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FOLTERKNAST

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     Im letzten Monat hatte ich mit dieser Kammer des OLG Hamm zu tun. Damals ging es um eine Unterlassungsklage gegen den stellvertretenden Direktor eines Amtsgerichts. Die Klage wurde damals beim AG Gelsenkirchen-Buer zur Niederschrift aufgegeben. Von dort wurde die Klage zuständigkeitshalber zum Amtsgericht Gelsenkirchen geschickt. Dann mitgeteilt, dass das Amtsgericht Gelsenkirchen angeblich auch nicht zuständig sei. Die Klage wurde dann zuständigkeitshalber zum Landgericht Essen geschickt. Das Landgericht lehnte den Prozesskostenhilfeantrag wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten ab.
Ich fand andere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, und legte Beschwerde ein. Nun landete die Sache beim OLG Hamm. Auch hier wurde die Beschwerde abgelehnt, wegen fehlender Erfolgsaussichten, da das LG Essen für die Sache auch nicht zuständig gewesen sei, sondern das Verwaltungsgericht.
     Eine jämmerliche Vorstellung, bisher waren vier Gerichte beteiligt, von denen drei angeblich zuständig gewesen sein sollten, aber dann stellt das OLG Hamm fest, dass keines der Gerichte zuständig war, sondern ein fünftes.
     Aber wieso dann die Kammer des OLG Hamm auf die Idee kommt, das LG Essen hätte richtig entschieden, weil das LG Essen dafür nicht zuständig gewesen sei, ist vielleicht nur mit studierter Dummheit zu erklären. Ein normal denkender Mensch käme zum Entschluss, dass das LG Essen nicht richtig entschieden haben könnte, wenn es dafür gar nicht zuständig war.

   Und nun sollte diese Kammer darüber entscheiden, ob ein Gefangener, der menschenunwürdig untergebracht war, einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Für mich ist die Sache klar. Für mich ist es auch nicht notwendig, dass ein Gefangener menschenunwürdig untergebracht wurde, sondern es reicht für einen Anspruch auf Schadensersatz aus, dass er gesetzwidrig untergebracht war. Und dies trifft auf alle zu, die gesetzwidrig keine Einzellzelle haben. Das der Übergangsparagraph des StVollzG nach über 30 Jahren keine Gültigkeit mehr haben kann, kann hier auf Strafvollzug nachgelesen werden.
     Bei den gezeigten Fähigkeiten und meinen anderen Erfahrungen mit dem OLG, habe ich nicht unbedingt mit einem Urteil zu Gunsten der klagenden Gefangenen gerechnet. Nun wurde festgestellt, dass den Klägern tatsächlich ein Schadenersatz bei menschenunwürdiger Unterbringung zusteht. Aber, soll man über das Urteil lachen oder weinen, man weiß es nicht.

     Lt. Grundgesetz und den Menschenrechten ist die Würde des Menschen unantastbar. Seit diesem Urteil des OLG Hamm wissen wir als nun, wie viel diese Würde die unantastbar sein soll, wert ist. So gut wie der festgestellte Anspruch auf Schadensersatz ist, so lächerlich ist die Summe, die für die Würde bereitgestellt wird. Pro Hafttag unter menschenunwürdigen Zuständen stehen den Gefangenen lächerliche 10 € zu.

Es bleibt festzustellen, dass es sich nach wie vor mehr rechnet, unser Volk abzuzocken, als für die Würde des Menschen, und die Einhaltung von Gesetzen zu kämpfen. Ein unfähiger Manager bekommt zum Abschied eine höhere Provision, als ein menschenunwürdig gehaltener Bürger.

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     Damit das klar ist, alles was hier geschildert wird, betrifft nicht das Dritte Reich, die DDR auch nicht China oder Russland und nicht Afrika und Asien. Alles was hier geschildert wird, betrifft hier und jetzt unsere BRD. Und wer glaubt, dies könne nicht wahr sein, der braucht sich auch nicht zu wundern, dass das Dritte Reich und die DDR funktioniert haben. Schließlich haben auch dort viele die tatsächlichen Zustände geleugnet.

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Folterknast : FrankAnne : POGID
Folterknast : termin-1000-090318-olg-hamm.html : E090319 : V090319
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