Folterknast

ein Projekt des Beamtendumm-Förderverein (BdF)

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FOLTERKNAST

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10.05.2010 Heute habe ich mir eine behindertengerechte Wohnung angesehen. Deshalb hatte ich in den letzten Tagen einige Telefonate mit meiner Mutter geführt und ihr mitgeteilt, wo wir uns zur Besichtigung treffen. Nach der Besichtigung gingen wir noch Kaffee trinken. "Ganz zufällig" wurden wir dabei von einem blauem Opel überholt, aus dem zwei Beamte in Zivil ausstiegen. Der Fahrer teilte mir mit, dass er mal wieder einen Haftbefehl gegen mich hätte.
Ich ging gleich davon aus, dass es der fehlende 3. Haftbefehl über 5 Euro sein müsste, den ich bereits im Februar erwartet hatte. Ich erklärte dem Polizisten, dass ihm bekannt sei, dass ich normalerweise keine Knöllchen bezahle, da aber ein Richter meine Knöllchen bezahlt, (er gab mir 15 € die zweckgebunden für 3 Knöllchen a 5 € waren) werde ich das Knöllchen ausnahmsweise bezahlen. Der Beamte meinte nun: "Ich bekomme auch noch 7,50 € Verwaltungskosten". Nun wurde die Sache langsam komisch. Tatsächlich hatte ich bisher den Haftbefehl nicht zu sehen bekommen, aber einen Haftbefehl darf es nur für die Geldstrafe geben, nicht für die Verwaltungskosten. Ich erklärte dem Beamten er darf mich wegen den Verwaltungskosten nicht verhaften. Ich verlangte nun ausdrücklich den Haftbefehl zu sehen. Jetzt ging es komisch weiter. Der Beamte, der gerade noch behauptet hatte, er hätte einen Haftbefehl gegen mich, teilt mir nun mit, den Haftbefehl hätte er nicht, der sei auf der Wache. Da müsste ich mit zur Wache fahren. 
Ich war mit meiner Mutter unterwegs, und ich wollte nicht dass die sich aufregt oder sorgt. Daher wollte ich eigentlich auf den Haftbefehl verzichten und die 5 Euro so bezahlen.
Meine Mutter (über 70) hatte inzwischen trotz ihrer Schwerhörigkeit mitbekommen, dass es sich nicht um Bekannte von mir handelte und mischte sich nun ein. "Ach Sie sind von der Polizei?" Der zweite Beamte bestätigte ihr dies. Daraufhin meinte sie: "Und da brauche Sie sich nicht auszuweisen, ich dachte die Polizei muss sich ausweisen". Der erste Beamte erklärte ihr, dass er mich schon seit mehr als 10 Jahren kennen würde, und sich deshalb nicht ausgewiesen habe. Der zweite zeigte nun seinen Dienstausweiß.
Aber die "junge Frau" hatte nun Blut geleckt und wurde kämpferisch. "Sagen Sie mal, verfolgen Sie meinen Sohn?" Die Beamten bestritten dies und sprachen von einem reinem Zufall. "Ach und als er im Feburar am Sonntag Nachmittag im Kaffee verhaftet wurde, war auch Zufall?" Die Beamten behaupteten, dass auch dies Zufall gewesen sei.
Ich gab dem älteren Beamten die 5 Euro und er fragte mich, wohin er die Quittung schicken sollte. Ja jetzt wurde es aber spannend. Ein Beamte hat einen Haftbefehl über 5 Euro den er (angeblich) gar nicht dabei hat, der sogar noch 7,50 Euro mehr haben will, und mir am Ende den Erhalt der 5 Euro nicht bestätigen kann oder will, wo leben wir denn?
