!!! Wieso wollte der
Beamte also neben den Geldbusse von 5 Euro auch noch 7,50 Euro extra.
Und wieso wollte man mir weder den Haftbefehl noch die Bezahlung der
Geldbusse quittieren? Man bedenke, dass Justizmafia und Beamtendumm
somit jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, den bereits
bezahlten Haftbefehl erneut zu vollstrecken!
5.) Der Terror und die Willkür dieses Staates gegen meine Person
bringen inzwischen sogar eine über 70 jährige Person in Rage,
die früher mal gelaubt hatte, so ein Staatsterrorrismus sei
nur im 3. Reich oder der DDR möglich. Und das ganze wird in den
nächsten Monaten und Jahren gegen weite Teile des Volkes noch
zunehmen. Ich bin auch längst nicht mehr der Einzigste, der mit
Unruhen rechnet. Bekanntlich hat dies auch schon Frau Schwan
(SPD-Kandidatin) sowie der ehemalige Arbeitgeberpräsident im
Fernsehen geäußert. |
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Was sagt eine Kuh, wenn sie einen Polizisten
trifft? Antwort
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14./15.5.2010 NACHTRAG
In der Nacht hat mich ein bisher nicht bedachter Gedanken förmlich
angesprungen. Dieser Haftbefehl lag der Polizei bei meiner Verhaftung
am 7.2.2010 nicht vor. Daher konnte er auch nicht, wie die anderen
beiden 5 Euro-Haftbefehle bezahlt werden. Da ich den 60 Euro-Haftbefehl
nicht bezahlte, ging ich damals davon aus, dass ich die 24 Stunden
wegen des Haftbefehls über 3 Tage inhaftiert war. Dass der
Folterknast zu dieser Zeit den 3. Haftbefehl wegen 5 Euro bereits
vorliegen hatte, war mir damals nicht bekannt.
Weil der Haftbefehl aber dort vorlag, gab es eine andere Situation als
bisher vermutet. Während meiner Haft vom 7. auf den 8.2.2010 war
ich nicht, wie damals vermutet, wegen der 60 Euro in Haft,
sondern wegen den 5 Euro. Grund ist eine eindeutige gesetzliche
Regelung über die Reihenfolge der Vollstreckung, wenn mehrere
Haftbefehle vorliegen.
Wenn zwei oder mehrere Haftbefehle gegen eine Person vorliegen, was
hier der Fall war, dann wird erst der kürzeste Haftbefehl
vollstreckt. Der im Folterknast vorliegende Haftbefehl wegen 5 Euro,
der mir am 10.5.2010 rechtswidrig von den Polizisten präsentiert
wurde, sollte ein Tag dauern. Der am 7.2.2010 von der Poliei
präsentierte Haftbefehl wegen 60 Euro, sollte drei Tage
dauern. Der kürzere Haftbefehl war also der wegen den 5 Euro
über 1 Tag. Dieser Haftbefehl war somit am 8.2.2010 vollstreckt.
Damit durfte mir dieser Haftbefehl am 10.5.2010 nicht präsentiert
werden.
Daher sehe ich mich erneut veranlasst Strafantrag, sowohl gegen die
Polizisten, als auch gegen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen zu
stellen. Natürlich hätte der Folterknast den Haftbefehl nicht
mehr zur Vollstreckung an die Polizei weitergeben dürfen. Aber
auch der Polizei war der Sachverhalt bekannt, oder konnte zumindest
bekannt sein.
Im Gespräch teilte der Beamte mit, dass ihm meine Verhaftung im
Februar bekannt war, er meinte ja, dass die damalige Verhaftung
angeblich zufällig erfolgt sei. Weiterhin trug der Haftbefehl zwar
keinen Eingangsstempel der Polizei, aber dafür einen
Eingangsstempel des Folterknasts, 4 Tage vor meiner Einlieferung. Damit
war, oder konnte, klar sein, dass eine Vollstreckung des Haftbefehls,
bzw. die Vorlage des Haftbefehls nicht mehr zulässig sein konnte.
Die Bezahlung der 5 Euro wurde also durch Nötigung meiner Person
erreicht. Ich stelle Strafantrag. |
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Anmerkung zu einigen Beamten
Einen der Beamten kannte ich schon
mindestens 12 Jahre. Der bekam von mir mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
danach durfte er mindestens 6 Monate keinen Streifenwagen mehr fahren. Fußstreife
und Fahrrad waren angesagt. Zum Dank bedrohte er mich später mit seiner
Dienstwaffe, als ich mal wieder eine Ordnungswidrigkeit nicht bezahlte.
Später stellte er sogar Strafantrag gegen mich, wegen angeblicher falscher
Verdächtigung. Natürlich gewann ich das Verfahren.
Man sieht schon, besonders gut leiden kann er mich nicht.
Ich habe bereits mehrfach darüber berichtet, dass es inzwischen einen
Richter gibt, der nicht will, dass ich ständig im Knast lande, besonders da ihm
sowohl meine "Gerichtskarriere" als auch meine
"Knastkarriere" bekannt ist. Bei genauer Überprüfung meiner
Unterlagen kommt ein denkender Mensch zu dem Schluss, dass tatsächlich
regelmäßig Unfähigkeiten von Beamten und Justiz vorliegen.
Z.B. die Verhaftung weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefiel,
oder die ständigen Knöllchen wegen Falschparken im angeblich
verkehrsberuhigten Bereich, der bei der damaligen Beschilderung überhaupt kein
verkehrsberuhigter Bereich war. (siehe Video "Herne blöd und
pleite"). Da ich nicht bereit bin, ständig mein Geld für das Beamtendumm
und die Justizmafia auszugeben, bezahlt der Richter mir inzwischen meine
Knöllchen, damit ich nicht ständig in unBeugehaft sitze.
Die Berichte auf
www.Folterknast.de zeigen ja auch, dass die Verhaftung im Folterknast
gefährlich und gesundheitsschädigend ist. Auch für die 3 Haftbefehle a 5 Euro
hat er mir bereits im letzten Jahr 15 Euro bezahlt. Bei meiner Verhaftung im
Februar wurde ich aber nur zweimal 5 Euro los.
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