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Im letzten Monat hatte ich
mit dieser Kammer des OLG Hamm zu tun. Damals ging es um eine
Unterlassungsklage gegen den stellvertretenden Direktor eines Amtsgerichts. Die
Klage wurde damals beim AG Gelsenkirchen-Buer zur Niederschrift aufgegeben. Von
dort wurde die Klage zuständigkeitshalber zum Amtsgericht Gelsenkirchen
geschickt. Dann mitgeteilt, dass das Amtsgericht Gelsenkirchen angeblich auch
nicht zuständig sei. Die Klage wurde dann zuständigkeitshalber zum Landgericht
Essen geschickt. Das Landgericht lehnte den Prozesskostenhilfeantrag wegen
angeblich fehlender Erfolgsaussichten ab.
Ich fand andere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, und legte Beschwerde
ein. Nun landete die Sache beim OLG Hamm. Auch hier wurde die Beschwerde
abgelehnt, wegen fehlender Erfolgsaussichten, da das LG Essen für die Sache
auch nicht zuständig gewesen sei, sondern das Verwaltungsgericht.
Eine jämmerliche Vorstellung, bisher waren vier Gerichte
beteiligt, von denen drei angeblich zuständig gewesen sein sollten, aber dann
stellt das OLG Hamm fest, dass keines der Gerichte zuständig war, sondern ein
fünftes.
Aber wieso dann die Kammer des OLG Hamm auf die Idee kommt,
das LG Essen hätte richtig entschieden, weil das LG Essen dafür nicht zuständig
gewesen sei, ist vielleicht nur mit studierter Dummheit zu erklären. Ein normal
denkender Mensch käme zum Entschluss, dass das LG Essen nicht richtig
entschieden haben könnte, wenn es dafür gar nicht zuständig war.
Und nun sollte diese Kammer darüber entscheiden, ob ein
Gefangener, der menschenunwürdig untergebracht war, einen Anspruch auf
Schadensersatz hat. Für mich ist die Sache klar. Für mich ist es auch nicht
notwendig, dass ein Gefangener menschenunwürdig untergebracht wurde, sondern es
reicht für einen Anspruch auf Schadensersatz aus, dass er gesetzwidrig
untergebracht war. Und dies trifft auf alle zu, die gesetzwidrig keine
Einzellzelle haben. Das der Übergangsparagraph des StVollzG nach über 30 Jahren
keine Gültigkeit mehr haben kann, kann hier auf Strafvollzug nachgelesen werden.
Bei den gezeigten Fähigkeiten und meinen anderen
Erfahrungen mit dem OLG, habe ich nicht unbedingt mit einem Urteil zu Gunsten
der klagenden Gefangenen gerechnet. Nun wurde festgestellt, dass den Klägern
tatsächlich ein Schadenersatz bei menschenunwürdiger Unterbringung zusteht.
Aber, soll man über das Urteil lachen oder weinen, man weiß es nicht.
Lt.
Grundgesetz und den Menschenrechten ist die Würde des Menschen unantastbar. Seit
diesem Urteil des OLG Hamm wissen wir als nun, wie viel diese Würde die
unantastbar sein soll, wert ist. So gut wie der festgestellte Anspruch auf
Schadensersatz ist, so lächerlich ist die Summe, die für die Würde
bereitgestellt wird. Pro Hafttag unter menschenunwürdigen Zuständen stehen den
Gefangenen lächerliche 10 € zu.
Es bleibt festzustellen, dass es sich nach wie
vor mehr rechnet, unser Volk abzuzocken, als für die Würde des Menschen, und
die Einhaltung von Gesetzen zu kämpfen. Ein unfähiger Manager bekommt zum
Abschied eine höhere Provision, als ein menschenunwürdig gehaltener Bürger.
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