Ich machte, was immer gut ankommt, und die Grünen regelmäßig in Erstaunen, Panik oder Wahnsinn treibt. Ich rief über mein Handy die 110 an. (Übrigens kann ich dies nur empfehlen, die Brandenburger-Bürgerrechtler machen dies auch regelmäßig so.) Dem Angerufenem teilt ich den Sachverhalt mit. Es bestätigte, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde, und er meinte, dass die Beamten mir bestimmt noch eine Quittung geben würden. Natürlich waren die nun durch den Anruf gezwungen mir eine Quittung oder/und den Haftbefehl zu besorgen. Das sagten mir dir anwesenden Beamten dann auch zu. Wegen meiner Gehbehinderung bin ich aber nicht in der Lage solange dort zu warten, bis andere Polizisten den Haftbefehl oder eine Quittung vorbeibringen. Deshalb teilte ich den Beamten mit, dass sie mich 20 Meter weiter beim Bäcker finden. Natürlich brauch ich auch wesentlich länger um die Strecke zuzurückzulegen. Aber spätestens 3 Minuten nachdem ich mich von den Beamten entfernte, waren wir beim Bäcker.
Merkwürdig, fast zeitgleich kamen nun auch die beiden Beamten beim Bäcker an. Obwohl sie doch angeblich gar keinen Haftbefehl und keine Quittung dabei hatten, überreichten sie mir nun einen etwas eingerissenen Haftbefehl, auf dem mir der Empfang der 5 Euro quittiert war.  
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Kommentar:
Soweit der Sachverhalt. Nun sehen wir uns das mal näher an.
1.) Schon bei der Verhaftung im Februar 2010 ging ich davon aus, dass dies mittels unerlaubter Handyortung geschah. Damals wurde ich bei einem Bäcker verhaftet, bei dem ich in der ganzen Woche gerade 30 Minuten verbracht hatte. Die Polizei konnte also nicht davon ausgehen, dass ich dort zu finden wäre, wenn man nicht zuvor mein Handy geortet hätte. Die Beamten kamen auch keinesfals zufällig, sondern ganz gezielt. Sie kamen auch direkt zu mir, um mir mitzuteilen, dass sie einen Haftbefehl ( 2 plus 1 Stück) gegen mich hätten.
Auch heute hatte sogar meine Mutter gleich den Eindruck, dass es keine Zufallsbegegnung war. Ein Beamter behauptete dies zwar, aber er hat indirekt verraten, dass nicht nur mein Handy geortet, sondern abgehört  wurde. Zur Erinnerung, der Beamte teilte mit, dass er mich schon seit über 10 Jahren kennt. Es sind soagr über 12 Jahre. Seit über 11 Jahren wohne ich an der selben Adresse, die dem Grünen auch bekannt ist, er war bereiuts mehrfach dort. Es würde also gar keinen Sinn machen mich zu fragen, wohin er die Quittung senden soll, wenn ihm die Adresse bekannt ist. Nur wenn de Beamten bekannt ist, dass ich umgezogen bin, oder vorhabe umzuziehen, dann ist die Frage sinnvoll. Dass ich tatsächlich vorhabe krankehitsbedingt umzuziehen, kann er aber nur wissen, wenn mein Telefon abgehört wird Es wundert mich auch nicht, dass die deutsche Stassi-SS mein Telefonate abhört. Ich habe dies schon lange für möglich gehalten und spätestens als ich auf dieser Seite berichtet, dass ich in den nächsten Jahren mit Unruhen in der Republik rechne, wir die Stassi-SS hellhörig geworden sein.

2.) Da erzählt mir der Beamte, er habe einen Haftbefehl (1 Tag für 5 Euro) gegen mich, um mir dann mitzuteilen, er habe diesen (angeblich) nicht mit. Demnach müsste die Verhaftung doch zufällig gewesen sein. Es sei denn, es stimmt gar nicht was der Beamte da von sich gab. Ca. 3 Minuten nachdem ich die beiden Beamten verlassen hatte begeneten wir uns schon wieder beim Bäcker. Die Beamten die 3 Minuten zuvor (angeblich) weder einen Haftbefehl noch eine Quittung hatten, brachten mir nun den Haftbefehl, auf dem auch schon der Empfang der 5 Euro quittiert war. In dieser Zeit kann denen niemand den Haftbefehl von der Wache vorbeigebracht haben. Demnach hatten die Beamten die ganze Zeit den Haftbefehl dabei. Haben die also gelogen, und warum?

3.) Auf dem mir vorliegendem Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Bochum mit gestempeltem Datum vom 27.Jan. 2010, habe ich keinen Eingangsstempel der Polizei gefunden. Allerdings hat der Haftbefehl einen Eingangsstempel der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen, datiert vom 3.FEB.2010. Zur Erinnerung, ich hatte mit diesem Haftbefehl bereits bei meiner Verhaftung am 7. Februar gerechnet. Damals lag der Haftbefehl der Polizei nicht vor. Dem Beamtendumm des Folterknast dagegen lag der Haftbefehl vor. Dennoch haben die den Haftbefehl nicht vollstreckt, und auch nicht gefragt, ob ich bereit bin die 5 Euro zu bezahlen. Vielmehr haben die mich am 8.2.2010 mit 7 Beamten angegriffen und mich gewaltsam aus dem Folterknast gebracht.

Auch bei meinen Demos am 8.2.2010, 15.2.2010, sowie bei der Begegnung mit 4 Beamten während des Protestgottesdienstes von über 120 Baptisten, am 11.4.2010 waren alle Beteiligten zu dämlich den offenen Haftbefehl zu vollstrecken. So viel zum deutschen Beamtendumm.

4.) Es gibt tatsächlich Haftbefehle auf denen steht, dass neben der Geldstrafe noch eine Verwaltungsgebühr offen ist. Die Verhaftung darf aber grundsätzlich nur bei Nichtzahlung der Geldbusse vollstreckt werden. Auf dem mir vorliegendem Haftbefehl ist eine offene Verwaltungsgebühr nicht vermekt!!! Wieso wollte der Beamte also neben den Geldbusse von 5 Euro auch noch 7,50 Euro extra. Und wieso wollte man mir weder den Haftbefehl noch die Bezahlung der Geldbusse quittieren? Man bedenke, dass Justizmafia und Beamtendumm somit jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, den bereits bezahlten Haftbefehl erneut zu vollstrecken!

5.) Der Terror und die Willkür dieses Staates gegen meine Person bringen inzwischen sogar eine über 70 jährige Person in Rage, die früher mal gelaubt hatte, so ein Staatsterrorrismus sei nur im 3. Reich oder der DDR möglich. Und das ganze wird in den nächsten Monaten und Jahren gegen weite Teile des Volkes noch zunehmen. Ich bin auch längst nicht mehr der Einzigste, der mit Unruhen rechnet. Bekanntlich hat dies auch schon Frau Schwan (SPD-Kandidatin) sowie der ehemalige Arbeitgeberpräsident im Fernsehen geäußert.
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Was sagt eine Kuh, wenn sie einen Polizisten trifft?   Antwort

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14./15.5.2010 NACHTRAG

In der Nacht hat mich ein bisher nicht bedachter Gedanken förmlich angesprungen. Dieser Haftbefehl lag der Polizei bei meiner Verhaftung am 7.2.2010 nicht vor. Daher konnte er auch nicht, wie die anderen beiden 5 Euro-Haftbefehle bezahlt werden. Da ich den 60 Euro-Haftbefehl nicht bezahlte, ging ich damals davon aus, dass ich die 24 Stunden wegen des Haftbefehls über 3 Tage inhaftiert war. Dass der Folterknast zu dieser Zeit den 3. Haftbefehl wegen 5 Euro bereits vorliegen hatte, war mir damals nicht bekannt.
Weil der Haftbefehl aber dort vorlag, gab es eine andere Situation als bisher vermutet. Während meiner Haft vom 7. auf den 8.2.2010 war ich nicht, wie damals vermutet,  wegen der 60 Euro in Haft, sondern wegen den 5 Euro. Grund ist eine eindeutige gesetzliche Regelung über die Reihenfolge der Vollstreckung, wenn mehrere Haftbefehle vorliegen.
Wenn zwei oder mehrere Haftbefehle gegen eine Person vorliegen, was hier der Fall war, dann wird erst der kürzeste Haftbefehl vollstreckt. Der im Folterknast vorliegende Haftbefehl wegen 5 Euro, der mir am 10.5.2010 rechtswidrig von den Polizisten präsentiert wurde, sollte ein Tag dauern. Der am 7.2.2010 von der Poliei präsentierte Haftbefehl wegen 60 Euro, sollte drei Tage dauern. Der kürzere Haftbefehl war also der wegen den 5 Euro über 1 Tag. Dieser Haftbefehl war somit am 8.2.2010 vollstreckt. Damit durfte mir dieser Haftbefehl am 10.5.2010 nicht präsentiert werden.
Daher sehe ich mich erneut veranlasst Strafantrag, sowohl gegen die Polizisten, als auch gegen Mitarbeiter des Folterknast Gelsenkirchen zu stellen. Natürlich hätte der Folterknast den Haftbefehl nicht mehr zur Vollstreckung an die Polizei weitergeben dürfen. Aber auch der Polizei war der Sachverhalt bekannt, oder konnte zumindest bekannt sein.
Im Gespräch teilte der Beamte mit, dass ihm meine Verhaftung im Februar bekannt war, er meinte ja, dass die damalige Verhaftung angeblich zufällig erfolgt sei. Weiterhin trug der Haftbefehl zwar keinen Eingangsstempel der Polizei, aber dafür einen Eingangsstempel des Folterknasts, 4 Tage vor meiner Einlieferung. Damit war, oder konnte, klar sein, dass eine Vollstreckung des Haftbefehls, bzw. die Vorlage des Haftbefehls nicht mehr zulässig sein konnte. Die Bezahlung der 5 Euro wurde also durch Nötigung meiner Person erreicht. Ich stelle Strafantrag.   
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Anmerkung zu einigen Beamten

Einen der Beamten kannte ich schon mindestens 12 Jahre. Der bekam von mir mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde. danach durfte er mindestens 6 Monate keinen Streifenwagen mehr fahren. Fußstreife und Fahrrad waren angesagt. Zum Dank bedrohte er mich später mit seiner Dienstwaffe, als ich mal wieder eine Ordnungswidrigkeit nicht bezahlte.
Später stellte er sogar Strafantrag gegen mich, wegen angeblicher falscher Verdächtigung. Natürlich gewann ich das Verfahren.
Man sieht schon, besonders gut leiden kann er mich nicht. 

Ich habe bereits mehrfach darüber berichtet, dass es inzwischen einen Richter gibt, der nicht will, dass ich ständig im Knast lande, besonders da ihm sowohl meine "Gerichtskarriere" als auch meine "Knastkarriere" bekannt ist. Bei genauer Überprüfung meiner Unterlagen kommt ein denkender Mensch zu dem Schluss, dass tatsächlich regelmäßig Unfähigkeiten von Beamten und Justiz vorliegen.
Z.B. die Verhaftung weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefiel, oder die ständigen Knöllchen wegen Falschparken im angeblich verkehrsberuhigten Bereich, der bei der damaligen Beschilderung überhaupt kein verkehrsberuhigter Bereich war. (siehe Video "Herne blöd und pleite"). Da ich nicht bereit bin, ständig mein Geld für das Beamtendumm und die Justizmafia auszugeben, bezahlt der Richter mir inzwischen meine Knöllchen, damit ich nicht ständig in unBeugehaft sitze.

Die Berichte auf www.Folterknast.de zeigen ja auch, dass die Verhaftung im Folterknast gefährlich und gesundheitsschädigend ist. Auch für die 3 Haftbefehle a 5 Euro hat er mir bereits im letzten Jahr 15 Euro bezahlt. Bei meiner Verhaftung im Februar wurde ich aber nur zweimal 5 Euro los.

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zum Jahr 2009
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